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Montag, 4. September 2017

Die Bundesregierung hat vor der Änderung des Grundgesetzes entscheidende Informationen geheim gehalten


Marianne Grimmenstein schreibt: 
Die Große Koalition hat brachial die Grundgesetzänderung durchgesetzt - auch gegen Widerstand in den eigenen Reihen. Seit 10 Tagen wissen wir nun: Das alles war nur möglich, weil entscheidende Informationen von der Bundesregierung geheim gehalten wurden!

http://m.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/a-1164594.html

mehr dazu:
Vollständiger Aufruf mit Musterbrief für Protest

Freitag, 14. Juli 2017

Öffentlich-private Partnerschaften beim Autobahnbau

"Bei ÖPP handelt es sich um Kooperationen von Privatunternehmen und öffentlicher Hand, zum Finanzieren, Erbauen, Instandhalten und Betreiben von Infrastruktur. [...] Kommunen, Länder und der Bund sehen die öffentlich-private Zusammenarbeit als eine Möglichkeit an, notwendige Investitionen trotz beschränkter Mittel kurzfristig zu leisten. Mit ÖPP ließe sich außerdem die Schuldenbremse umgehen, wenngleich dies natürlich wesentlich vornehmer beziehungsweise gar nicht formuliert wird. Viele Kommunen können oder dürfen keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Zahlungsverpflichtungen an private Akteure tauchen jedoch nicht als Schulden im Haushalt auf

Diese mögliche Umgehung der Schuldenbremse sowie die oft nur aus kurzfristiger Sicht stichhaltigen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen von ÖPP kritisiert der Bundesrechnungshof. Die Vorteile aus Sicht der privaten Akteure sind langfristig sichere Cashflows, der Staat als absolut sicherer Schuldner und garantierte Renditen. Letztere aber widersprechen den Grundsätzen einer funktionierenden Marktwirtschaft. Risiko und Rendite gehören zusammen. Insofern können – müssen aber nicht! – ÖPP-Projekte durchaus ordnungspolitische Sündenfälle sein." (Michael Eilfort, Benjamin Jursch: Zur Privatisierung von Infrastruktur. Staat im Vorteil für Aus Politik und Zeitgeschichte/bpb.de -Hervorhebungen von Fontanefan)

"Dabei werden die von der Privatisierungslobby regelmäßig in Aussicht gestellten Effizienzvorteile über ÖPP meist nicht realisiert. Schon 2014 kam der Bundesrechnungshof zu dem Urteil, dass die Bundesfernstraßen, die als ÖPP-Projekt gebaut und betrieben wurden, 1,9 Milliarden Euro teurer seien als konventionell, also rein staatlich gebaute Projekte. Dies liegt in erster Linie daran, dass der Bund die für den Autobahnaus- und -neubau benötigten Kredite aufgrund seiner höheren Bonität deutlich günstiger aufnehmen kann als Privatunternehmen. Mit der Bundesfernstraßengesellschaft, wie sie die Bundesregierung nun in Gestalt einer "Kapitalsammelstelle für Fernstraßen" umsetzen möchte, würden ÖPP endgültig institutionalisiert – zu Lasten der Allgemeinheit und zum Vorteil der Finanz- und Versicherungsbranche. Letztlich hat die vom seinerzeitigen Bundeswirtschafts- und derzeitigen Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) eingesetzte "Fratzscher-Kommission" damit eine weitere Möglichkeit aufgetan, die Kosten der Finanz- und Eurokrise in Zeiten historisch niedriger Zinsen von Kapitalanlegern auf Verbraucher und Steuerzahler zu verlagern."  (Tim Engartner: Zur Privatisierung von Infrastruktur. Staat im Ausverkauf für Aus Politik und Zeitgeschichte/bpb.de  - Hervorhebungen von Fontanefan)

Dazu: Zwei frühere Artikel zum Autobahnbau

Donnerstag, 1. Juni 2017

„Sie machen die Autobahn zur Melk-Kuh für private Profite“

http://www.nachdenkseiten.de/?p=38569#more-38569

Die Eile, mit der eine Grundgesetzänderung durchgezogen werden soll (48 Stunden statt wie üblich 3 - 4 Wochen), ist unerhört.
https://www.gemeingut.org/offener-brief-an-alle-bundestagsabgeordnete/
Daraus:
Der renommierte Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Christoph Degenhart schätzt die neueste Gesetzesvorlage wie folgt ein:
„Es handelt sich hier um eine formelle oder Rechtsform-Privatisierung, die allerdings auf der Projektebene durchaus Effekte einer materiellen Teil-Privatisierung haben könnte.“
Persönliche Erklärung des SPD-Abgeordneten Marco Bülow
Hauptaussagen:
"Der Hauptgrund für mich, dem Gesetzespaket meine Zustimmung zu verweigern, ist die darin enthaltene Einführung einer Infrastrukturgesellschaft zur Sicherstellung der Finanzierung und Effizienz bei Bau und Verwaltung der Bundesautobahnen. Die Schaffung einer Gesellschaft privaten Rechts widerspricht meinem Grundsatz, dass die Bereitstellung öffentlicher Güter, wie der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur, in die öffentliche Hand gehört. Einer Infrastrukturgesellschaft könnte ich nur zustimmen, wenn diese die Form einer Gesellschaft öffentlichen Rechts hat. Das ist in dem vorliegenden Kompromiss nicht der Fall. CDU/CSU haben dies vehement abgelehnt. [...] Ich halte es ebenso unter demokratischen Gesichtspunkten für höchst problematisch, weitgehend unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit nicht weniger als 13 Grundgesetzänderungen in einer Abstimmung im Paket zu beschließen. [...]"
Insgesamt eine gelungene Erläuterung der Problematik. 
Meine Kurzfassung: zu schnell (unzureichende Information der Öffentlichkeit), zu viel in ein Paket geschnürt, nicht gesichert gegen Missbrauch.