Da ich dazu getwittert habe, hier kurz das, was über einen Tweet hinausgeht.
Zum Persönlichen: Ich habe 40 Jahre einen Organspenderausweis bei mir getragen. Jetzt sind meine Organe über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus. Der Zeitpunkt "best before" dürfte vor einigen Jahrzehnten überschritten worden sein. Meine persönliche Entscheidung, nicht mehr zur Organspende zur Verfügung zu stehen, ist insofern vermutlich uninteressant.
Gesellschaftlich ist die Frage, ob jeder, der nicht rechtswirksam erklärt hat, dass er seine Organe nicht freigibt, nach seinem Gehirntod als Organspender zur Verfügung stehen sollte, sehr wohl interessant.
Die Erklärung in einer Patientenverfügung, man wolle nicht am Leben erhalten werden, wenn der Tod ohnehin relativ kurzfristig bevorsteht, gerät in Konflikt mit der Rolle als Organspender. Denn dann muss nach dem Gehirntod eine weitere Versorgung der Organe sichergestellt werden. - Wie man in dieser Situation die Bedeutung meines Willens beurteilt, ist Sache der behandelnden Ärzte. Vielleicht geraten sie dadurch in einen ethischen Konflikt.
Es ist nicht zu erwarten, dass sich ein großer Teil der Bevölkerung so intensiv mit dem Sterbeprozess und mit dem Vorgang einer Organentnahme (insbesondere mit der organprotektiven Intensivtherapie) befassen wird, dass er beim Verzicht auf einen Widerspruch gegen eine Organentnahme eine informierte Entscheidung trifft.
Ich selbst war weder bei meiner Entscheidung für die postmortale Organspende noch bei der Entscheidung dagegen annähernd so gut über die verschiedenen Prozesse informiert, wie ich es sich für mich im Verlauf der Diskussion über die Widerspruchsregelung ergeben hat.
Was auf meine persönliche Haltung zu der Frage eingewirkt hat:
Ich habe den Sterbeprozess meiner Schwägerin und meines Bruders mitverfolgt.
Meine Schwägerin wurde so lange am Leben erhalten wie irgend möglich und hat lange gelitten. Mein Bruder hatte, als er den Tod vor Augen hatte, ohne größeren Leidensdruck die Möglichkeit sich von allen "Weggefährten", wie er sie nannte, zu verabschieden.
Wenn ich jung wäre, würde ich mich wahrscheinlich wieder für die Organspende entscheiden. Gegenwärtig ist mir wichtiger, dass meine Patientenverfügung ernst genommen und nicht übergangen wird.
Wenn sich nun alle, die sich für die #Widerspruchslösung eingesetzt haben, für die kommenden 20 Jahre als Organspender registrieren lassen, dann wäre das ein Riesenerfolg im Sinne aller, die auf eine Spende warten. Ich erwarte von niemandem, dass er sich auf 30 oder 40 Jahre festlegt.
Links:
Ausführliches Votum für die Widerspruchslösung, FR 15.1.20
Ausführliches Votum dagegen, FR 15.1.20
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Dienstag, 14. Januar 2020
Organspende
Montag, 25. November 2019
Organspende freiwillig oder per Widerspruchsregelung?
"[...] Grünen-Chefin Annalena Baerbock hat im ZDF heute journal ihren Vorschlag zur Organspende verteidigt. Man müsse erreichen, dass die 84 Prozent, die spenden wollen, am Ende auch spenden können und sich deswegen einfach und unbürokratisch registrieren können, sagte die Grünen-Chefin im ZDF. "Deswegen haben wir den Vorschlag gemacht, dass man das jederzeit auf dem Meldeamt tun kann."
Gemeinsam mit etwa zehn Bundestagsabgeordneten aus allen Parteien hat Baerbock einen Gesetzesantrag erarbeitet, durch den die Organspende weiterhin freiwillig bleiben soll. Dieser Vorschlag steht dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn entgegen, der zusammen mit anderen Abgeordneten eine Widersprichslösung fordert: Jeder Bürger soll Organspender sein und wer das nicht möchte, muss aktiv widersprechen. [...]"
zdf.de 1.4.2019
Gemeinsam mit etwa zehn Bundestagsabgeordneten aus allen Parteien hat Baerbock einen Gesetzesantrag erarbeitet, durch den die Organspende weiterhin freiwillig bleiben soll. Dieser Vorschlag steht dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn entgegen, der zusammen mit anderen Abgeordneten eine Widersprichslösung fordert: Jeder Bürger soll Organspender sein und wer das nicht möchte, muss aktiv widersprechen. [...]"
zdf.de 1.4.2019
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