wenn sie sich auf geschützte Inhalte beziehen
"So hat das EuGH heute festgestellt, dass das Setzen von Web-Links unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, wenn die verlinkten Inhalte das Urheberrecht verletzen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Inhalte auf fremden Webservern befinden, nicht von euch ins Netz geladen wurden und nicht von euch kontrolliert werden."
(EuGH Urteil: Gesetzte Web-Links können strafbar sein)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen