Asylgesuch ist ein allgemeinerer Ausdruck, der auch für andere Rechtsordnungen verwendet werden kann. Ein Asylantrag leitet ein rechtlich geordnetes Verfahren ein, das in Deutschland festgelegte Voraussetzungen erfüllen muss (Art. 16a GG) und bis jetzt noch ein Recht auf Aufenthaltsgestaltung einschließt.
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