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Montag, 14. Oktober 2019

Schleichwerbung im Klassenzimmer

Schleichwerbung im Klassenzimmer, Spiegel online 11.10.19

Firmen verteilen Unterrichtsmaterialien mit Produktwerbung. Die Kultusministerien geben die Verantwortung an die LehrerInnen ab.

Lobbyismus an Schulen taz.de 11.11.15



Dienstag, 4. April 2017

Ist öffentlicher Datenmissbrauch für Werbung ausgeschlossen?

(1) Wenn eine Person zu einer anderen Person oder wenn eine andere als die in § 34 Absatz 1 Satz 1 oder § 35 bezeichnete Stelle Auskunft verlangt, darf die Meldebehörde nur Auskunft über folgende Daten einzelner bestimmter Personen erteilen (einfache Melderegisterauskunft):
die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke
a)
der Werbung oder
b)
des Adresshandels,
es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt. Eine Einwilligung nach Satz 1 Nummer 2 kann gegenüber der Meldebehörde als eine generelle Einwilligung für einen oder beide der dort genannten Zwecke erklärt und widerrufen werden. Liegt der Meldebehörde keine generelle Einwilligung vor, bedarf es der Einwilligung gegenüber der Auskunft verlangenden Person oder Stelle. Die Einwilligung gegenüber der Auskunft verlangenden Person oder Stelle muss gesondert erklärt werden und sich ausdrücklich auf die Einholung einer Melderegisterauskunft für jeweils diesen Zweck beziehen. Auf Verlangen sind der Meldebehörde von der Auskunft verlangenden Person oder Stelle Nachweise über die Einwilligungserklärung vorzulegen. Die Meldebehörde hat das Vorliegen von Einwilligungserklärungen stichprobenhaft zu überprüfen. Liegen der Meldebehörde bezüglich der Einwilligungserklärung nach Satz 4 konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Behauptung der Auskunft verlangenden Person oder Stelle vor, hat sie von Amts wegen zu ermitteln. Bis zum Abschluss der Ermittlungen werden der Auskunft verlangenden Person oder Stelle keine Auskünfte erteilt.
(4) Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft
1.
ohne dass ein Zweck nach Absatz 1 Satz 2 bei der Anfrage angegeben wurde, gewerblich zu verwenden [...] 

Donnerstag, 1. September 2016

Was Facebook für seine gezielte Werbung nutzt ...

  1. Ort
  2. Alter
  3. Generation
  4. Geschlecht
  5. Sprache
  6. Bildungsniveau
  7. Ausbildungsbereich
  8. Schule
  9. ethnische Zugehörigkeit
  10. Einkommen und Eigenkapital
  11. Hausbesitz und -typ
  12. Hauswert
  13. Grundstücksgröße
  14. Hausgröße in Quadratmeter
  15. Jahr, in dem das Haus gebaut wurde
  16. Haushaltszusammensetzung 
  17. Nutzer, die innerhalb von 30 Tagen ein Jubiläum haben
  18. Nutzer, die von der Familie oder Heimatstadt entfernt sind
  19. Nutzer die mit jemandem befreundet sind, der einen Jahrestag hat, frisch verheiratet oder verlobt ist, gerade umgezogen ist oder bald Geburtstag hat
  20. Nutzer in Fernbeziehungen
  21. Nutzer in neuen Beziehungen
  22. Nutzer mit neuen Jobs
  23. Nutzer, die frisch verlobt sind
  24. Nutzer, die frisch verheiratet sind
  25. Nutzer, die vor Kurzem umgezogen sind
  26. Nutzer, die bald Geburtstag haben
  27. Eltern
  28. Werdende Eltern
  29. Mütter in Typen unterteilt („Fußball, trendy“ etc.)
  30. Nutzer, die sich wahrscheinlich politisch betätigen
  31. Konservative und Liberale
  32. Beziehungsstatus
  33. Arbeitgeber
  34. Branche
  35. Berufsbezeichnung
  36. Art des Büros [...] Es folgen 62 weitere Punkte.

Donnerstag, 12. November 2015

Lobbyismus an Schulen

Lobbyismus an Schulen taz.de 11.11.15

Firmen verteilen Unterrichtsmaterialien mit Produktwerbung. Die Kultusministerien geben die Verantwortung an die LehrerInnen ab.

vgl. auch: Schleichwerbung im Klassenzimmer, Spiegel online 11.10.19

Montag, 29. Juli 2013

Medienbranche noch mehr unter Druck?

"In der Welt der Werbung entsteht ein neuer Marktführer mit mehr als 130.000 Mitarbeitern. Die französische Publicis und die US-amerikanische Omnicom wollen sich zu einem Werbe-, Marketing- und PR-Konzern zusammenschließen, der auf einen Jahresumsatz von rund 18 Milliarden Euro kommt - und an der Börse fast 27 Milliarden Euro wert ist.
[...] Allerdings müssen noch die Wettbewerbshüter zustimmen, [...]

Der Zusammenschluss könnte die zum Teil ohnehin schon gebeutelte Medienbranche weiter unter Druck setzen. Die schiere Größe und die weltweite Verbreitung des neuen Unternehmens könnte dessen Kunden zu günstigeren Preisen für Kampagnen im Fernsehen, Internet sowie in Zeitungen und Zeitschriften verhelfen."

So sehr ich das Internet zu schätzen weiß, ich bin mir nicht sicher, ob es genügend Zeitungen gelingt ein Internetgeschäftsmodell zu entwickeln, das zu den notwendigen Einnahmen verhilft. Deshalb fürchte ich alles, was das Modell der gedruckten Zeitungen noch mehr unter Druck setzt.
Denn auf absehbare Zeit sehe ich keine Chance, dass Blogger investigativen Journalismus wie von Washington Post, Guardian und Spiegel ersetzen könnten.