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Montag, 10. November 2025

Wo gibt es nicht gerechtfertigte Steuernachlässe?

 Absetzung für Abnutzungen (kurz AfA), umgangssprachlich Abschreibung, steuerrechtlich die Wertminderung von Anlagevermögen 

    In Zeiten steigender Immobilienpreise werden Gebäude aufgrund der steigenden Grundstückspreise immer mehr wert, aber für das Finanzamt liegt eine Abnutzung vor: steuerliche Wert und Marktwerte klaffen auseinander.

Renovierungen: Absetzbar sind die Kosten, der steigende Wert des Gebäudes wird nicht berücksichtigt.

Weitere Beispiele: Antworten einer KI

Was die KI nicht nennt:

Die Vermögenssteuer wird nicht mehr erhoben.

Erbschaftssteuer Je größer die vererbten Vermögensind, desto höher ist meist der Anteil an Betrieben, deren Wert heruntergerechnet wird mit der Begründung, sie müssten ja für ihren Fortbestand ständig investieren, obwohl das oft nicht der Fall ist.

Ein Fall, wo solch ein Steuerschlupfloch wegen eines Erbschaftsstreits nicht genutzt wurde, brachte Steuereinnahmen von knapp 4 Milliarden Euro.*                  



















Wikimedia Commons









Sieh auch: FR 21.9.25 FR 11.9.25 FR 22.8.25 FR 16.11.17

  • *                  

Der Fall, der die größte jemals in Deutschland gezahlte Erbschaftssteuer betrifft und bei dem familiäre Streitigkeiten 

  • Familie: Thiele (Erben des Unternehmers Heinz Hermann Thiele, Hauptaktionär von Knorr-Bremse und Vossloh).

  • Höhe der Erbschaftssteuer: Knapp 4 Milliarden Euro.

  • Wann geschah das: Heinz Hermann Thiele verstarb im Februar 2021. Die Zahlung der Erbschaftssteuer an das Finanzamt Kaufbeuren erfolgte im April 2025 (bzw. nach Berichten "im April" des Jahres der Veröffentlichung).

  • Abschreibungsmöglichkeit/Hintergrund:

    • Die hohe Steuerlast entstand, weil die für das Betriebsvermögen (Firmenanteile) vorgesehene Steuerbegünstigung (der sogenannte Verschonungsabschlag für Betriebsvermögen) offenbar nicht oder nicht in vollem Umfang genutzt werden konnte.

    • Ein wesentlicher Grund dafür war ein Erbschaftsstreit und die damit verbundenen Verzögerungen bei der Überführung des Vermögens in eine bereits geplante Familienstiftung. Die Stiftung war nach einigen Berichten ein wichtiges Instrument der steuerlichen Nachfolgeplanung, kam aber zu spät zur Geltung oder erfüllte die Voraussetzungen nicht rechtzeitig.

Zusammenfassend: Die Familie Thiele zahlte rund 4 Milliarden Euro Erbschaftssteuer, nachdem der Patriarch 2021 verstorben war. Familiäre Auseinandersetzungen um das Erbe verzögerten die Umsetzung der Nachfolgeplanung (insbesondere die Überführung in eine Familienstiftung), wodurch die eigentlich geplanten steuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen offenbar nicht in vollem Umfang greifen konnten.

Montag, 8. September 2025

Es gibt im Grundgesetz kein Verbot einer Vermögensteuer

Die gegenwärtige Vermögensverteilung zwischen Arm und Reich in der Bundesrepublik schreit nach einer Vermögenssteuer. Die wird aber immer wieder abgelehnt mit der Begründung sie sei vom Verfassungsgericht 1996 verboten worden. 

Diese Behauptung ist aber haltlos. Dazu Heribert Prantl: 

"Das höchstrichterliche Urteil, in dem kein Verbot verhängt wurde, das aber dafür in Anspruch genommen wird, stammt aus dem Jahr 1995. Das Gericht erklärte damals nicht die Vermögensteuer für verfassungswidrig, sondern nur deren Erhebungsmethode – und setzte dem Gesetzgeber eine Frist zur Änderung bis Ende 1996. Die Regierung Kohl scherte sich jedoch nicht um diese Fristsetzung, sondern setzte die Erhebung der Vermögensteuer gleich ganz aus: Ins Steuergesetz wurde der Passus eingefügt, die Vermögensteuer werde von 1997 an „nicht mehr erhoben“. Dabei ist es bis heute geblieben.

Die Ungleichheit darf sich nicht ungezügelt potenzieren

Also: Nicht die Vermögensteuer ist verfassungswidrig, sondern das Lamento, das sich immer wieder gegen eine solche Steuer erhebt. Schuld an diesem Lamento ist der sogenannte Halbteilungsgrundsatz, den der damalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof erfunden hat. Er war Berichterstatter im Verfahren von 1995. Er interpretierte den Satz im Grundgesetz (Artikel 14 Absatz 2 Satz 2), dass der Gebrauch des Eigentums „zugleich“ dem Wohl der Allgemeinheit dienen solle, auf filouhafte und sehr reichenfreundliche Weise um; „zugleich“ bedeutete für ihn „zu gleichen Teilen“. Also, so folgerte Kirchhof, dürfe der Staat nicht mehr als die Hälfe des Einkommens durch Steuern wegnehmen und nicht in die Substanz, sondern nur in den Ertrag des Vermögens eingreifen. Kirchhofs Kollege, der berühmte Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde, protestierte schon damals heftig gegen diese Auslegung: Die Sicherung unbegrenzter Eigentumsakkumulation sei nicht Inhalt der Eigentumsgarantie, schrieb er empört. Die Ungleichheit dürfe sich nicht ungezügelt potenzieren.

Da gab ihm dann das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2006 voll und ganz recht: In einem Beschluss vom 18. Januar 2006 verwarf Karlsruhe den Halbteilungsgrundsatz und stellte klar, dass sich aus dem Grundgesetz und dem Eigentumsschutz eine absolute Belastungsgrenze von 50 Prozent nicht ableiten lasse. *  Eine Steuerbelastung von etwa sechzig Prozent sei nicht verfassungswidrig. Die Verfassungsrichterin Lerke Osterloh als Berichterstatterin erklärte, die Verfassung kenne keine generelle Obergrenze für steuerliche Belastung. Diese kräftige Karlsruher Aussage wurde aber nicht spektakelhaft inszeniert und auch in der Öffentlichkeit nicht eindringlich diskutiert. Sie hat sich deshalb nicht eingeprägt. Die Karlsruher Fanfare für die Wiedereinführung der Vermögensteuer blieb ungehört.

                      *   "Das Vermögensteuergesetz ist aber bisher nicht aufgehoben." (Wikipedia)

Es geht beim Zugriff auf „die Reichen“ nicht um die sehr Wohlhabenden, auch nicht um die kleinen Millionäre, sondern um die Superreichen. Die Schätzungen, wie viel das bringt, variieren stark – von Summen im dreistelligen Milliardenbereich bis zu solchen im niedrigen einstelligen Bereich. Aber selbst wenn die SteDas Vermögensteuergesetz ist aber bisher nicht aufgehoben.uer netto nicht so arg viel bringt, hat sie zwei positive Effekte. Erstens: Das Gerechtigkeitsgefühl der Leute wird bedient. Zweitens: Es wird endlich einmal erhoben, welche Vermögen die Superreichen überhaupt haben." 

(Auszug aus einer E-Mail von Heribert Prantl)

Ein Teil der Hervorhebungen sowie alle Links und Anmerkungen sind von Fontanefan eingefügt. Der Sachverhalt war mir in groben Zügen bekannt, aber von Prantl ist er konkurrenzlos vorbildlich dargestellt. Fontanefan

Samstag, 10. August 2024

Zur statistischen Vermögensentwicklung ohne Eingriffe des Staates

 "Bei zufälligen Schwankungen der individuellen Renditen wird durch den Zinseszins eine Vermögenskonzentration verursacht. Joseph E. Fargione, Clarence Lehman und Stephen Polasky zeigten im Jahr 2011, dass der Zufall allein in Kombination mit dem Zinseszinseffekt zu einer unbegrenzten Konzentration des Vermögens führen kann. Dieses Ergebnis bestätigt die von Anirban Chakraborti im Jahr 2002 mithilfe von Computersimulationen gemachte Entdeckung, dass in freien Marktwirtschaften der Wohlstand auf natürliche Weise nach oben wandert.[27][28]

[...] Im sogenannten Yard-Sale Modell des indischen Physikers Anirban Chakraborti findet ein ähnlicher Zufallsprozess statt, bei dem zusätzlich das Gesamtvermögen über die Zeit konstant gehalten wird. Dazu werden innerhalb der Population zufällige Paare gebildet, die dann per Münzwurf um einen Bruchteil des jeweils kleineren Vermögens spielen: Der Verlierer verliert diesen Betrag, der Gewinner erhält ihn dazu. Auch in diesem Modell kommt es zu einer extremen Vermögenskonzentration, wobei der zeitliche Verlauf des Konzentrationsprozesses nicht wie im einfachsten Modell von Fargione, Lehman und Polasky analytisch bestimmt werden kann. Hier zeigt sich jedoch, dass sich das Gesamtvermögen nach einer gewissen Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in den Händen eines einzigen „Oligarchenkonzentriert. Diese Art der maximalen Ungleichheit wird in der Literatur als Vermögenskondensation (wealth condensation) bezeichnet.[29][30] (Wikipedia)

Für die, die es genauer gekennzeichnet sehen wollen: Es geht natürlich nicht um einfache Statistik, sondern um Ökonophysik.

Zur Verantwortung der Superreichen:

https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/monitor-reichtum-verpflichtet-110.html