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Sonntag, 30. April 2017

Zur Privatisierung von Infrastruktur: Staat im Ausverkauf

"Im antiken Rom brannte es beinahe täglich, weil außer Kontrolle geratene Herdfeuer die billigen Mietskasernen leicht in Brand setzten.[1] Vor diesem Hintergrund gründete Marcus Licinius Crassus 70 v. Chr. eine private Feuerwehr. Wenn es brannte, erschien Crassus am Ort des Geschehens und unterbreitete dem Besitzer des brennenden Gebäudes ein Angebot: War er bereit, sein Haus zu einem Bruchteil des angemessenen Preises zu verkaufen, schritten die Löschtruppen zur Tat. Wollte der Besitzer sein Haus nicht verkaufen, pfiff Crassus seine Feuerwehrsklaven zurück und ließ dem Feuer seinen Lauf. Dieses "Geschäftsmodell" ließ ihn zu einem der reichsten Römer seiner Zeit werden. [...]

Obwohl der Begriff "Verkehrsplanung" in Deutschland lange Zeit als unverbrüchliches verkehrspolitisches Leitprinzip galt, ist die "Entstaatlichung des Staates" im Land der Autofahrer seit geraumer Zeit auch bei der Straßeninfrastruktur zu beobachten. [...] Mit der Bundesfernstraßengesellschaft, wie sie die Bundesregierung nun in Gestalt einer "Kapitalsammelstelle für Fernstraßen" umsetzen möchte, würden ÖPP endgültig institutionalisiert – zu Lasten der Allgemeinheit und zum Vorteil der Finanz- und Versicherungsbranche. Letztlich hat die vom seinerzeitigen Bundeswirtschafts- und derzeitigen Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) eingesetzte "Fratzscher-Kommission" damit eine weitere Möglichkeit aufgetan, die Kosten der Finanz- und Eurokrise in Zeiten historisch niedriger Zinsen von Kapitalanlegern auf Verbraucher und Steuerzahler zu verlagern."

Tim Engartner: Privatisierung von Infrastruktur , 11.4.2017

Dienstag, 28. Februar 2017

Mord?

Ein mutiges Urteil. Eine notwendige Diskussion. Eine Gesetzesverschärfung notwendig. Aber es war kein Mord.
Da das Urteil nicht rechtskräftig ist, da Revision möglich ist, ist die Entscheidung des Berliner Richters im Fall der beiden Raser meiner Meinung nach gesellschaftspolitisch richtig. Ich selbst hätte aber - angesichts meiner beschränkten Kenntnis der Rechtslage und des Falls - nicht so entschieden.

Wer von einem anderen dazu angestiftet wird, sich auf ein Wettrennen einzulassen, und dabei - freilich nur zunächst - an roten Ampeln hält, hat nicht den Vorsatz gefasst, zu töten.
Es handelte sich nicht um ein gemeinschaftliches Verbrechen, wo beide mit Vorsatz gehandelt haben.
So meine Sicht.

Ich hoffe darauf, dass das Urteil von der höheren Instanz aufgehoben wird und dass der Gesetzgeber endlich das Rasen im öffentlichen Straßenverkehr als das Verbrechen einstuft, das es ist.
Freilich mit der Möglichkeit des Abwägens. Auch bei Extremfällen des Rasens gibt es noch Unterschiede. - Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ohnehin.

Wenn das Urteil Bestand hätte, könnte jede ähnliche Geschwindigkeitsüberschreitung als Mordversuch gewertet werden. Wenn die Gesetzeslage fortbesteht, wird, wer durch eine Verkettung glücklicher Umstände nicht am Tod eines Menschen schuldig geworden ist, mit 400 € Geldstrafe bestraft. Der, bei dem die Zufälle sich anders ausgewirkt haben, wegen fahrlässiger Tötung.

Rasen muss schärfer strafbewehrt sein. Die Tatsache, dass nur ein kleiner Teil der Raser überführt werden kann, darf daran nicht hindern.
Wie viel Prozent der Fälle, die eine Ehefrau als Vergewaltigung erlebt, werden bestraft? Dennoch hat die Dunkelziffer den Gesetzgeber nicht davon abgehalten, das Delikt "Vergewaltigung in der Ehe" einzuführen, um das gesellschaftliche Bewusstsein zu ändern. Ähnliches ist beim Rasen notwendig.

Dabei ist klar, dass selbst sorgfältigste Formulierung nicht verhindern kann, dass der Ermessensspielraum dabei sehr groß bleiben wird. Aber den gibt es auch auf anderen Bereichen.

Diesmal hat er etwas ermöglicht, was ich für ein eindeutiges Fehlurteil halte; aber für ein Urteil, das offenbar notwendig war, um das gesellschaftliche Problembewusstsein zu schärfen.

Sieh auch: Raser sind Verbrecher, aber keine Mörder von Tonio Walter, ZEIT online 28. 2. 2017