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Dienstag, 14. Juli 2015

Arbeitszeit

Richtig ist, laut § 3 ArbZG das unter bestimmten Umständen eine tägliche Arbeitszeit auf 10 Std verlängert werden kann. Das allerdings setzt voraus das innerhalb 6 Monaten / 24 Kalenderwochen die Durchschnittliche Arbeitszeit mittels Freizeitausgleich wieder "runter" auf 48 Std pro Woche gebracht wird. 
Es kann ausnahmsweise per (Haus-)tarifvertrag geregelt werden auch 12 Std pro Tag zu arbeiten, das allerdings setzt zwingend voraus das ein Großteil der Arbeitszeit in (Ruf- bzw Arbeits-)Bereitschaft verbracht wird oder ein WESENTLICH kürzerer Ausgleichzeitraum wie 6 Monate/ 24 Kalenderwochen eingehalten wird. 
Wenn der Fragesteller also 6-8 Tage 12 Stunden schichten arbeitet und dann 4-5 Tage frei hat, könnte es also u.U. konform dem ArbZG sein.
(mitgeteilt von Tuehpi auf gutefrage.net)

Dienstag, 12. Februar 2013

Wie man Umfragen interpretieren kann

Umfrage von der ZEIT interpretiert

Ich interpretiere sie anders. Wie sehen Sie's?


Die ZEIT schreibt:
"Bei den Jungen ist das Bild sogar noch eindeutiger. Der Anteil derer, die nicht weniger arbeiten wollen, wenn das Gehaltseinbußen mit sich bringt, beträgt bei den 16- bis 24-Jährigen sogar 86 Prozent. Das widerspricht erst mal der populär gewordenen These, dass vor allem junge, gut qualifizierte Arbeitnehmer die Arbeitszeiten herunterhandeln, und dafür auf Gehalt verzichten."

Ich lese daraus, dass es offenbar über 14% "junge, gut qualifizierte Arbeitnehmer" gibt, von denen die Mehrheit weniger arbeiten und "dafür auf Gehalt verzichten" will.
Sollte ein(e) 16jährige(r) Auszubildende(r) einen guten Grund haben, auf "Gehalt" (gemeint: Ausbildungsvergütung) zu verzichten, um weniger arbeiten zu müssen?
(Allenfalls, weil sie/er mit Schwarzarbeit wesentlich mehr verdient.)

Entsprechend lassen sich fast alle anderen Interpretationen der ZEIT als mutig bis mutwillig erkennen.