Lange gab es zu den hohen kirchlichen Festen Weihnachten, Ostern und Pfingsten jeweils drei Feiertage.
Im 18. und 19. Jahrhundert wurden die nach und nach abgeschafft.
Mit Erlass einer Verordnung wurde zum Beispiel 1780 in Anhalt-Bernburg die Abschaffung des dritten Feiertages zu Ostern, Pfingsten und Weihnachten deklariert. Andere deutsche Staaten folgten. („Verordnung der Fürstlichen Cammer an die Ämter und Stadtgerichte“ v. 13.04.1780). {Verordnung der Fürstlichen Cammer an die Ämter und Stadtgerichte. In: Gröning, Friedrich Wilhelm (Hg.): Gesetzessammlung für das Herzogthum Anhalt-Bernburg, Dritter Band, Zweite Abtheilung. Bernburg: F.W. Gröningsche Hof- und Regierungsbuchdruckerei, 1832, S. 529).
Auch der Buß- und Bettag war arbeitsfrei Der wurde "1994 außer in Sachsen abgeschafft.[1]"(Wikipedia)
Jetzt ist geplant, die zweiten Feiertage an den hohen kirchlichen Festen abzuschaffen.
Diese Pläne werden damit begründet, dass das Gros der Bevölkerung keineswegs mehr christlich orientiert sei, und außerdem auch der hohe Anteil sogenannten Migranten (Asylsuchende, Flüchtlinge usw.).diese Feiertage nicht mitfeiere.
Offiziell verlautet dazu noch nichts, Aber in Gewerkschaftskreisen hört man, es sei beschlossene Sache, zumal die Spitzen der Gewerkschaften nicht dagegen vorgehen wollten.
Noch darf man hoffen, dass es sich um Fake News handelt; aber wo ist eine Organisation, die im Zweifelsfall erfolgreich dagegen vorgehen könnte?
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen