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Sonntag, 20. September 2026

Begrüßungsgeld für DDR-Bürger

"Das Begrüßungsgeld war eine Unterstützung, die in der Bundesrepublik Deutschland jedem einreisenden Bürger der Deutschen Demokratischen Republik sowie der damaligen Volksrepublik Polen, soweit eine deutsche Abstammung nachgewiesen werden konnte, aus Mitteln des Bundeshaushaltes gewährt wurde. Es wurde 1970 in Höhe von 30 Deutschen Mark (DM) eingeführt und konnte zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden. 1988 wurde es auf 100 DM erhöht, jedoch auf eine einmalige jährliche Inanspruchnahme beschränkt. Besondere politische und wirtschaftliche Bedeutung erlangte das Begrüßungsgeld infolge der Öffnung der innerdeutschen Grenze am 9. November 1989.

Nach der Errichtung der Berliner Mauer am 13. August 1961 war die Grenze der DDR zur Bundesrepublik Deutschland endgültig geschlossen und der Flüchtlingsstrom in den Westen wurde entschieden eingedämmt. Besucher aus der DDR konnten nur noch aufgrund einer besonderen Ausreiseerlaubnis in den Westen gelangen, die indessen äußerst selten erteilt wurde. Aufgrund der unter der Kanzlerschaft von Willy Brandt ab 1969 abgeschlossenen Ostverträge ergaben sich auch Reiseerleichterungen für Bewohner der DDR, die vor allem Rentnern einen Besuch in der Bundesrepublik ermöglichten. Den Ausreisenden wurde aber nur erlaubt, 70 Mark der DDR mitzunehmen. Um die Bedingungen der Einreise der Besucher aus der DDR zu verbessern, führte die Bundesregierung ab 1970 die Zahlung eines Begrüßungsgeldes in Höhe von 30 DM ein,[1] das jedem Besucher gegen Vorlage seiner Identifikationspapiere ausgezahlt wurde. Bis 1984 kamen jährlich 40.000 bis 60.000 Besucher in den Genuss des Begrüßungsgeldes, ab 1985 stieg deren Anzahl aufgrund der vereinbarten Ausweitung der Besuchsberechtigungen stark und erreichte 1987 1,3 Millionen.[2] Am 26. August 1987 beschloss die Bundesregierung, das Begrüßungsgeld auf 100 DM zu erhöhen, jedoch gleichzeitig auf eine einmalige Auszahlung pro Person und Jahr zu beschränken.[3] Die DDR hatte ab 1. Juli den erlaubten Umtausch für ihre in den Westen reisenden Bürger von 70 auf 15 Mark gekürzt (die 1:1 in DM umgetauscht werden konnten), was durch die Erhöhung des Begrüßungsgeldes wettgemacht werden sollte. 1988 wurden insgesamt 260 Millionen DM als Begrüßungsgeld ausgezahlt,[4] auch für 1989 sah der Haushalt diese Summe vor.[5]

[...]  Als nach dem Mauerfall alle DDR-Bürger in die Bundesrepublik und nach West-Berlin reisen konnten, führte dies zu erheblichen logistischen Problemen.[6] Es kam kurzzeitig zu chaotischen Szenen, so am ersten Montag nach der Maueröffnung vor der Sparkasse in der Badstraße in Berlin-Gesundbrunnen, am Moritzplatz in Berlin-Kreuzberg oder am Zoologischen Garten in Berlin-Tiergarten, als jeweils bis zu 10.000 DDR-Bürger gleichzeitig vor den Auszahlungsstellen Schlange standen, der Verkehr total zusammenbrach und Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste auffuhren, um die Lage unter Kontrolle zu bringen.

Noch in der Nacht zum 10. November ordnete der Regierende Bürgermeister von Berlin Walter Momper die Auszahlung des Begrüßungsgeldes durch Banken und Sparkassen an, die ihre Geschäftsstellen sogar während der Nacht offenhielten.[7] Die Auszahlungsweise durch Banken und Sparkassen wurde in den nachfolgenden Tagen in der gesamten Bundesrepublik übernommen. Die Auszahlungsvoraussetzungen wurden vereinfacht und beschränkten sich auf die bloße Vorlage eines Personalausweises oder Passes, wiederholte Inanspruchnahmen waren kaum mehr kontrollierbar. [...]

(https://de.wikipedia.org/wiki/Begr%C3%BC%C3%9Fungsgeld)