"Flüchtlinge mit eigenem Einkommen werden über Gebühren an den Wohnkosten in Großeinrichtungen beteiligt. Hunderte von Euro in einem Mehrbettzimmer sind normal.
Die Verwaltung nennt sie „Fehlbeleger“. Und bittet sie per Gebührensatzung zur Kasse: anerkannte Flüchtlinge, die auf dem Wohnungsmarkt keine Bleibe finden und deshalb weiter in den Gemeinschaftsunterkünften leben. Mehrere Hundert Euro für einen Schlafplatz im Vier-Bett-Zimmer sind keine Seltenheit. Zahlen, wie viele Personen bundesweit davon betroffen sind, gibt es nicht. „Dieses Spannungsfeld ist nicht neu“, sagte Bernd Mesovic, Leiter der Abteilung Rechtspolitik bei Pro Asyl, dem epd.
Die Kommunen sind durch Landesrecht verpflichtet, von allen anerkannten Flüchtlingen und denen, die bereits in Arbeit sind, Gebühren für die Unterbringung in Heimen oder angemieteten Wohnungen zu verlangen. Die sind im Vergleich zu ortsüblichen Mieten sehr hoch, weil die meisten Satzungen Pauschalbeträge pro Person festlegen. Und wenn alle Kosten für den Betrieb umgelegt werden, etwa für den Sicherheitsdienst, Personalkosten, soziale Angebote, Instandhaltung und Abschreibung, wird es pro Kopf teuer. [...]
In Garbsen bei Hannover stehen bis zu 855 Euro in der Gebührensatzung, im nahen Hemmigen gar 930 Euro. [...]
„Die Betroffenen haben gemäß des Landesaufnahmegesetzes keinerlei Einfluss darauf, wo und wie sie untergebracht werden“, rügt Timmo Scherenberg vom Hessischen Flüchtlingsrat. Weil sie in den Ballungsgebieten nur schwer eine eigene Wohnung fänden, „bleibt den Flüchtlingen häufig selbst nach einer Anerkennung keine andere Wahl als in der zugewiesenen Gemeinschaftsunterkunft wohnen zu bleiben - zu relativ absurden Preisen“.
Er plädierte dafür, als Kostenobergrenze den Betrag anzusetzen, den das Sozialamt im Hartz-IV-Bezug übernehmen würde. Die heutige Regelung sei ein „deutlicher Negativanreiz für eine Arbeitsaufnahme“. Denn warum sollte jemand versuchen, seinen Lebensunterhalt selbst zu sichern, wenn er den kompletten Verdienst für ein winziges Zimmer, das er mit anderen teilen muss, wieder abgezogen bekommt?
„Das Problem besteht in allen Bundesländern so lange, wie Geflüchtete in Unterkünften statt in Wohnungen untergebracht sind“, sagte die Berliner Sozialwissenschaftlerin Ulrike Hamann dem epd. Das liege am System selbst, „denn die Geflüchteten haben keine Mietrechte, sondern sind den undurchsichtigen Kosten, die der Betreiber veranschlagt, ausgeliefert, ohne eigene Rechte geltend machen zu können“. (Wohngebühren für Flüchtlinge: Monatlich bis zu 930 Euro, FR 12.8.19)
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