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Donnerstag, 4. September 2025

Voxeurop: Migrierende = Kriminelle?

 

Voxeurop: Adrian Burtin :

"[...] Europas Migrationspolitik erfordert gute Beziehungen zu sehr zweifelhaften Regimen. Der neue Mittelmeer-Pakt, der im Herbst von der Europäischen Kommission vorgestellt werden soll, wird die bisher geltenden rechtsstaatlichen Regeln für die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Ländern des südlichen Mittelmeerraums sicher noch weiter aufweichen. In ihrem auf EUobserver veröffentlichten Meinungsartikel fordert die unabhängige Forscherin Katia Golovko, diesen zu kurz gedachten Ansatz Europas in der Region zu überdenken, weil Menschenrechte bei den neuen Partnern der EU oft nicht respektiert werden. 


Die Missachtung der Menschenrechte findet jedoch auch innerhalb der europäischen Grenzen statt. In Griechenland etwa sorgen Maßnahmen zur Eindämmung der Migration regelmäßig für Kontroversen - insbesondere seitdem die konservative Nea Dimokratia 2019 die Regierung wieder übernommen hat. Griechenland ist seit mindestens zehn Jahren einem konstanten Migrationsdruck ausgesetzt und um dagegen anzukämpfen, hat die Regierung insbesondere Schleuser ins Visier genommen. Aber richtet sich diese Politik tatsächlich gegen die richtigen Personen? Das hat Stavros Malichudis von unserem Medienpartner Solomon in Athen im Rahmen des Right-Watch-Projekts überprüft. [...]"


Freitag, 21. Februar 2025

Für die Menschenrechte: Würde

 C. Fleury: Klinik der Würde (Perlentaucher)

DARAUS:

Klappentext:  Der Imperativ der Würde steht heute im Zentrum zahlreicher sozialer Bewegungen und gesellschaftlicher Debatten über Diskriminierung, Arbeit oder sogar Tierhaltung. Gleichzeitig haben sich jedoch Verletzungen der Würde und Erfahrungen der Würdelosigkeit vervielfacht: in Krankenhäusern und Pflegeheimen zum Beispiel oder in Flüchtlingslagern und Gefängnissen. Das Versprechen der Würde, das die Moderne stolz verkündete, scheint wiederholt verraten worden zu sein, wie die französische Philosophin und Psychoanalytikerin Cynthia Fleury in ihrem neuen Buch zeigt. Sie plädiert für eine psychoanalytische Klinik der Würde, um eine philosophische Diagnose stellen und therapeutische Lösungen finden zu können. Unter Berufung auf die Schriften von James Baldwin, auf Theorien der Sorge und postkoloniale Ansätze fordert sie dazu auf, sich nicht mit Untätigkeit abzufinden und das Konzept der Würde von seinen Rändern her neu zu denken. Im Zusammenspiel von Psychoanalyse, Literatur und Sozialwissenschaft gewinnt die Forderung nach Würde im Zeitalter des Anthropozäns so ihre ganze Radikalität zurück.

Rezension: Die Philosophin und Psychoanalytikerin Fleury erläutert philosophische Fragen aus der Perspektive einer Therapeutin, was Balzer gut gefällt. Die grundlegende These ist, lernen wir, dass Erfahrungen von Entwürdigung, zum Beispiel in Altersheimen, zu einer Form von Empörung führt, die oft nur in Selbstmitleid resultiert. Dabei sollte es darum gehen, rekonstruiert Balzer das Argument, die eigene Würde mit der anderer Menschen zu verbinden und so - Black Lives Matter kann hier ein Vorbild sein - politisch in Aktion zu treten. So weit so gut, meint Balzer, aber was ist mit jenen Kräften, die Würde auf andere Art politisieren, nämlich um einzelne Ethnien und Religionen zu stärken und Andersdenkende anzugreifen? Würde ist nicht gleich Würde, findet Balzer, das muss man bei der ansonsten lohnenden Lektüre dieses Buches mitbedenken.

Mittwoch, 13. November 2024

Menschlichkeit und Sparsamkeit

 "In aller Welt wird um Sparmodelle gerungen. Sparmodelle heißen nichts anderes als: wie viel Freiheit (Liberté), Gleichheit (Egalité) und Brüderlich-  oder Schwesterlichkeit (Fraternité) können wir uns noch leisten?

Republik war in ihren Ursprüngen anders gemeint. Nicht 'Wieviel Menschlichkeit können wir uns leisten, sondern wie ermöglichen wir sie. Wenn unser Denken bei Sparmodellen stehenbleibt, dann ist das ein Eingeständnis, dass die Republik gescheitert ist. Was soll gerettet werden? Und für was? Und für wen?
Und noch einmal der Satz, diesmal unkommentiert: Unsere Neigung zur Kultur hat wohl auch damit zu tun, dass uns die Zivilisation immer wieder misslingt. 
Oder wie es Max Frisch formulierte: 'Ein Volk, das Symphonien hat, hat noch lange nicht Kultur.' "
(Peter Bichsel FR 28.12.1996)

Montag, 19. Februar 2024

Im Fall Assange sind die Grünen auffällig still

Im Fall Assange sind die Grünen auffällig still, von Christine Dankbar, FR 15.2.24

"[...] Im Wahlkampf war die Sache noch einfach. Die grüne Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock forderte noch im September 2021 die „sofortige Freilassung“ von Wikileaks-Gründer Julian Assange. Dann wurde Baerbock Außenministerin und äußerte sich zu der Angelegenheit nur noch sehr ungern. Man habe „keinen Zweifel daran, dass die britische Justiz rechtsstaatliche Prinzipien anwendet und die Menschenrechte achtet“, heißt es nun.
Wer den Fall Assange ein bisschen verfolgt hat, muss allerdings erhebliche Zweifel daran haben, dass die britische Justiz wirklich rechtsstaatlich vorgeht. Der heute 52-Jährige sitzt seit 2019 in britischer Untersuchungshaft, unter erschwerten Bedingungen. In der kommenden Woche gibt es eine vermutlich letzte Anhörung darüber, ob er an die USA ausgeliefert wird, wo ihn bis zu 175 Jahre Haft erwarten, weil er geheime Unterlagen der Regierung veröffentlicht hat, die unter anderem Kriegsverbrechen belegen. Es geht also auch um die Pressefreiheit, für die sich die Grünen schon immer und vehement eingesetzt haben. Im Fall Assange aber sind sie weitgehend verstummt. [...]"

Es gibt Grüne, die sich sehr für Assange einsetzen, die grüne Außenministerin aber gehört entgegen ihrer Ankündigung nicht mehr dazu.

Mittwoch, 31. Januar 2024

Neutralitätsgebot

 Worauf bezieht sich das "Neutralitätsgebot" von Artikel 4 des Grundgesetzes?

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Kommentar der Wikipedia zu Artikel 4 GG:

"Dieses Neutralitätsgebot zeigt sich in drei Ausprägungen: Der Staat darf sich nicht mit einzelnen Glaubensgemeinschaften identifizieren, muss Toleranz gegenüber unterschiedlichen Glaubensrichtungen üben und diese in gleicher Weise behandeln."*


Anfrage an den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages

Es wurde gefragt, ob Regierungsmitglieder und Parlamentarische Staatssekretäre in zeitlicher Nähe zur Bundestagswahl öffentlichkeitswirksame Termine (z.B. in Schulen oder Polizeien) wahrnehmen können.

Eine gesetzliche Regelung zu einer Neutralitätspflicht für solche Entscheidungsträger gibt es nicht.

Die Rechtsprechung leitet die Neutralitätspflicht der Staatsorgane aber indirekt aus dem Grundgesetz her. Nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz ist es Aufgabe der Parteien, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Die Rechtsprechung folgert aus dem Vergleich zu Parteien, dass Staatsorgane im politischen Meinungskampf neutral bleiben müssen. (https://www.bundestag.de/resource/blob/836404/3048bbf257f14a16a2336af67d37dd72/WD-3-029-21-pdf-data.pdf)

Amtseid des Bundespräsidenten, des Bundeskanzlers und aller Bundesminister

Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ (Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung abgelegt werden.)

Wenn die Neutralitätspflicht der Staatsorgane, die im Unterschied zu Parteien zu  "Gerechtigkeit gegen jedermann" verpflichtet, die Inhaber dieser Ämter auch als Parteimitglieder dazu verpflichtete, allen Parteien gegenüber neutral zu sein, würde die entscheidende Aufgabe der Parteien, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken, unmöglich gemacht. 

Deutsches Institut für Menschenrechte

"Grund- und Menschenrechte als Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung geben wesentliche Inhalte und Maßstäbe für politische Bildung vor. Lehrende in der schulischen und außerschulischen Bildung haben daher eine zentrale Rolle bei der Vermittlung von Menschenrechten − einschließlich des Schutzes vor Diskriminierung. Wesentlicher Bestandteil ihrer Aufgaben ist es, Positionen, die den Menschenrechten widersprechen, kritisch und diskriminierungssensibel zu thematisieren." 

Beutelsbacher Konsens über den politischen Unterricht

Grundsätze

Der Konsens legt drei Prinzipien für den Politikunterricht fest. Auch öffentliche Zuschussgeber für die außerschulische politische Bildung fordern teilweise von bezuschussten Institutionen ein Bekenntnis zu den Prinzipien des Beutelsbacher Konsenses.[1]

Überwältigungsverbot

Gemäß dem Überwältigungsverbot (auch: Indoktrinationsverbot) dürfen Lehrkräfte Schülern nicht ihre Meinung aufzwingen, sondern sollen Schüler in die Lage versetzen, sich mit Hilfe des Unterrichts eine eigene Meinung bilden zu können. Dies ist der Zielsetzung der politischen Bildung geschuldet, die Schüler zu mündigen Bürgern heranzubilden.

Kontroversität

Das Gebot der Kontroversität (auch: Gegensätzlichkeit) zielt ebenfalls darauf ab, den Schülern freie Meinungsbildung zu ermöglichen. Der Lehrende muss ein Thema kontrovers darstellen und diskutieren können, wenn es in der Wissenschaft oder Politik kontrovers erscheint.[2] Seine eigene Meinung und seine politischen wie theoretischen Standpunkte sind dabei für den Unterricht unerheblich und dürfen nicht zur Überwältigung der Schüler eingesetzt werden. Beim Kontroversitätsgebot handelt es sich allerdings nicht um ein Neutralitätsgebot für die Lehrkraft.[3]

Schülerorientierung

Das Prinzip Schülerorientierung soll den Schüler in die Lage versetzen, die politische Situation der Gesellschaft und seine eigene Position zu analysieren und sich aktiv am politischen Prozess zu beteiligen sowie „nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen.“[4]


* Dass muslimische Glaubensgemeinschaften aufgrund ihrer Organisationsstruktur nicht als Körperschaften ds öffentlichen Rechtes behandelt werden (weil das nach den gegenwärtigen Rechtsbestimmungen nicht möglich ist), widerspricht diesem Gleichbehandlungsgrundsatz. 

Alle Versuche, das zu überwinden, sind bisher gescheitert.

Freitag, 29. Dezember 2023

Jean-Pol Martin

Eine KI fasst zusammen: 

Jean-Pol Martin ist ein renommierter Wissenschaftler und Pädagoge, der für seine umfangreichen Beiträge auf dem Gebiet der Pädagogik bekannt ist. Er hat das Konzept des „Lernen durch Lehren“ (LdL) entwickelt und verbreitet, das auf einer neurologischen Grundlage beruht und das er über mehrere Jahrzehnte hinweg weiterentwickelt hat.

Martin begann seine akademische Laufbahn an der Universität Paris-Nanterre, wo er Germanistik studierte. Während seiner Studienzeit war er Zeuge der Studentenproteste von 1968, die einen tiefgreifenden Einfluss auf seine pädagogischen Ansichten hatten. Er wurde von den Ideen der Basisdemokratie und der aktiven Pädagogik angezogen und begann, die Notwendigkeit einer stärkeren Mobilisierung der Energien und Intelligenzen der Schüler im Unterricht zu erkennen.

Nach seinem Abschluss in Germanistik zog Martin nach Deutschland, wo er an der Universität Erlangen ein Lehramtsstudium für die Fächer Deutsch und Französisch absolvierte. Nach dem Staatsexamen wurde er Referendar für Deutsch und Französisch in Nürnberg.

Martin hat seine Karriere der Verbesserung der Bildung gewidmet und hat sich insbesondere auf die Entwicklung und Verbreitung des Konzepts des „Lernen durch Lehren“ konzentriert. Er hat das LdL-Kontaktnetzwerk gegründet, um seine Methode umzusetzen, und hat im Laufe seiner Karriere weitreichend zu diesem Thema publiziert.

Im Jahr 2000 schuf Martin das internationale interdisziplinäre Modul „Internet und Projekt Kompetenz“ (IPK) an der Virtuellen Universität Bayern. Nach seiner Pensionierung unterrichtete er Geschichte und Philosophie in VHS-Ingolstadt.

Seit 2016 arbeitet Martin an der Gründung von 6 umfassenden Menschenrechten ohne metaphysischen Bezug und orientiert sie an den Bedürfnissen der Menschen. Diese „Neuen Menschenrechte“ (NMR) enthalten einen anthropologischen, einen ethischen und einen politischen Teil.

Jean-Pol Martins Arbeit hat einen weitreichenden Einfluss auf Schulen und Universitäten weltweit. Sein Engagement für die Pädagogik und seine innovativen Ansätze haben dazu beigetragen, die Art und Weise, wie wir über Bildung denken und sie praktizieren, zu verändern.

Hier seine ausführlichere, aber immer noch kurze Autobiographie mit Betonung seiner noch suchenden Jugendphase.

Seine Seite in der Wikiversity.

Links zu den Neuen Menschenrechten von J-P Martin

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Montag, 8. Mai 2023

Die Revolutionen von 1848 in gesamteuropäischer Perspektive (Jürgen Osterhammel)

"[...] Es war die größte und umfassendste Revolutionsbewegung in der europäischen Geschichte. Überall gab es Angriffe auf die herrschenden politischen Ordnungen, Forderungen nach bürgerlichen Rechten, Verfassungen, Parlamenten. Nicht von dieser Bewegung erfasst worden zu sein, war ein Ausnahmefall. Das Zarenreich unter Nikolaus I., dem „Gendarmen Europas“, wehrte alle Revolutionsimpulse ab, machte die Grenzen dicht. Es war gewarnt, weil es in seinen Grenzen den großen Unruhefaktor Polen hatte, wo 1830/31 ein großer Aufstand nur mühsam unterdrückt werden konnte. Erst nach der militärischen Niederlage im Krimkrieg (1853-56) erkannte die zarische Herrschaft in den sechziger Jahren die Notwendigkeit von Reformen, vor allem der Befreiung der bäuerlichen Leibeigenen. Allerdings blieb die absolute Monarchie bestehen, ein Sonderweg in Europa. [...]

Großbritannien war als frühe konstitutionelle Monarchie das Vorbild der gemäßigten Liberalen auf dem europäischen Kontinent. Auf der britischen Insel hatte es bereits eine breite Bewegung des sozialen Protests gegeben, den Chartismus, der Anfang der 1840er Jahre einige seiner Ziele erreicht hatte, andere nicht, und 1848 bereits im Niedergang war. Die britische politische und gesellschaftliche Elite war erfahren im Ablenken von Spannungen und hat das auch 1848 erfolgreich praktiziert. Sie hat Spannungen in die Kolonien abgelenkt. Es galt, die Mittelschicht ruhig zu halten, indem man sie finanziell möglichst wenig belastete. Der britische Staat steigerte die finanziellen Bürden der Kolonien, etwa in Ceylon (Sri Lanka), und nahm dort durch Steuererhöhungen ausgelöste Proteste in Kauf. [...]

[Zur welthistorischen Auswirkung:]

Die Taiping-Revolution in China (da sie vollkommen scheiterte, oft nur als „Aufstand“ bezeichnet), die 1850 begann, erst 1864 endete und viele Millionen Tote forderte, oder 1857/58 den Großen Aufstand in Indien gegen die britische Kolonialherrschaft, beides Bewegungen, die von der Revolution von 1848 in Europa nicht beeinflusst waren. Die Taiping-Revolution war die blutigste Umwälzung des 19. Jahrhunderts. Sie erhielt einen gewissen Anstoß durch Kontakte ihres wichtigsten Führers mit christlichen Missionaren, aber das hatte nichts mit 1848 zu tun, niemand in China hörte von der „Paulskirche“. China war jedoch keineswegs ganz isoliert: Nachrichten von Goldfunden in Kalifornien 1849 locken sofort chinesische Glücksritter an. Auch Japan blieb von 1848 unberührt, wie überhaupt alle nicht-kolonisierten Gebiete der außereuropäischen Welt. Die Wirkungszusammenhänge waren primär atlantische. Schon die Französische Revolution war in ein transatlantisches Geschehen eingebettet. Man spricht heute von den Atlantischen Revolutionen, die in den britischen Kolonien in Nordamerika begannen, in Haiti einen gewaltsamen Höhepunkt erreichten und mit den Unabhängigkeitsrevolutionen in Lateinamerika endeten. Zwischen 1775 und 1825 erfasste ein gigantischer Revolutionszyklus den atlantischen Raum. Das wiederholte sich 1848 nicht, aber selbstverständlich existierten transatlantische Kontakte. Das Verhältnis zwischen den USA und Europa war zwar keine „Freundschaft“, aber die stärkste interkontinentale Beziehung, die Europa schon damals hatte. [...]

„Demokratie“ bedeutete in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Selbstregierung mit allmählich immer locker werdenden Bindungen an das imperiale Zentrum in London. Australien zum Beispiel war ab 1907 faktisch ein sich parlamentarisch selbst regierender Nationalstaat. In den allermeisten Kolonien – und es gab davon 1898 viel mehr als fünfzig Jahre zuvor – konnte von Demokratie keine Rede sein. Im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts führte dann eine neue „eurasische“ Revolutionswelle dazu, dass in Russland, China, dem Iran und dem Osmanischen Reich absolute Monarchien konstitutionelle Zugeständnisse machten oder – wie in China 1911 – ganz zusammenbrachen.

Wie steht 1848 zur Idee der „Global Assembly“?

Wenn man heute im Sinne der Initiative global ausblickt, ist „1848“ eine produktiv nutzbare Chiffre für zukunftsorientierte Beratschlagung. Man kann sich die etwa 800 Leute, es waren nur Männer, recht gut vorstellen, die sich (niemals alle gleichzeitig) 1848 zusammensetzten und über grundlegende Verfassungsfragen berieten. Das ist einprägsam, es hat einen großen Symbolwert. Obwohl die Revolution von 1848/49 selbst kein globales Ereignis war, sondern ein europäisches und sogar gesamteuropäisches, ist die Paulskirche ein guter Ausgangspunkt, um alte und neue Themen global weiterzudenken. Die persönlichen Freiheitsrechte, die damals diskutiert wurden, haben eine Tradition, die sogar älter ist als die Französische Revolution, die wiederum die Menschen- und Bürgerrechte auf die historische Tagesordnung setzte. In vielen Ländern der Welt sind diese universalen Rechte, die man nicht als „eurozentrisch“ kleinreden darf, in keiner Weise realisiert und garantiert. Sie sind, um Ernst Bloch, den Philosophen der Hoffnung, zu zitieren, ein „unabgegoltenes Erbe“ der Revolution von 1848." (1848 war eine Lektion“ Interview mit Jürgen Osterhammel Frankfurter Rundschau 7.5.2023)


Dazu:

„Global Assembly für Menschenrechte, Demokratie und globale Gerechtigkeit“

"Das Treffen mit 45 Aktivistinnen und Aktivisten aus 40 Ländern findet aus Anlass des 175. Jahrestages der Nationalversammlung in der Paulskirche statt. Nach dem Auftakt wollen die Teilnehmer:innen drei Tage lang in Klausur darüber beraten, wie trotz zunehmender autoritärer Tendenzen in der Welt die Grund- und Menschenrechte verteidigt und womöglich ausgebaut werden können.

Die Versammlung ist aus der Überzeugung entstanden, dass die Frage nach Demokratie und Menschenrechten, um die 1848 auf nationaler und europäischer Ebene gerungen wurde, in Zeiten der Globalisierung nur transnational diskutiert werden kann.

Die Idee der „Global Assembly“ stammt von der Initiative „Der utopische Raum“, einer Kooperation der Stiftung Medico international, des Instituts für Sozialforschung und der FR. Aktiv beteiligt sind außerdem Brot für die Welt, Medico, Misereor, Reporter ohne Grenzen, die Friedrich-Ebert-, die Heinrich-Böll- und die Rosa-Luxemburg-Stiftung. Die Evangelische Akademie Frankfurt ist Gastgeberin für die dreitägige Klausur, die auf die Eröffnung folgt. Gefördert wird das Ganze von der Stadt Frankfurt, dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie der Bundeszentrale für politische Bildung. Eine Fortsetzung ist im März 2024 ist geplant.

Der öffentliche Auftakt findet auf Einladung der Stadt Frankfurt am Sonntag, 14. Mai, um 18 Uhr in der Paulskirche statt. "

(FR 7.5.23)


Montag, 14. Juni 2021

"Der Westen diskreditiert Menschenrechte"  ZEIT 9.6.21
"Der Anwalt Wolfgang Kaleck kämpft weltweit für die Entrechteten dieser Erde. Dabei steht der Gegner oft nicht da, wo man ihn vermutet – wie der Fall seines prominenten Mandanten Edward Snowden zeigt. [...]
ZEIT: In Ihrem neuen Buch Die konkrete Utopie der Menschenrechte kritisieren Sie Amnesty International und Human Rights Watch dafür, dass sie einerseits Standards in der Berichterstattung über Menschenrechtsverletzungen setzen, sich aber politisch raushalten.
Kaleck: Ich kritisiere weniger, als dass ich die DNA der westlichen Menschenrechtsbewegung beschreibe: unpolitisch, neutral, mehr appellierend als an der Seite anderer Akteure in sozialen Kämpfen. Aber in den letzten zehn, zwanzig Jahren hat sich in weiten Teilen des globalen Südens ungeheuer viel bewegt. Man wird kaum ein Land finden, wo nicht mehr oder weniger starke Organisationen, soziale Bewegungen auf die eine oder andere Weise für Menschenrechte streiten. [...]
ZEIT: Snowden sagte im ZEIT-Interview zum Fall Nawalny: "Im Westen kostet es nicht viel, das zu verurteilen, was in Russland geschieht. Wir erleben aber nicht das gleiche Maß an Empörung, wenn so etwas in anderen Ländern geschieht."
Kaleck: Ja. Aber es gibt keine Alternative dazu, die Menschenrechtsverletzungen von Russland, China oder der Türkei immer wieder ins Gedächtnis zu rufen. Menschenrechtsorganisationen werden allerdings glaubhafter, wenn sie auch Menschenrechtsverletzungen aus dem eigenen Lager ebenso vehement anprangern. Das vermisse ich oft.
ZEIT: Was meinen Sie da konkret?
Kaleck: Eines der wichtigsten Probleme ist die andauernde Lieferung von Überwachungstechnologie und Rüstungsgütern aus Deutschland in die Krisenregionen der Welt. Und anschließend wird darüber lamentiert, dass diese Regionen unbewohnbar werden und die Menschen fliehen. Solange die Geflüchteten im Libanon, in der Türkei oder in Jordanien im Flüchtlingslager leben, ist alles okay. Aber wenn die Ausläufer dieser Fluchtbewegung nach Europa gelangen, dann wird es auf einmal ein Problem. Das ist doch ungeheuerlich. [...]"


Freitag, 16. April 2021

Joachim Gauck: Menschenrechte

Joachim Gauck: "Menschen, die die Freiheit, Demokratie und Menschenrechte lieben, fragen nicht danach, ob jemand schwarz ist oder weiß" ZEIT 31.3.21

Der Kampf gegen Rassismus ist eine demokratische Pflicht. Aber nicht Herkunft oder Identität entscheiden dabei, sondern Haltung – und die ist unabhängig von der Hautfarbe.

Weißsein privilegiert also. Ganz automatisch – per Schicksal. Ein Zeitgeist, aus angloamerikanischen Gefilden stammend, will es so. Über die Entstehung und das Anwachsen dieses von Amerika ausgehenden Narrativs ist viel geschrieben und gestritten worden. Inzwischen hat sich die Kritik an dem dominanten weißen Blick sogar bis in die vorkoloniale Zeit ausgedehnt, das Bild der Antike soll revidiert werden. Zuvor schon standen die Philosophen der Aufklärung auf dem Prüfstand. Ich bin Bürger eines Landes, in dessen Geschichte Nationalismus, Rassismus und auch Kolonialismus tiefe Spuren hinterlassen haben. Trotzdem lässt das pauschale Urteil, Weißsein privilegiere, bei mir Zweifel an seiner historischen Berechtigung aufkommen und ruft spontan einen aus tieferen Schichten stammenden emotionalen Protest hervor. 
Beginnen wir mit der Sprache. Spielt sie doch eine nicht unwesentliche Rolle bei den augenblicklichen Diskussionen um weiße Dominanz. Im allgemeinen Sprachgebrauch meinen Privilegien Vorrechte – wie etwa die eigene Gerichtsbarkeit und das eigene Erbrecht, und zwar für den Adel im Feudalstaat. Privilegien sind danach Sonderrechte für eine Minderheit; sobald Rechte wie etwa das Wahlrecht allen zuerkannt werden, werden sie vom Privileg zum Allgemeingut, zur Norm. Nach diesem Verständnis verfügen Weiße in unserer Demokratie über keinerlei Sonderrechte, die ihnen der Gerechtigkeit halber entzogen werden sollten. Vielmehr geht es darum, die faktischen Ungleichheiten aufzuheben, die Nichtweiße trifft, obwohl sie, von der Verfassung gestützt, dieselben Rechte haben. [...]

Samstag, 25. Mai 2019

70 Jahre Grundgesetz: Unsere Grundrechte


Artikel 16 und 17 des GrundgesetzesAuf dem Berliner Reichstagsgelände sind die Grundrechtsartikel 1 – 19 ausgestellt. Artikel 16a, der das Asylrecht ganz erheblich einschränkt, freilich fehlt hier.
Will man den Besuchern vormachen, das Asylrecht gälte noch so, wie es 1949 unter dem Eindruck der Judenverfolgung beschlossen wurde? Oder schämt man sich dieses Artikels?
Zur Information füge ich den Artikel 16a an (Hervorhebungen von mir):

Art 16a 
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.

Donnerstag, 3. November 2016

Senzow, Badawi, Menschenrechte

Die Empörung über Festnahme und Verurteilung des Filmregisseurs Senzow (2014) ist verklungen. Er sitzt jetzt wegen eines Schadens von ein paar hundert Euro 9000 km entfernt von seiner Heimat in Lagerhaft. 20 Jahre lautete das Urteil.
Zu 1000 Peitschenhieben ist der saudische Blogger Badawi verurteilt worden. Die ersten 50 im Januar 2015 hat er noch überlebt. Nach Protesten wurde der Vollzug der 950 weiteren aufgeschoben.
Jetzt sollen sie - laut Raif-Badawi-Stiftung - möglichst unbemerkt vorgenommen werden.

Russland und Saudi-Arabien (Saudi-Arabien köpfte 2015 mehr Menschen als der IS) sind Mitglieder im UN-Menschenrechtsrat. Gegen die Verlängerung des Mandats bis 2020 wurde im Fall Russlands protestiert, für Saudi-Arabien ging sie durch, ohne dass ich Proteste dagegen mitbekommen hätte,

Es gibt so viele Missstände, so viele Gräueltaten werden verübt, dass unsere Aufmerksamkeit dafür stets allenfalls für ein paar Tage anhält. Amnesty International vergisst nicht so leicht wie wir.
An diese beiden Fälle hat mich Klaus Staeck in der FR vom 3.11.16 erinnert.

Wir sollten jede Gelegenheit, Protest gegen die ungerechten Verurteilungen zu erheben, nutzen und nicht hinnehmen, dass Saudi-Arabien fortlaufend schwerste Menschenrechtsverletzungen verübt und ständig wieder im UN-Menschenrechtsrat sitzt.

Freitag, 26. Februar 2016

"Wir riefen Arbeitskräfte, und es kamen Menschen."

 "Wir riefen Arbeitskräfte, und es kamen Menschen" so formulierte es 1965 Max Frisch.
Heute kommen Menschen und wir sollten in ihnen durchaus auch die zukünftigen Arbeitskräfte in ihnen sehen und die entsprechenden Qualifikationen nahe bringen. Aber wir sollten nicht vergessen, dass sie primär Menschen sind.

Montag, 6. Juli 2015

Sonderberichterstatter der UNO für Datenschutz

Der UN-Menschenrechtsrat ernannte zum Abschluss seiner Sommersitzung in Genf am Freitag erstmals einen Sonderberichterstatter für Datenschutz und Privatheit in der digitalen Welt. Für das dreijährige Mandat ausersehen ist der maltesische Rechtsprofessor und Datenschutzexperte Joseph Cannataci. (ZEIT 3.7.15)


Mittwoch, 26. November 2014

Zwei Worte und ein "Jugendwort"

"Und so blicken wir wir heute auf das, was irgendwann zwangsläufig Alltag in einer gespaltenen Gesellschaft werden wird: Die Benachteiligten reagieren mit offener Gewalt." (Arnd Festerling in FR vom 26.11.14 über Ferguson)
"Es ist der Moment, den Gedanken eines verängstigten Europas fallen zu lassen, um ein Europa zu erwecken [...], das auf den Menschen schaut und ihn verteidigt [...], ein kostbarer Bezugspunkt für die gesamte Menschheit!" (Papst Franziskus vor dem EU-Parlament in Straßburg, 25.11.14 - Die vollständige Rede findet sich in der SZ)
Das "Jugendwort des Jahres 2014", das an sich ein einzelnes Wort sein soll, lautet "Läuft bei dir".

Dazu ein Kommentar von Jonas Jansen, faz.net, 24.11.14
"Anfang Oktober erschien auf der amerikanischen Seite 4chan ein Aufruf, doch bitte das Wort „fappieren“ zu wählen. 4chan ist bekannt für Trollaktionen und geschmacklose Bilder, die an der Grenze zur Legalität und manchmal jenseits ihrer liegen. Der Aufruf führte dazu, dass „fappieren“, was für Selbstbefriedung bei Jungen stehen soll, mit fast 50 Prozent der Stimmen auf Platz 1 der Online-Wahl landete. Wählen konnte man anonym und immer wieder. Das geht, weil Langenscheidt bei einer früheren Wahl mal feststellte, dass viel weniger Leute ihre Favoriten wählen, wenn man sich anmelden muss, wie eine Verlagssprecherin dieser Zeitung mitteilte. Was für eine Überraschung!"

Meine Zusammenstellung ist nicht zufällig. Jeder wird sich seinen eigenen Kommentar dazu machen.







Auch ich wünsche mir, dass "Läuft bei dir" ein treffender Kommentar für EU und die Menschheit wird und nicht "fappieren".

Dienstag, 9. September 2014

Weder Markt noch Freiheit sind absolute Werte

Mancher hat vielleicht noch nicht begriffen, dass Monopole nicht Freiheit bedeuten. Ob uns Google oder NSA unterdrücken, macht einen Unterschied: Auf die NSA wie auf andere Geheimdienste haben wir wenigstens einen bescheidenen politischen Einfluss.
Mancher will vermutlich auch Gewerkschaften als Kartelle unterdrücken. Der steckt noch im tiefsten 19. Jahrhundert.
Technischer Wandel bedeutet nicht, dass ihm notwendigerweise immer der Mensch zum Opfer gebracht werden muss.

Kommerzielles Crowdsourcing bedeutet zunächst einmal, dass der mit der Geschäftsidee den Gewinn einstreicht und die Zuarbeiter rechtlose, jederzeit ablösbare Minutenlöhner werden.
Man stelle sich vor, die Wikipedia wäre ein kommerzielles Unternehmen: Das Ergebnis von vielen Millionen Arbeitsstunden würde akkumuliert als Privatbesitz. Die bestehenden Lexika, die faire Arbeitsentgelte zahlten, würden ruiniert, um ein Privatwissensmonopol zu schaffen.

Es ist etwas anderes, ob Hilfe auf Gegenseitigkeit oder ob rechtlose Heimarbeit organisiert wird (vgl. Gerhart Hauptmann: Die Weber). Sozialer Wandel muss moderiert werden, wenn er nicht Ungerechtigkeit und Elend schaffen soll.

Mehr dazu bei in der ZEIT-Debatte "Von Kriegen umzingelt" in: Mark Lilla: Freiheit ist nicht alles, in Die ZEIT Nr. 37, S.8 .

Freitag, 27. Juni 2014

Arbeitsbedingungen

Eine Ladenkette ist konkurrenzlos billig. Jetzt tauchen handgemachte Labels in den Kleidungsstücken auf, die auf unerträgliche Arbeitsbedingungen hinweisen.

Wer vorher nur an den Preis dachte, fängt an zu denken...

Ganz was anderes

Dienstag, 22. April 2014

Der Kampf gegen Menschenrechte wird auch von der Bundesrepublik Deutschland gefördert

In Südamerika ist die Bedrohung von Personen, die sich für Menschenrechte einsetzen, für den aufmerksamen Beobachter nicht zu übersehen: "Übergriffe gegen Verteidiger von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt in Guatemala sind dramatisch angestiegen" (FR 12.3.14):
Die Arbeit von „Brot für die Welt“ und seiner Partner in Guatemala gerät immer stärker unter Druck. Die Zahl der Fälle, in denen Personen, die sich für die Verteidigung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt einsetzen, bedroht oder kriminalisiert werden, hat sich laut „Brot für die Welt“ im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2012 landesweit auf 655 mehr als verdoppelt.
Beim Landraub (Land Grabbing), wo Menschen das Recht, ihr Leben durch eigener Hände Arbeit fristen zu können, systematisch entzogen wird, ist die Situation nicht so offensichtlich. Aber wenn die Bundesrepublik Agrarindustrie in Afrika dabei unterstützt, dortigen Bauern ihr Land, ihre Existenzgrundlage, zu entziehen, liegt im Grunde etwas ganz Ähnliches vor. (Mehr dazu in Tobias Schwab: Jagd nach Land in Sambia, FR 17.4.14 und in der Studie zu Landgrabbing in Sambia: Deutsche Finanzinvestoren und Entwicklungshilfe beteiligen sich an der Jagd nach Land vom 15.4.14 und viele weitere Fälle auf den Seiten von fian.de)

Zum gegenwärtigen Ausmaß von Land Grabbing sieh folgende Statistik.