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Dienstag, 21. November 2017

In der Weimarer Republik war die Justiz "auf dem rechten Auge blind"

Das hat Emil Julius Gumbel bereits 1922 sehr gut herausgearbeitet. Das hat man ihm in der Bundesrepublik nie vergessen und ihn zu Lebzeiten äußerst schofelig behandelt.
Als Statistiker ließ er dabei die Zahlen für sich sprechen. In zwei Publikationen wies er nach, dass die Zahl der Morde aus dem rechten Spektrum deutlich überwog – so konnte er aufzeigen, dass im Zeitraum 1919 bis 1922 von 376 politisch motivierten Morden 354 dem rechten Spektrum zuzuordnen waren, lediglich 22 dem linken. Die Einäugigkeit der Justiz in der Weimarer Republik, die er aufzeigte, war dabei frappierend: Die Mörder aus dem linken Lager wurden mit äußerster Strenge behandelt, es kam zu zehn Hinrichtungen auf 22 Morde. Mörder aus dem rechten Lager wurden aber mit großer Nachsicht behandelt: Bei 354 Morden kam es zu einer einzigen lebenslangen Strafe, keiner einzigen Hinrichtung und insgesamt 90 Jahren Haft – im Durchschnitt vier Monate Haft pro Mord. Viele Morde von rechts blieben dabei gänzlich ungesühnt.
Nachzulesen in:
Vier Jahre politischer Mord; und Denkschrift des Reichsjustizministeriums zu "Vier Jahre Politischer Mord". Vorwort Hans Thill. Das Wunderhorn, Heidelberg 1980 ISBN 978-3-88423-011-4
(Zitat von:  PeVau, Community-Experte für Geschichte & Politik bei gutefrage.net, mehr dazu in SPON Rechnen gegen den Terror 27.4.212)

Dienstag, 11. August 2015

Landesverrats-Affäre zeigt deutsche Systemfehler

MediaPart - Frankreich

Landesverrats-Affäre zeigt deutsche Systemfehler

In Deutschland hat die Generalbundesanwaltschaft am Montag dieErmittlungen wegen Landesverrats gegen den Blog Netzpolitik.org eingestellt. Der Grund: Der Blog habe keine Staatsgeheimnisse veröffentlicht. Die Affäre hat Dysfunktionen im deutschen Rechts- und Politiksystem ans Tageslicht gebracht, analysiert Kai Littmann auf seinem Blog auf dem linken Onlineportal Mediapart: "Obwohl der Skandal erstickt wurde, offenbart er eine ungesunde Nähe zwischen Geheimdiensten, Generalbundesanwaltschaft und Politik. Außerdem zeigt er, dass die Behörden unterschätzt haben, wie sehr das Internet zu mobilisieren vermag. Sie hatten nicht mit so lebhaften und schnellen Protesten gerechnet, die selbst die Kanzlerin zwangen, auf Distanz zum Generalbundesanwalt zu gehen. Und die Deutschen haben im Rahmen dieses Prozesses noch etwas anderes gelernt: Dass der höchste deutsche Staatsanwalt nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt, ja nicht einmal Teil des Rechtssystems ist, und dass er daher außerhalb des Rechtsrahmens handeln kann, der für deutsche Gerichte gilt." (10.08.2015)