Freitag, 14. April 2023

Aktuelles zur EU-Taxonomie zur Feststellung der ökologischen Nachhaltigkeit von Investitionen

 Öko-Siegel für Flugzeuge Frankfurter Rundschau 13.4.2023

EU-Kommission will Flug- und Schiffsverkehr in die Taxonomie aufnehmen und damit als nachhaltige Investments labeln. Das sei der „Sargnagel“ für die Glaubwürdigkeit der Taxonomie, befürchten Umweltverbände.  

[...] Tatsächlich entsprechen über 90 Prozent der Airbus-Flotte den Vorgaben der Kommission. Und selbst ein knappes Fünftel der Flugzeuge von Billigflug-Anbietern wie Easyjet und Ryanair wäre dann schon „grün“. In Zukunft könnte gar der Großteil aller Flugzeuge offiziell als klimafreundlich gelten. Laut T&E geben einige Luftfahrtunternehmen nur noch Flugzeuge mit modernsten Antrieben in Auftrag.

So könnten etwa in Kürze 59 Prozent aller Easyjet-Flugzeuge zu den Besten ihrer Kategorie zählen. Genau das sei das erklärte Ziel der Taxonomie, argumentieren die Fürsprecher:innen des Vorstoßes – Investitionen in effizientere und grünere Technologien.

 Taxonomie: Keine Einwände gegen Einstufung von Gas und Atomkraft als nachhaltig (Pressemitteilung des EU-Parlaments vom 6.7.2022)

 Das Europäische Parlament lehnt den delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung der Kommission nicht ab. Nun können gewisse Atomenergie- und Erdgasaktivitäten unter bestimmten Voraussetzungen in die Liste der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten nach der sogenannten EU-Taxonomie aufgenommen werden.

Die Kommission ist der Auffassung, dass private Investitionen in Erdgas- und Atomkraftaktivitäten beim ökologischen Wandel eine Rolle spielen. Deshalb schlug sie vor, bestimmt Erdgas- und Atomkraftaktivitäten als Übergangstätigkeiten einzustufen, die zum Schutz des Klimas beitragen. Die Aufnahme bestimmter Erdgas- und Atomenergieaktivitäten in die entsprechende Liste ist nur vorübergehend und an bestimmte Bedingungen und Transparenzanforderungen geknüpft.

Für die Entschließung stimmten 278 Abgeordnete, 328 stimmten dagegen, und 33 enthielten sich der Stimme. Damit das Parlament sein Veto gegen den Kommissionsvorschlag einlegt, wären die Stimmen der absoluten Mehrheit von 353 Abgeordneten nötig gewesen. Wenn bis zum 11. Juli 2022 weder das Parlament noch der Rat den delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung ablehnt, tritt er am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt auch ab dann.

 Hintergrundinformationen 

Die Taxonomie-Verordnung gehört zum Aktionsplan der Kommission zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Sie soll umweltverträgliche Investitionen fördern und Grünfärberei vorbeugen.

(Pressemitteilung des EU-Parlaments vom 6.7.2022)

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