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Freitag, 3. April 2015

Der oströmische Kaiser und das Recht

Der Einfluss von Volk und Senat auf die Regierungstätigkeit des Kaisers des oströmischen Reiches ging bald zurück. "Es gab aber eine Schranke für die konstitutionelle Autorität des Kaisers. die sich als weit mächtiger erwies als der Senat und die Demen - nämlich das Recht. Der Kaiser war zwar die Quelle allen Rechts, jedoch blieb paradoxerweise das Recht etwas, das über ihm stand." Steven Runciman: Byzanz, Kindlers Kulturgeschichte Europas Band 8 dtv 1983, S.98)
Die Gesetzessammlungen Justians I. sind bekannt: Codex Iustianus (529), Digesten (533), Institutionen (533) und - weniger bekannt - seine Novellae (534), seine neuen Gesetze.
Dem Laien unvertraut dürfte freilich sein, dass er dabei trotz heftigem Einspruch der Kirche an Ehescheidung und Sklaverei festhielt.  "Bemerkenswert ist die Hochachtung, in der die Byzantiner vor der sakrosankten Geltung des römischen Rechts verharrten, so daß sie, obwohl sie sich fanatischer Frömmigkeit hingaben, noch für lange Zeit keine ernsthafte Beeinflussung der römischen Gesetze durch die Ansprüche der römischen Kirche duldeten." (Runciman, S.100).
Erst 741 wich Kaiser Leon III.  in seiner Ekloge davon ab, indem er die Grundsätze christlicher Moral einbezog. 

Sieh auch: Erziehung und Bildung im Oströmischen Reich

Kaiserinnen in Ostrom

"die Anzahl der Kaiserinnen war unbegrenzt" (Runciman).  "Die zeremoniösen Repräsentationspflichten erforderten die Anwesenheit eines weiblichen Pendants zum Kaiser" und deshalb konnte dieser, wenn er keine Frau hatte, seine Schwester, seine Mutter, aber auch seine Töchter zu Kaiserinnen krönen. "Falls nach dem Tod eines Kaisers keine Thronerben existierten, wurde das Imperium voll der Macht der Kaiserin übertragen, und sie konnte den Nachfolger nominieren." (Steven Runciman: Byzanz, S.90, Kindlers Kulturgeschichte Europas Band 8 dtv 1983)

Freilich war die Macht der Kaiserinnen bedingt. Regierten sie für ihren unmündigen Sohn, trat dieser, sobald er mündig wurde, an ihre Stelle. Hatte der Kaiser neben der Kaiserin einen männlichen Mitkaiser ernannt, trat der vor der Kaiserin die Nachfolge an. Außerdem hatte stets der Kaiser den Oberfehl des Heeres, eine Frau konnte diesen Oberbefehl aber nicht führen.
Was für Schwierigkeiten das Kaiserin Irene von Athen bereitete, schildert die Wikipedia im einzelnen. Ich zitiere daraus aber nur, was im Zusammenhang mit Karl dem Großen gesagt wird:
"Da der Kaiser diese Position [Oberbefehlshaber des Heeres] von Amtes wegen innehatte, konnte keine Frau legal Kaiser sein. Deshalb, so einige Quellen, sah Papst Leo III. den römischen Kaiserthron als vakant an und konnte Karl den Großen im Jahr 800 zum römischen Kaiser krönen. Man kann diese Handlung aber auch lediglich als Erneuerung des weströmischen Kaisertums ansehen, die eben nur das oströmische Kaisertum für den Westen verwarf. Jedenfalls billigte im Jahr 812 Michael I. schließlich Karl den Kaisertitel zu.
Laut Theophanes hätte Karl nach der Kaiserkrönung eine Heirat mit Irene beabsichtigt, um sein Kaisertum auch im Osten zu legalisieren. Eine Hochzeit sei nicht zustande gekommen, weil der mächtige Eunuch Aëtios eine Eheschließung Irenes mit seinem Bruder Leon einzufädeln hoffte. Von solch einer Heiratsabsicht ist allerdings in fränkischen oder römischen Quellen nichts zu finden." (Irene von Athen)

Freitag, 15. März 2013

bpb über Wikipedia

http://www.bpb.de/gesellschaft/medien/wikipedia/

insbesondere:
Christian Pentzold:

Geschlossene Gesellschaft? Wikipedia zwischen Freiheit und Kontrolle

Das gefällt mir gut (nicht zuletzt die Einarbeitung von Hinweisen Ostroms Arbeiten  zum Funktionieren von Allmende trotz der angeblichen Tragik unvermeidlicher Übernutzung)