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Samstag, 25. Mai 2019

70 Jahre Grundgesetz: Unsere Grundrechte


Artikel 16 und 17 des GrundgesetzesAuf dem Berliner Reichstagsgelände sind die Grundrechtsartikel 1 – 19 ausgestellt. Artikel 16a, der das Asylrecht ganz erheblich einschränkt, freilich fehlt hier.
Will man den Besuchern vormachen, das Asylrecht gälte noch so, wie es 1949 unter dem Eindruck der Judenverfolgung beschlossen wurde? Oder schämt man sich dieses Artikels?
Zur Information füge ich den Artikel 16a an (Hervorhebungen von mir):

Art 16a 
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.

Mittwoch, 4. März 2015

Ein Dorf sucht sich seine Asylbewerber aus

Einerseits ist die Entwicklung in Perba ermutigend: Verständigung zwischen Personen ist möglich, auch wo ursprünglich scharfe Ablehnung formuliert wurde. (Mitmarschieren bei Pegida)
Aber die Asylbewerber werden zwar akzeptiert, haben aber fast keine Chance auf Asyl.

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-03/fluechtlinge-sachsen-asyl-perba/komplettansicht

Ein Beitrag zur Frage: Wer läuft bei Pegida mit und weshalb?

Mittwoch, 17. Dezember 2014

Pegida: Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes

Ich habe mich relativ lange nicht zu Pegida geäußert, denn ich habe Verständnis dafür, wenn jemand findet, dass unsere Gesellschaft nicht genügend dafür tut, dass Einheimische und Migranten einen entspannten Umgang miteinander pflegen können.
Ich denke daran zurück, dass eine Frau einmal öffentlich sagte: "Ich habe jetzt sieben Jahre für die Integration von Asylbewerbern gearbeitet. Diese sieben Jahre hat sich der Staat nicht darum gekümmert. Ich fühle mich überfordert. Wenn der Staat nicht mehr für Asylbewerber tut, muss er dafür sorgen, dass weniger zu uns kommen.
Das war vor der Konstruktion des unseligen Artikels 16a des Grundgesetzes, der - interessanterweise - als einziger Artikel zu den Grundrechten beim Umgang um das Reichstagsgebäude nicht zu finden war, als ich dort die anderen Grundgesetzartikel 1 bis 19 alle fand. Darin ist ja auch kein Grundrecht festgehalten, sondern die de-facto-Rücknahme des Asylrechts in Artikel 16.

Freilich: Wenn ich "Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes" lese, wird mir ganz anders. Jedes Wort, das da außer Europäer steht, widerspricht meiner Vorstellung davon, was Europa und was Deutschland in Europa sein sollte.

Noch demonstriert Pegida nicht in meiner Nähe, noch kann ich Abstand halten und mir sagen: "An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen." Große Hoffnung auf gute Früchte habe ich nicht.

Deutschland ist ein Einwanderungsland und muss als solches einen guten Umgang zwischen Einheimischen und "Reingeschmeckten" pflegen. Bis jetzt geschieht dafür zu wenig. Dass Pegida da Abhilfe schafft, scheint mir unwahrscheinlich. Aber generell alle als rechtsradikal oder dumm abzuqualifizieren, die bei Pegida mit demonstrieren, weil sie keinen besseren Ort für ihren Protest finden, scheint mir unangemessen.
Ich stimme Stephan Hebel zu, wenn er in der FR vom 16.12. über Angela Merkel, die die Unzufriedenen davor warnt, sich „instrumentalisieren zu lassen“, schreibt: "Man könnte Angela Merkel glatt applaudieren, trüge sie nicht selbst Verantwortung für die sozialen Abstiegs-Ängste, die nun – leider – nicht auf der Regierung abgeladen werden, sondern auf den Schwächsten."
Wer daran verzweifelt, dass sich die Regierung an die Starken herantraut, und deshalb versucht, wenigstens die Konkurrenz der Schwächeren gering zu halten, handelt aus einem subjektiven Notstand heraus, den die Regierung verschuldet hat.
Sich attac anzuschließen fordert Idealismus und Optimismus.
Wer glaubt, dass eine Bundesregierung nie wagen wird, die Macht der wirtschaftlich Starken einzuschränken, weil sie sich zu schwach dafür fühlt, wird beinahe tagtäglich in seiner Einschätzung bestätigt. 


Donnerstag, 6. Dezember 2012

Themen, die eine Behandlung verdienten

6.12.1992 "Asylkompromiss" Art.16 GG durch Art. 16a sehr stark eingeschränkt. Viele meinen: eine de facto Abschaffung des Grundrechtes. Bei der Vorstellung der Grundrechtsartikel beim Berliner Reichstagsgebäude ist Art. 16a schamhaft ausgelassen.
Vgl. dazu B. Hirschs Kritik am Asylkompromiss, Fluchtabwehr und ZEIT, 29.11.12, S.22

Sorge unter Bankangestellten, dass die Finanzkrise von 2007 sich auch auf sie auswirken könnte.
Dienstpersonal bekommt schon jetzt Stundenlöhne um 6 Euro. Banker kaufen Kunst und Wälder als Flucht in Sachwerte. Vgl. ZEIT, 6.12.12, "Angstfurt", S. 25-26

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