Wie erklät sich der Anstieg des Antisemitismus, "der sowohl in der polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) wie auch in der von der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) deutlich sichtbar ist. Die PKS zählte 2024 6.236 Delikte (2017 waren es noch 1.504), RIAS sogar 8.627 antisemitische Vorfälle. Wie der Soziologe Karl-Heinz Reuband nachweist, begann der kontinuierliche Anstieg des Antisemitismus in der PKS erst, nachdem 2017 die IHRA-Definition von Antisemitismus zum Maßstab staatlichen Handelns gemacht wurde und entsprechende Schulungen und Leitfäden die polizeiliche Arbeit neu ausrichteten. Diese Definition ist wissenschaftlich hochgradig umstritten. Sieben ihrer elf Beispiele beziehen sich auf Kritik oder Feindschaft nicht gegenüber jüdischen Menschen, sondern dem Staat Israel. Peter Ullrich kommt in seinem Gutachten über die Studie zu dem Schluss, sie sei u. a. aufgrund ihrer politischen Instrumentalisierbarkeit (von Seiten bzw. zugunsten Israels) mit politischen Implikationen für die Meinungsfreiheit nicht zu empfehlen. Namhafte Antisemitismus- und Holocaustforscher:innen haben als Alternativdefinition die „Jerusalem Declaration on Antisemitism“ (JDA) entworfen, die Feindschaft gegenüber jüdischen Menschen als jüdischen Menschen von einer Feindschaft gegenüber jüdischen Menschen als Soldaten einer Besatzungsarmee abgrenzt."
Die Veränderung der Definition des Antisemitismusbegriffs führte in der aufgeregten Stimmung während des Gazakriegs dazu, dass "selbst ein Schild mit der Aufschrift „Haben wir aus dem Holocaust nichts gelernt?“ bei einer Demonstration gegen den Gaza-Krieg von einem Berliner Gericht als antisemitische Straftat gewertet" wurde. (FR 17.6.26)
Kommentar von Fomtanefan:
Wenn das wirklich vorgekommen sein sollte: Die Aufforderung, an den Holocaust zu denken, wurde als antisemitische Straftat gewertet, dann ist etwas Gefährliches passiert.
Nicht, dass der Richter im Rahmen seines Ermessensspielraums so geurteilt hätte, finde ich hochgradig bedenklich. Er muss ja einen Ermessensspielraum haben, und es ist denkbar, dass diese Aufforderung in einem Kontext geschah, wo sie als antisemitisch gedeutet werden kannte.
Aber: Wenn das der Fall gewesen sein sollte, dann war diese Aufforderung als solche politisch falsch und insofern zu kritisieren. Aber die Aufforderung als solche darf nicht als antisemitisch gedeutet werden. Sonst wären wir bei einer hochgefährlichen totalitären Sprachverkehrung angelangt, wie sie George Orwell in "1984" als Neusprech gebrandmarkt hat. Eine Antisemitismusdefinition, die diese Folge hat, muss zurückgenommen werden.
Dazu: Eine Zeit lang habe ich die Formulierung des jüdischen Philosophen Ernst Tugendhat begrüßt, die lautete: "Auch ein Deutscher muss die Wahrheit sagen dürfen." Inzwischen habe ich umgedacht: Es gibt im politischen Raum nicht die eine Wahrheit, sondern nur die Wahrheit eines Subjekts (z.B. auch einer Personengruppe) und die auszusprechen ist im Kontakt mit Holocaustbetroffenen sehr problematisch. In einem Diskurs im Sinne von Habermas, muss eine Argumentation Platz finden, auch wenn sie Holocaustbetroffene verstört. Aber es hängt viel davon ab, wer und in welchem Kontext jemand etwas sagt.
Aber eine Antisemitismusdefinition, die es möglich macht, eine Aufforderung zum Holocaustgedenken als antisemitisch zu werten und ein Krieg, der die Stellung Israels in der Welt gefährdet. die müssen kritisiert werden dürfen, um zu verhindern, dass Kritik am Antisemitismus sich zum Schaden von Juden auswächst.