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Dienstag, 31. März 2026

Schadet das oder nützt das Google?

 https://www.zeit.de/2026/13/ki-training-google-urheberrecht-journalismus-prozess...] Der Deutsche Journalistenverband sagt, das Verfahren sei "von herausragender Bedeutung für den Schutz des Journalismus in Europa", weil es letztlich darüber entscheidet, ob man mit Texten künftig noch Geld verdienen kann. Nicht nur mit Journalismus, auch mit Gedichten, Romanen, Liedtexten.

Für die Techindustrie steht auf dem Spiel, ob es Dienste wie ChatGPT, Claude oder Gemini so überhaupt geben darf. Oder ob Konzerne wie Google in Europa gezwungen werden können, Entschädigungen an Urheber zu zahlen – oder ihre Modelle nur noch mit lizenziertem Material zu trainieren, was sie wohl dümmer werden ließe und sehr viel teurer.

Der Streit, an dem das nun entschieden werden soll, begann im Oktober 2023. Damals reichte die Like Company bei einem ungarischen Gericht Klage ein. Die Firma betreibt sechs Nachrichtenportale. Google, so der Vorwurf, nutze deren Texte zum Training seiner KI Gemini, die damals noch Bard hieß. Und jetzt gebe Gemini Antworten, die diesen Artikeln ähnelten. Die ungarischen Richter sollten klären, ob Google sich damit strafbar macht. Was keine leichte Aufgabe ist, denn die meisten Gesetze, auf deren Grundlage sich urteilen ließe, sind älter als die Technologie, um die es jetzt geht. Man kann in solchen Fällen den EuGH um Hilfe bitten. Er entscheidet dann, wie das Recht auszulegen ist.

Ist das KI-Training illegal?

Im vergangenen Mai schickte die ungarische Justiz also eine Zusammenfassung der Argumente beider Parteien nach Luxemburg, dazu Fragen wie: Ist die Antwort eines Chatbots, in der Texte anderer vorkommen, eine unerlaubte Wiedergabe? Sind schon die Datensätze, mit denen Konzerne wie Google ihre KI trainieren, eine illegale Kopie?

Es geht in Luxemburg jetzt nicht mehr nur um die Like Company oder um Google. Das Gericht soll an diesem Beispiel eine grundsätzliche Entscheidung treffen. Sie wird dann den Ausgang vieler anderer Prozesse in Europa beeinflussen, die gerade zu diesen Fragen laufen. [...]

Wenn eine KI mit einem Text trainiert wird, unterteilen Firmen diesen Text in Token, also Wörter oder Wortfetzen. Das Modell merkt sich dann, in welchem Kontext sie auftauchen. Stellt man dem Chatbot später eine Frage, berechnet er, welche Wörter, statistisch gesehen, aufeinander folgen müssten.

Google behauptet, Gemini speichere keine Texte, nur diese mathematischen Formeln. Man müsse sich die Trainingsdaten vorstellen wie ein Puzzle, das in Tausende Teile zerfällt – und dann in allen möglichen Varianten neu zusammengesetzt wird. Es gibt jedoch Zweifel, ob diese Erzählung stimmt.

Im Januar veröffentlichten Forscher der Universitäten Stanford und Yale eine Studie, laut der fast alle Chatbots bekannte Bücher teilweise wörtlich wiedergeben, zum Beispiel Harry Potter und der Stein der Weisen. Die Gema zeigte im Verfahren gegen OpenAI, dass ChatGPT, wenn man die KI nach Songs von Reinhard Mey und Herbert Grönemeyer fragt, erstaunlich textsicher ist.

Die Modelle erinnern sich an die Trainingsdaten, auch wenn sie das vielleicht nicht sollen. [...]

Budapest, zwei Wochen vor der Anhörung beim EuGH. Ein halbes Jahr hat es gedauert, bis der Anwalt der Like Company einem Gespräch zugestimmt hat. Zunächst war er aus "prozesstaktischen Gründen" dafür nicht zu haben, nun hat sich die Taktik offenbar geändert.

Die Kanzlei liegt in einem Hinterhof in der Nähe der Donau, einen Empfang gibt es nicht. Gyula Rátz, ein schmächtiger, schüchterner Mann, holt einen am Eingang ab. Wirklich bekannt war er als Anwalt für Urheberrecht in Ungarn bisher nicht.

Kein Schadensersatz gefordert

Dafür klingt er ziemlich entschlossen: "Google und alle anderen Technologieunternehmen sollten sich nicht darauf verlassen können, Inhalte anderer kostenlos zu nutzen." Und: "Sie müssen um Erlaubnis bitten und dafür bezahlen."

Gut, aber warum dann ausgerechnet dieses Verfahren? Warum ein Text über Delfine? Die vielen Ungereimtheiten in der Vorlage?

Der Delfin-Text sei nur ein Beispiel von vielen gewesen, um das Problem zu illustrieren, sagt Rátz. Jetzt, da das Verfahren öffentlich geworden sei, machten sich natürlich viele darüber lustig. Dabei wolle er ja gar nicht über einzelne Artikel streiten, sondern die grundsätzlichen Rechtsfragen klären.

Auch für die Fragen an den EuGH, die nun für so viel Verwirrung sorgen, hat Rátz eine Erklärung: Google habe diese Fragen maßgeblich formuliert.

Ach so?

Das ungarische Gericht habe beide Parteien gebeten, Entwürfe für das Dokument einzureichen, erklärt Rátz. Das habe er auch getan, aber am Ende hätten sich Googles Anwälte noch mit einigen Änderungen durchgesetzt. Der Konzern widerspricht der Darstellung nicht. Rátz scheint sich bewusst zu sein, dass die Fragen jetzt eine gewisse Schlagseite haben, Google die Klage, wie sie jetzt dargestellt wird, leicht angreifen kann. Besonders wütend darüber wirkt er allerdings nicht. Das Wichtigste sei doch, dass jetzt endlich entschieden werden könne.

Bleibt die Frage, wie die Like Company das Ganze überhaupt finanziert. Rátz hat einen sehr reichen Gegner, aber er fordert von ihm kein Geld. Keinen Schadensersatz für seinen Mandanten, dessen Firma das Geld sicher gut gebrauchen könnte, keine Übernahme der Prozesskosten. Auch Google soll keine Ansprüche angemeldet haben. Wieso nicht?

Urheberrechtsklagen einzuleiten, sei ziemlich günstig, sagt Rátz, mit Geldforderungen hätte man Google nur Angriffsfläche gegeben und das Verfahren verzögert. Schadensersatz wolle die Like Company später geltend machen. Zur Höhe seines Honorars möchte er sich nicht äußern.

Zwei verlorene Klagen gegen Google

Hinweise liefert jedoch ein Schreiben, mit dem sich Rátz in der Vergangenheit an ungarische Medienunternehmen gewandt hat und das der ZEIT vorliegt. Kaltakquise, wenn man so will.

Damals ging es nicht um Chatbots, sondern um Googles Suchmaschine. Seit 2021 gibt es ein neues Gesetz in der EU: Der Konzern muss nun Geld an Verlage bezahlen, wenn er eine längere Vorschau ihrer Artikel anzeigt. Viele Medienhäuser schlossen sich daraufhin zusammen, um eine Beteiligung an Googles Umsätzen zu erstreiten. Andere sind eigene Lizenzdeals mit dem Konzern eingegangen.

Rátz bot ungarischen Medienunternehmen in dem Schreiben seine Dienste an, er machte Druck. Wer zu spät rechtliche Schritte einleite, erhalte "möglicherweise einen deutlich geringeren Betrag, da die von Google gezahlte Summe auf zu viele Veröffentlichungen aufgeteilt wird". Und er bot einen Deal an: Anwaltskosten würden nur fällig, falls er auch gewinnt. In Deutschland wäre das verboten.

Zwei Klagen hat Rátz nach Informationen der ZEIT daraufhin gegen Google geführt. Beide für kaum bekannte Internetplattformen, beide vor demselben ungarischen Gericht, beide hat er verloren. Google berufe sich in Verhandlungen mit deutschen Verlagen nun auf diese Urteile, sagen Vertreter der Medienunternehmen genervt.

Rátz reagiert unwirsch, als man ihn auf die Klagen anspricht. Aber er räumt ein: Er habe die Like Company kontaktiert, nicht andersherum.

Ist er einfach naiv, ein bisschen übermütig? Ein Geschäftsmann, der in der unsicheren Rechtslage eine Chance wittert? Oder steckt doch mehr dahinter?

Absprachen mit Google bestreitet Rátz vehement. "Wir sind aktiv geworden, weil wir überzeugt sind, dass das Recht auf unserer Seite ist." Er sei zuversichtlich, dass die Antworten des EuGH vielen Unternehmen zugutekommen werden.

Google will sich zu diesen Fragen nicht äußern. Der Konzern teilt nur mit, er lege das Recht so aus, dass man KI mit öffentlichen Informationen trainieren dürfe. Alles andere würde der Wettbewerbsfähigkeit Europas schaden. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird für Ende des Jahres erwartet." (ZEIT 23.3.26)

"[


Freitag, 16. November 2018

Urheberrecht für Aufgabenstellungen in der Schule

Herr Rau schreibt auf seinem Blog "Lehrerzimmer":
"Tatsächlich habe ich auf Twitter von einer Schule gelesen, wo Eltern die gesammelten Schulaufgaben als Büchlein (für 15 Euro) veröffentlichten. Ich habe damit gar nicht so viele Probleme, aber der Gedankengang dahinter ist mir nicht klar: Inwiefern sind „Texte und Angaben von schulischen Leistungserhebungen“ denn keine Werke im Sinne von §2 UrhG?" 

mehr dazu:
https://www.herr-rau.de/wordpress/2018/11/keine-werke-im-sinne-des-urheberrechtsgesetzes.htm
http://www.klartext-jura.de/2016/07/04/urheberrechtsschutz-fuer-klausuren/

aus den Kommentaren zu Herrn Raus Artikel:
von -thh
"[...] Auf eine einfache Formal gebracht: wenn jemand eine Prüfungsaufgabe eines Kollegen nicht nur deshalb „klaut“, weil es immer einfacher ist, etwas Vorhandenes zu nehmen als etwas neu zusammenzustellen, sondern weil er sich sagt „das ist mal wirklich ein schöner Text“, ist die Aufgabe schutzfähig."

Freitag, 5. Mai 2017

Urheberrecht

"[...] Eine jüngst vom Kabinett verabschiedete Urheberrechtsnovelle kommt vornehmlich als Konsumenten-, nicht als Produzentenschutz daher – als sei die Legislative in diesem heiklen Bereich der Wissenschaftsfreiheit nur eine Branche des Verbraucherschutzes. Für die zentrale, aber bedeutend schwieriger zu beantwortende Frage, wie man Autoren vor Piraterie und Plagiarismus besser schützt, weiß die Politik keine Antwort. [...]"
faz.net 29.4.17

Ich persönlich halte es für wichtig, dass Wissensvermittlung nicht aufgrund finanzieller Barrieren ohnehin vorhandene Chancenungleichheit noch vertieft. 

Samstag, 6. August 2016

Hoffnung auf Überwindung von Bildungshindernissen

Urheberrecht versus Bildung und Wissenschaft – Forscher weisen Wege aus dem Dilemma

"Eine neue Studie belegt, wie ein unzeitgemäßes Urheberrecht die Bildungseinrichtungen darin behindert, die Potentiale digitaler Technologien für Lehre und Forschung auszuschöpfen. Sie zeigt aber auch Lösungswege auf, allen voran die Einführung einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke."

Samstag, 5. Dezember 2015

Urheberrechtsfragen

Zum einen wird das Engagement für OER als Reputationsbeschaffung verdächtigt, zum anderen kämpft die VG Wort dafür, dass nicht Verlage, sondern die Autoren "die Vergütungen für Urheberrechte" erhalten.
Anlass, zu reflektieren, ob bei der gegenwärtigen Kampagne für OER vielleicht Institutionen ihre Reputation haben wollen, die an der Emanzipation von im Bildungsbereich Arbeitenden gar nicht interessiert sind? Besteht eine Gefahr, dass ehrenamtliches Engagement für anderweitige Interessen instrumentalisiert wird? Vorerst sehe ich sie noch nicht deutlich. Aber Aufmerksamkeit für die Frage dürfte sinnvoll sein. 
Sind OER eine Gefahr für die begründeten Rechte von Autoren?