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Dienstag, 9. Juli 2019

Privatwirtschaftliche Cloudlösungen für Schulen problematisch

Stellungnahme des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Einsatz von Microsoft Office 365 in hessischen Schulen
9.7.2019
"Der Einsatz von Microsoft Office 365 an Schulen ist datenschutzrechtlich unzulässig, soweit Schulen personenbezogene Daten in der europäischen Cloud speichern. [...] Was für Microsoft gilt, ist auch für die Cloud-Lösungen von Google und Apple zutreffend. Die Cloud-Lösungen dieser Anbieter sind bislang ebenfalls nicht transparent und nachvollziehbar dargelegt worden. Deshalb gilt auch hier, dass für Schulen die datenschutzkonforme Nutzung derzeit nicht darstellbar ist."

Freitag, 7. Juni 2013

Abgehört werden oder nicht abgehört werden, das ist hier die Frage

Wer also verschlüsseln will, muss das lokal tun, einen E-Mail-Client auf dem Rechner installieren und von dem aus bereits verschlüsselte Mails durchs Netz schicken.
Das erläutert Spiegel online im Zusammenhang mit US-Abhörpraktiken, insbesondere denen der National Security Agency. Besonders gefährdet sind Nutzer von Cloud-Diensten.

Solches Abhören ist freilich keine amerikanische Spezialität, sondern allgemeine Geheimdienstpraxis.
Mehr dazu hier.