Seiten
- Startseite
- Links
- Geschichte
- Über diesen Blog
- frühere Schnipsel
- Regenwaldreport
- Lernspiele
- Festgehalten
- Günter Gaus im Gespräch
- Gysi trifft Zeitgenossen
- Gysi gegen Guttenberg (Podcast)
- Sprüche
- Gesundheit
- Musik für den Abend
- Tools
- Lieder
- Rätsel, Quiz, Sudoku, Schach
- Sehenswürdigkeiten
- Impressum
- Dichter und andere Zeitgenossen im Gespräch
- Namen
Posts mit dem Label Öffentlich-private Partnerschaft werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Öffentlich-private Partnerschaft werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Montag, 4. September 2017
Die Bundesregierung hat vor der Änderung des Grundgesetzes entscheidende Informationen geheim gehalten
Marianne Grimmenstein schreibt:
Die Große Koalition hat brachial die Grundgesetzänderung durchgesetzt - auch gegen Widerstand in den eigenen Reihen. Seit 10 Tagen wissen wir nun: Das alles war nur möglich, weil entscheidende Informationen von der Bundesregierung geheim gehalten wurden!
http://m.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/a-1164594.html
mehr dazu:
Vollständiger Aufruf mit Musterbrief für Protest
Donnerstag, 8. Juni 2017
Wie der Staat seine überschüssigen Milliarden entsorgt
Der größte Steuerraub in der deutschen Geschichte
"Wer sich nicht damit identifizieren kann, dass in Deutschland weniger Kindergärten gebaut werden, weil wir solche Geschäfte machen, der ist hier falsch." (ZEIT 8.6.17 Nr.24/2017)
Im Fernsehen:
"Milliarden aus der Staatskasse - auf der Spur der Steuerräuber" Panorama 8. 6. 22 Uhr
Dabei ist das nur der Gipfel des Eisbergs von dem, was Steuerzahler für die Gewinne von Banken und Versicherungen tun sollen. Jetzt ist sogar in einer Eilaktion das Grundgesetz dafür geändert worden.
Das könnte daran liegen, dass den Versicherungen angesichts der Nullzins-Politik der Europäischen Zentralbank renditeträchtige sichere Anlagemöglichkeiten fehlen.
Um sie nicht offiziell mir Steuergeldern retten zu müssen, könnte die Regierung schon vorsorglich solche Anlagemöglichkeiten über den Autobahnbau bereit stellen. Wenn man dafür das Grundgesetz ändern muss, wen kümmert das? Die bisherigen Einschränkungen für eine Privatisierung lassen sich leicht durch ein einfaches Gesetz aufheben.
Dazu: Zwei Artikel der Bundeszentrale für politische Bildung
"Wer sich nicht damit identifizieren kann, dass in Deutschland weniger Kindergärten gebaut werden, weil wir solche Geschäfte machen, der ist hier falsch." (ZEIT 8.6.17 Nr.24/2017)
Im Fernsehen:
"Milliarden aus der Staatskasse - auf der Spur der Steuerräuber" Panorama 8. 6. 22 Uhr
Dabei ist das nur der Gipfel des Eisbergs von dem, was Steuerzahler für die Gewinne von Banken und Versicherungen tun sollen. Jetzt ist sogar in einer Eilaktion das Grundgesetz dafür geändert worden.
Das könnte daran liegen, dass den Versicherungen angesichts der Nullzins-Politik der Europäischen Zentralbank renditeträchtige sichere Anlagemöglichkeiten fehlen.
Um sie nicht offiziell mir Steuergeldern retten zu müssen, könnte die Regierung schon vorsorglich solche Anlagemöglichkeiten über den Autobahnbau bereit stellen. Wenn man dafür das Grundgesetz ändern muss, wen kümmert das? Die bisherigen Einschränkungen für eine Privatisierung lassen sich leicht durch ein einfaches Gesetz aufheben.
Dazu: Zwei Artikel der Bundeszentrale für politische Bildung
Labels:
Autobahnbau,
Cum-Cum,
Cum-Ex,
Grundgesetz,
Kindergarten,
Öffentlich-private Partnerschaft,
Privatisierung,
Steuerraub
Donnerstag, 1. Juni 2017
„Sie machen die Autobahn zur Melk-Kuh für private Profite“
http://www.nachdenkseiten.de/? p=38569#more-38569
Die Eile, mit der eine Grundgesetzänderung durchgezogen werden soll (48 Stunden statt wie üblich 3 - 4 Wochen), ist unerhört.
https://www.gemeingut.org/offener-brief-an-alle-bundestagsabgeordnete/
Daraus:
Der renommierte Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Christoph Degenhart schätzt die neueste Gesetzesvorlage wie folgt ein:
Hauptaussagen:
"Der Hauptgrund für mich, dem Gesetzespaket meine Zustimmung zu verweigern, ist die darin enthaltene Einführung einer Infrastrukturgesellschaft zur Sicherstellung der Finanzierung und Effizienz bei Bau und Verwaltung der Bundesautobahnen. Die Schaffung einer Gesellschaft privaten Rechts widerspricht meinem Grundsatz, dass die Bereitstellung öffentlicher Güter, wie der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur, in die öffentliche Hand gehört. Einer Infrastrukturgesellschaft könnte ich nur zustimmen, wenn diese die Form einer Gesellschaft öffentlichen Rechts hat. Das ist in dem vorliegenden Kompromiss nicht der Fall. CDU/CSU haben dies vehement abgelehnt. [...] Ich halte es ebenso unter demokratischen Gesichtspunkten für höchst problematisch, weitgehend unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit nicht weniger als 13 Grundgesetzänderungen in einer Abstimmung im Paket zu beschließen. [...]"
Insgesamt eine gelungene Erläuterung der Problematik.
Meine Kurzfassung: zu schnell (unzureichende Information der Öffentlichkeit), zu viel in ein Paket geschnürt, nicht gesichert gegen Missbrauch.
Die Eile, mit der eine Grundgesetzänderung durchgezogen werden soll (48 Stunden statt wie üblich 3 - 4 Wochen), ist unerhört.
https://www.gemeingut.org/offener-brief-an-alle-bundestagsabgeordnete/
Daraus:
Der renommierte Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Christoph Degenhart schätzt die neueste Gesetzesvorlage wie folgt ein:
„Es handelt sich hier um eine formelle oder Rechtsform-Privatisierung, die allerdings auf der Projektebene durchaus Effekte einer materiellen Teil-Privatisierung haben könnte.“
Persönliche Erklärung des SPD-Abgeordneten Marco BülowHauptaussagen:
"Der Hauptgrund für mich, dem Gesetzespaket meine Zustimmung zu verweigern, ist die darin enthaltene Einführung einer Infrastrukturgesellschaft zur Sicherstellung der Finanzierung und Effizienz bei Bau und Verwaltung der Bundesautobahnen. Die Schaffung einer Gesellschaft privaten Rechts widerspricht meinem Grundsatz, dass die Bereitstellung öffentlicher Güter, wie der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur, in die öffentliche Hand gehört. Einer Infrastrukturgesellschaft könnte ich nur zustimmen, wenn diese die Form einer Gesellschaft öffentlichen Rechts hat. Das ist in dem vorliegenden Kompromiss nicht der Fall. CDU/CSU haben dies vehement abgelehnt. [...] Ich halte es ebenso unter demokratischen Gesichtspunkten für höchst problematisch, weitgehend unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit nicht weniger als 13 Grundgesetzänderungen in einer Abstimmung im Paket zu beschließen. [...]"
Insgesamt eine gelungene Erläuterung der Problematik.
Meine Kurzfassung: zu schnell (unzureichende Information der Öffentlichkeit), zu viel in ein Paket geschnürt, nicht gesichert gegen Missbrauch.
Abonnieren
Posts (Atom)