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Mittwoch, 13. Mai 2026

Weshalb die deutsche Telekom verhindert, dass ihre Kunden erfahren können, welche Kundendaten bei ihr hinterlegt sind

 In Fällen, wo für einen Telefonanschluss Vertragsdaten für zwei Personen hinterlegt sind, verweigert die Telekom diesen Personen die Auskunft, welche Vertragsdaten bei ihr hinterlegt sind, sondern verschickt E-Mails, die nahezu perfekt an Phishingmails angepasst sind, in denen sie die Kunde auffordern, ihr die bei ihr hinterlegten Vertragsdaten zuzuschicken.

Die Begründung liefert die KI Gemini:

https://antworteneinerki.blogspot.com/2026/05/wie-wird-begrundet-dass-fur-eine.html

Da ich das nicht wusste, habe ich aufwändig versucht, Aufklärung darüber zu erhalten. Da die Angestellte der Telekom (oder eine Callcenters) so höflich war, mich nicht zu unterbrechen, verstand ich erst nach einem sehr ausführlichen Telefongespräch, weshalb mir die Telekom die Auskunft verweigerte. Sie versprach mir, eine neue Mail zu schicken, aufgrund derer ich der Telekom die Auskunft über die bei ihr hinterlegten Vertragsdaten per Post zuschicken könne. (Dass diese Daten der Telekom natürlich bekannt sind, spricht selbstverständlich nicht gegen diesen bürokratischen Prozess - sieh die oben verlinkte Auskunft der KI Gemini.)

Die mir versprochene Mail ist bei mir nicht eingetroffen, aber auch nicht in meinem Spamordner zu finden. Sobald ich weitere Auskünfte über den Vorgang geben kann, werde ich sie hier veröffentlichen.

In der Zwischenzeit hier eine Auskunft, die ich in meinem Spam-Ordner gefunden habe über eine Mail, die mir, da verdächtig nicht zugeschickt werden könne. Verantwortlich für die Mail: 

© 1&1 Mail & Media GmbH
Karlsruhe Branch
Brauerstr.‌ 48, 76‌13‌5 Karlsruhe, Germany
Management Board: Alexander Charles, Dr. Michael Hagenau, Thomas Ludwig, Dr. Verena Patzelt
Registered office: Montabaur; registered at the Local Court of Montabaur (HRB 76‌66) VAT ID: DE‌24‌34‌13‌00‌2

Ich bin sicher, dass dies Firma vielen Lesern ihres Spamfiles bekannt ist und ich insofern nichst Neues ausplaudere. 

Dazu die Wikipedia: "Die Ionos SE [iː'ɔnɔs] (Eigenschreibweise IONOS, vormals 1&1 Internet AG) mit Sitz in Montabaur ist ein deutscher Internetdienstanbieter, der vor allem durch seine Webhosting-, Domain- und Cloud-Computing-Produkte bekannt wurde. Das Unternehmen gehört zum United-Internet-Konzern."

Wer etwas besser informiert ist als ich, vermutet zu Recht, dass ich nicht ganz auf der Höhe der Zeit bin. 


Samstag, 7. Dezember 2024

Über europäische Gesundheitsverordnungen und Datenschutzprobleme

 https://chirurg.hontschik.de/fr/0320.pdf

Daraus: Umstritten war im Europäischen Parlament: "Olivér Várhelyi, der Kommissar für Gesundheit und Tierwohl werden sollte. Er war den Abgeordneten gut bekannt, denn er war zuvor schon als Kommissar für die EU-Erweiterung zuständig. Dabei hatte er Abgeordnete als „Idioten“ bezeichnet, als sein Mikrofon versehentlich noch angeschaltet war. Er war aber nicht nur wegen seiner unbedingten Loyalität zu dem Europa-Verächter Viktor Orbán suspekt. Er verfüge über keinerlei Kenntnisse im Bereich der Gesundheitspolitik und kopiere mit seiner Position zu LGBTIQ Angehörigen und zum Abtreibungsrecht seinen Mentor Orbán. Ende November kam es dann plötzlich doch zu einer Einigung über die Zusammensetzung der neuen Kommission, auch Olivér Várhelyi wurde als Gesundheitskommissar bestätigt. [...] Im EHDS werden alle national gesammelten elektronischen Gesundheitsdaten gespeichert, also aus Deutschland alle Daten der elektronischen Patientenakte (ePA). In diesem EHDS sind wir alle automatisch mit dabei - genau wie bei der ePA -, wenn wir nicht zuvor der Teilnahme an der elektronischen Patientenakte aktiv widersprochen haben. [...] Für Várhelyi sind „Biotechnologie, Künstliche Intelligenz und die Daten aus dem EHDS von strategischer Bedeutung.“ Damit will er Innovatoren und Investoren für die Forschung gewinnen, auf dem Weg aus dem Labor in die Fabrik und auf den Markt. Für niemanden wird auch nur annähernd nachvollziehbar sein, welchen Weg unser aller Gesundheitsdaten dabei nehmen. Das allein ist schon eines Skandals verdächtig, aber dass wir alle unsere Gesundheitsdaten jetzt der Regie eines EU-Kommissars anvertrauen sollen, der von Gesundheit keine Ahnung hat und als Gefolgsmann von Viktor Orbán an der Auflösung der Europäischen Union arbeitet, das geht zu weit. Widerspruch ist angesagt"

Wikipedia zur ePA: "[...] Kritiker befürchten, dass in der ePA eine Vielzahl persönlicher Gesundheitsdaten gesammelt werden, die potenziell missbraucht werden könnten. Die zentrale Speicherung der Daten birgt grundsätzlich auch das Risiko von Datenlecks und unberechtigtem Zugriff.

Neben Datenschutzbedenken monieren Kritiker, dass in der ePA zum Start Anfang 2025 keine Volltextsuche möglich ist. Auch liegen die hinterlegten Daten zum Großteil als PDF-Dateien und nicht als auswertbare strukturierte Daten vor. Die Hersteller von Patienverwaltungssystemen (PVS) kritisieren zudem den im November 2024 erreichten Qualitätsstand der Software.[16]

Mit Stand Dezember 2024 bestehen weiterhin sehr große Unklarheiten, welche Eigenschaften die deutsche EPA in der derzeitigen Version 3.0 beinhaltet. Die Unklarheiten betreffen nicht nur den angekündigten aber unsicheren Starttermin Anfang 2025, sie betreffen auch insbesondere Fragen der Haftung und des Datenschutzes, Fragen rund um die Unabhängigkeit der Ärzte und umfassende Einsicht in die Daten sowie ein jetzt hinzukommendes beschränktes Berechtigungsmanagement, so dass voraussichtlich z. B. selbst Mitarbeiter der Apotheken inklusive Versandapotheken umfassenden Zugriff auf die Inhalte der ePA 3.0 haben werden[17].

Die Freie Ärzteschaft kritisiert darüber hinaus Anfang Dezember 2024 bekannt gewordene Pläne des Gesundheitsministeriums, internationalen Konzernen die Nutzung der Krankheitsdaten für kommerzielle Zwecke zu ermöglichen.[18]"

Montag, 25. Oktober 2021

VORLAGE AN DEN EUGH: Hält sich die Schufa an den Datenschutz?

 https://www.faz.net/aktuell/finanzen/vorlage-an-den-eugh-haelt-sich-die-schufa-an-die-dsgvo-17601547.html

FAZ 25.10,21

Donnerstag, 5. November 2020

Segen oder Fluch?

 Wenn der Reisende ankommt und er sich durch seine Biometrie ausweisen kann, dann fließen im Hintergrund diese Informationen zusammen, und der Reisende wird in 99 Prozent der Fälle als vertrauenswürdig eingestuft“, sagt Wolff. „Er kann dann, ohne in der Schlange zu stehen oder ohne kontrolliert zu werden, den entsprechenden Checkpoint überschreiten.“

https://www.swr.de/swr2/wissen/digitale-identitaet-aller-menschen-fortschritt-oder-globale-ueberwachung-swr2-wissen-2020-11-03-100.html

Donnerstag, 14. November 2019

Datenschutz

"[...] für Erwachsene ist Datenschutz, Persönliches vor dem Staat und Unternehmen verbergen zu können. Für Kinder und Jugendliche aber bedeutet Datenschutz, Persönliches vor den Eltern verbergen zu können. Während Apps wie WhatsApp bei vielen Kindern kontrolliert werden, bleibt der Chat im Comic-haften Spiel Clash of Clans vor den elterlichen Augen geschützt. 2019 ist bei vielen amerikanischen Teenagern der beliebteste Chat der von Google Docs, der Plattform für Textverarbeitung von Google. Der lässt sich nämlich auch vom Laptop aus ansteuern, zum Beispiel bei den Hausaufgaben oder im Unterricht. Oder wenn man Social-Media-Verbot hat." (Sascha LoboRealitätsschock, S.374/75) 

Ähnliches gibt es freilich auch bei Erwachsenen. Wie viele Eheschwierigkeiten haben sich dadurch ergeben, weil der Datenschutz gegenüber der PartnerIn nicht funktioniert hat?


Dienstag, 9. Juli 2019

Privatwirtschaftliche Cloudlösungen für Schulen problematisch

Stellungnahme des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Einsatz von Microsoft Office 365 in hessischen Schulen
9.7.2019
"Der Einsatz von Microsoft Office 365 an Schulen ist datenschutzrechtlich unzulässig, soweit Schulen personenbezogene Daten in der europäischen Cloud speichern. [...] Was für Microsoft gilt, ist auch für die Cloud-Lösungen von Google und Apple zutreffend. Die Cloud-Lösungen dieser Anbieter sind bislang ebenfalls nicht transparent und nachvollziehbar dargelegt worden. Deshalb gilt auch hier, dass für Schulen die datenschutzkonforme Nutzung derzeit nicht darstellbar ist."

Montag, 30. April 2018

25 JAHRE HTML

"Forscher um Tim Berners-Lee haben vor 25 Jahren Webseiten für alle zugänglich gemacht. Doch der gewaltige Erfolg hat so manche Schattenseite. Heute versucht der Physiker, Menschen die Kontrolle über ihre Daten zurückzugeben. [...]
Eine der vielen aktuellen Unternehmungen von Berners-Lee ist folgerichtig das „Solid“-Projekt am MIT, das eine Software entwickelt, die den Menschen die Kontrolle über ihren digitalen Zwilling, also die über ihre persönlichen Daten erhalten – und diese von den Apps und Servern, die sie erfassen, trennen soll. Mit Solid kann man entscheiden, wo die Daten gespeichert sind – auf dem Handy zum Beispiel, auf einem Server, in der Cloud oder an einem anderen Ort. Derzeit sind Buchvorlieben möglicherweise bei Amazon gespeichert, Musikpräferenzen bei iTunes, die Freunde finden sich auf Facebook. Solid zielt darauf ab, diese Daten an einem Ort der eigenen Wahl vorzuhalten. Dann wären die großen Internetkonzerne nicht mehr dazu in der Lage, auf der Basis dieser Daten so glänzende Geschäfte zu machen – und sich im Rennen um die besten Datensammlungen zur Auswertung durch Künstliche Intelligenz einen uneinholbaren Vorsprung zu verschaffen. [...]"
" (25 JAHRE HTML:So wurde das Internet zum Netz für alle, FAZ 30.4.18)



Samstag, 14. April 2018

DSGVO und zeitgemäße Bildung – ein Dilemma

 DSGVO und zeitgemäße Bildung – ein Dilemma ist ein Blogbeitrag von Jan Hambsch @TeachHam

Zunächst erläutert er das Dilemma für kooperativen länderübergreifenden Unterricht (der Praktiker kennt es, andere können es nachlesen. Dann macht er folgenden Vorschlag:

"Wünschenswert wäre es, um im Sinne der europäischen Integration und Kollaboration (E-twinning etc). Austausch zu ermöglichen, Plattformen wie diese gemeinsam nutzen zu können.
Lösungsvorschlag: 
Einrichtung einer EU-weiten Online Educational-App-Zertifizierungsstelle.
Ein App Hersteller kann sich dort anmelden, bekommt die entsprechenden Verträge auf Englisch angezeigt, kann diese zeichnen und erhält, nach Prüfung, eine Zertifizierung für Europa nach DSGVO. Einen ADV-Vertrag muss maximal nur noch ein einzelnes Bundesland für alle Schulen abschließen. Alle Lehrenden und Lernenden können dann die App datensicher einsetzen.
Ich habe keine Ahnung, ob dies so juristisch möglich ist."
Ich bin gespannt, was dabei herauskommt. Man darf ja auch einmal optimistisch sein.

Sieh auch: DSGVO in einfacher Sprache 

Zum Datenschutz an Schulen in NRW

Zum Widerspruch zwischen DSGVO und dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit

Montag, 9. April 2018

Bankrotterklärung des Staates!

Der Städte- und Gemeindebund empfiehlt den Kommunen Daten zu verkaufen. (Spiegel 9.4.18)
"Die Städte und Gemeinden müssen sich noch mehr klarmachen, dass Daten das Öl des 21. Jahrhunderts sind und sich damit wichtige Einnahmen erzielen lassen", so hat es Gerd Landsberg formuliert, Chef des Deutschen Städte- und Gemeindebunds. Kommunen sollten nach Möglichkeiten suchen, die Daten zu Geld zu machen, die sie über ihre Bürger speichern."
Datenschutz???

Die Süddeutsche Zeitung empfiehlt Lehrern, Sponsoren einzuwerben, um Unterrichtsmaterial anzuschaffen.
Unterrichtsfinanzierung durch Industrielobby???
"Alle sieben Teams haben ihr eigenes Spektralphotometer, schwarze flache Geräte, auf die Schaller stolz ist. "Die hab ich gebraucht gekauft, knapp 2000Euro pro Stück, sonst kosten sie 6000." Ein Labor wie das Schiller-Mobil ist an staatlichen Schulen die große Ausnahme: viel zu teuer. Die biologische Fachschaft seines Gymnasiums erhalte vom Land etwa 300 Euro pro Jahr für Chemikalien und Geräte, erklärt Schaller. "Um das Equipment, das wir im Schiller-Mobil bereits angesammelt haben, damit bezahlen zu können, hätten wir 150 Jahre lang sparen müssen."
Dass Schaller sich davon nicht aufhalten ließ, hat ihm 2016 den Titel "Lehrer des Jahres" eingebracht. Er erhielt den Klaus-von-Klitzing-Preis für besonders engagierten naturwissenschaftlichen Unterricht. Seit drei Jahren baute er sein Labor da erst auf. Inzwischen hat er fleißig weiter Anträge an Sponsoren geschrieben. Die meisten Utensilien finanziert die Stiftung eines Chemieunternehmens, das den naturwissenschaftlichen Nachwuchs fördern will."

Sollen tausende Schulen sich vom Wohlwollen der Industrie abhängig machen, weil der Staat kein Geld für Bildung ausgeben will?

Mittwoch, 28. März 2018

Datenschutz - DSGVO für Einzelunternehmer und Freelancer

https://www.content-iq.com/2018/03/22/dsgvo-fuer-einzelunternehmer-und-freelancer/

Tendenziell kommt das auch auf Vereine zu, nicht nur auf den ADAC.
Aber die meisten Vereine dürften damit noch auf einige Zeit nichts zu tun haben.

Dienstag, 20. März 2018

Wieder einmal Facebook

Über Facebook soll die Wahlkampagne Donald Trumps mit Daten von 50 Millionen Nutzern versorgt worden sein, die es ermöglichten, den Wahlkampf entsprechend auszurichten.
Dazu schreibt die Bildzeitung, die nicht gerade nicht als übermäßig an Datenschutz interessiert gilt:

Facebook erhält Zugang zu allen gespeicherten Kontakten auf dem Handy, zu privaten SMS, dem Standort, Fotos und sogar Telefongesprächen. Das ist keine Verschwörungstheorie, sondern ein Fakt, den man in den App-Daten einsehen kann: „Zwar lässt sich der Datenumfang begrenzen, den Apps aus dem eigenen Profil auslesen können, die von Freunden verwendet werden, wenn man sich zu der entsprechenden Stelle tief in den Einstellungen vorarbeitet“, erklärt der Datenschutzbeauftragte Caspar. „Standardmäßig ist allerdings der Zugriff für Apps anderer Nutzer auf fast alle Informationen zugelassen." (Bild 20.3.18)

Dienstag, 12. September 2017

Internet der Dinge und Datenschutz

"Eigentlich müssten Hersteller bei der Entwicklung ihrer smarten Geräte, die mit dem Internet vernetzt sind, künftig ab Mai 2018 Datenschutz von vornherein mitdenken. Dann tritt die EU-Datenschutzverordnung in Kraft. Dort sind die Begriffe„Privacy by design“ und „privacy by default“ verankert, die bedeuten, dass die Privatsphäre standardmäßig bei der Entwicklung von neuen Produkten berücksichtigt werden muss. [...]
 „Wenn nur rund zehn Prozent der vernetzten Daten einen Rückschluss auf Gewohnheiten zulassen, was bedeutet das dann für die Zukunft? Das wird noch sehr spannend“, sagt Schrems."
https://futurezone.at/netzpolitik/max-schrems-wie-viel-vernetzung-ist-eigentlich-gesund/283.105.358  (futurezone 9.9.17)

Dienstag, 4. April 2017

Ist öffentlicher Datenmissbrauch für Werbung ausgeschlossen?

(1) Wenn eine Person zu einer anderen Person oder wenn eine andere als die in § 34 Absatz 1 Satz 1 oder § 35 bezeichnete Stelle Auskunft verlangt, darf die Meldebehörde nur Auskunft über folgende Daten einzelner bestimmter Personen erteilen (einfache Melderegisterauskunft):
die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke
a)
der Werbung oder
b)
des Adresshandels,
es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt. Eine Einwilligung nach Satz 1 Nummer 2 kann gegenüber der Meldebehörde als eine generelle Einwilligung für einen oder beide der dort genannten Zwecke erklärt und widerrufen werden. Liegt der Meldebehörde keine generelle Einwilligung vor, bedarf es der Einwilligung gegenüber der Auskunft verlangenden Person oder Stelle. Die Einwilligung gegenüber der Auskunft verlangenden Person oder Stelle muss gesondert erklärt werden und sich ausdrücklich auf die Einholung einer Melderegisterauskunft für jeweils diesen Zweck beziehen. Auf Verlangen sind der Meldebehörde von der Auskunft verlangenden Person oder Stelle Nachweise über die Einwilligungserklärung vorzulegen. Die Meldebehörde hat das Vorliegen von Einwilligungserklärungen stichprobenhaft zu überprüfen. Liegen der Meldebehörde bezüglich der Einwilligungserklärung nach Satz 4 konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Behauptung der Auskunft verlangenden Person oder Stelle vor, hat sie von Amts wegen zu ermitteln. Bis zum Abschluss der Ermittlungen werden der Auskunft verlangenden Person oder Stelle keine Auskünfte erteilt.
(4) Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft
1.
ohne dass ein Zweck nach Absatz 1 Satz 2 bei der Anfrage angegeben wurde, gewerblich zu verwenden [...] 

Mittwoch, 8. März 2017

Datenschutz bei Oxfam

Die Datenschutzbestimmungen bei Oxfam sind gar nicht mal schlecht.
Freilich wird man bei Kampagnen dazu aufgefordert, den Datenschutzrichtlinien zuzustimmen, ohne dass in der Nähe dieser Aufforderung ein Link zu den Datenschutzrichtlinien zu finden wäre.
Nicht dass Oxfam diese Richtlinien verheimlichen würde. Wenn man sie sucht, kann man sie finden. Aber offenbar soll es den Kampagneteilnehmern das Finden nicht leicht gemacht werden,

Donnerstag, 19. Januar 2017

Behördliche Datenabfragen sind oft rechtswidrig

"Nach wie vor werden die meisten Behördenanfragen per E-Mail gestellt. Darin enthalten sind sensible Informationen wie E-Mail-Adressen, Aktenzeichen und Tatvorwürfe. Auch im Jahr 2016 waren alle bei Posteo eingehenden Mails unverschlüsselt und damit so unsicher wie eine Postkarte. Polizisten aus vielen Bundesländern verstoßen dadurch selbst gegen Datenschutzgesetze, die eine Verschlüsselung zwingend vorschreiben."
(faz.net 18.1.17)

Sonntag, 10. Januar 2016

Big Data: Schöner smarter Staat von Stefan Schmitt 5. Januar 2016
"In einem Aufruf warnen Fachleute: Big Data und künstliche Intelligenz bedrohen unsere Gesellschaft."
Zum Beispiel China heißt es da:
"Chinas Regierung baut mithilfe einheimischer Internetkonzerne ein Einwohner-Bewertungs-System auf. Daten aus Sozialen Netzwerken sollen mit solchen über Kauf- und Zahlungsverhalten kombiniert werden. Am Ende steht eine öffentlich einsehbare Punktzahl, der "Citizen Score". Er kann einen Wert zwischen 350 und 950 annehmen. Für Stellen- oder Kreditvergaben soll er ebenso herangezogen werden wie bei Visaanträgen (Singapur ab 700, Europa ab 750 Punkte). Einen "Punktrichter" nannte das die FAZ:Aus digitalen Indizien wird auf bürgerliches Wohlverhalten geschlossen. Und der Algorithmus entscheidet über reale Vor- und Nachteile für die Beurteilten. Wem sein Score lieb ist, der wird nicht über das Tiananmen-Massaker twittern. 2020 soll dieses System verpflichtend werden. Dann wird ein jeder (Chinese) im Bewusstsein leben, dass der eigene Score auch von der Performance der eigenen Freunde und Verwandten beeinflusst wird."