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Dienstag, 4. April 2017

Ist öffentlicher Datenmissbrauch für Werbung ausgeschlossen?

(1) Wenn eine Person zu einer anderen Person oder wenn eine andere als die in § 34 Absatz 1 Satz 1 oder § 35 bezeichnete Stelle Auskunft verlangt, darf die Meldebehörde nur Auskunft über folgende Daten einzelner bestimmter Personen erteilen (einfache Melderegisterauskunft):
die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke
a)
der Werbung oder
b)
des Adresshandels,
es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt. Eine Einwilligung nach Satz 1 Nummer 2 kann gegenüber der Meldebehörde als eine generelle Einwilligung für einen oder beide der dort genannten Zwecke erklärt und widerrufen werden. Liegt der Meldebehörde keine generelle Einwilligung vor, bedarf es der Einwilligung gegenüber der Auskunft verlangenden Person oder Stelle. Die Einwilligung gegenüber der Auskunft verlangenden Person oder Stelle muss gesondert erklärt werden und sich ausdrücklich auf die Einholung einer Melderegisterauskunft für jeweils diesen Zweck beziehen. Auf Verlangen sind der Meldebehörde von der Auskunft verlangenden Person oder Stelle Nachweise über die Einwilligungserklärung vorzulegen. Die Meldebehörde hat das Vorliegen von Einwilligungserklärungen stichprobenhaft zu überprüfen. Liegen der Meldebehörde bezüglich der Einwilligungserklärung nach Satz 4 konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Behauptung der Auskunft verlangenden Person oder Stelle vor, hat sie von Amts wegen zu ermitteln. Bis zum Abschluss der Ermittlungen werden der Auskunft verlangenden Person oder Stelle keine Auskünfte erteilt.
(4) Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft
1.
ohne dass ein Zweck nach Absatz 1 Satz 2 bei der Anfrage angegeben wurde, gewerblich zu verwenden [...] 

Sonntag, 10. Januar 2016

Big Data: Schöner smarter Staat von Stefan Schmitt 5. Januar 2016
"In einem Aufruf warnen Fachleute: Big Data und künstliche Intelligenz bedrohen unsere Gesellschaft."
Zum Beispiel China heißt es da:
"Chinas Regierung baut mithilfe einheimischer Internetkonzerne ein Einwohner-Bewertungs-System auf. Daten aus Sozialen Netzwerken sollen mit solchen über Kauf- und Zahlungsverhalten kombiniert werden. Am Ende steht eine öffentlich einsehbare Punktzahl, der "Citizen Score". Er kann einen Wert zwischen 350 und 950 annehmen. Für Stellen- oder Kreditvergaben soll er ebenso herangezogen werden wie bei Visaanträgen (Singapur ab 700, Europa ab 750 Punkte). Einen "Punktrichter" nannte das die FAZ:Aus digitalen Indizien wird auf bürgerliches Wohlverhalten geschlossen. Und der Algorithmus entscheidet über reale Vor- und Nachteile für die Beurteilten. Wem sein Score lieb ist, der wird nicht über das Tiananmen-Massaker twittern. 2020 soll dieses System verpflichtend werden. Dann wird ein jeder (Chinese) im Bewusstsein leben, dass der eigene Score auch von der Performance der eigenen Freunde und Verwandten beeinflusst wird."

Donnerstag, 27. Februar 2014

Wie wir kommerziell ausgespäht werden

Nicht dass ich das alles durchschauen könnte.
Aber IBM Smarter Enterprise bietet an, aus den Daten von Firmen herauszufinden, wie sie an neue Kunden herankommen und wie sie Betrüger herausfinden können.