"Am
22. August 1942 überschritt, Eduard Gros gemeinsam mit Hubert und
Paul Kan bei Genf die Grenze zur Schweiz. Kurz nach ihrer illegalen
Einreise wurden die drei staatenlosen Juden von der Genfer
Heerespolizei festgenommen, im Auto zu dem auf Schweizer Boden
gelegenen deutschen Zollposten von La Plaine gebracht und zu Fuß an
die Grenze zum besetzten Frankreich geschickt. Als die Flüchtlinge
die deutschen Grenzpolizei erblickten, sprangen sie in die Rhone und
schwammen zurück ans Schweizer Ufer. Dort, flehten sie verzweifelt
um Asyl. Ohne Erfolg. Einer versuchte, sich die Schlagadern zu
öffnen. Seinem Suizidversuch zuvorkommend, schleppten Schweizer
Grenzwächter und Soldaten die drei aneinandergeklammerten Männer
vom Ufer weg, um sie den bereitstehenden deutschen Beamten zu
übergeben. Die Auslieferung erwies, sich aber als undurchführbar.
Da man aufsehenerregende Zwischenfälle vermeiden wollte, vereinbarte
Daniel Odier, Polizeioffizier des Genfer Territorialkreises, mit den
deutschen Grenzbeamten, eine offizielle Übergabe der Flüchtlinge
auf dem Boden des besetzten Frankreichs. Dort wurden die drei Juden
von der deutschen Grenzpolizei verhaftet und – wie andere
Flüchtlinge später berichteten – ins Gefängnis von Gex gebracht.
Am 18. September 1942 wurden Eduard Gos, Hubert und Paul Kan über
Drancy nach Ausschwitz deportiert.“
Gabriele Anderl: Vor verschlossenen Toren. Die Bedeutung der illegalen Flucht über Grenzen für Verfolgte des NS-Regimes in: Grenzen, 2015, hrsg. von Gisela Dachs (in der Reihe Jüdischer Almanach der Leo Baeck Institute) S.106
Darf man eine solche eine Politik der ‚wohltemperierten Grausamkeit‘, wie sie die Schweiz in der NS-Zeit gegenüber Juden praktizierte, mit Höcke Remigration nennen oder gehört zu Remigration wie zu Emigration eine freie Entscheidung, die nicht unter dem Druck unmittelbarer Grausamkeit getroffen wird?
Zu dieser Frage vgl. die Diskussion auf gutefrage.net