Bundesverfassungsgericht: Klimaschutzgesetz ist in Teilen verfassungswidrig, neues-deutschland.de 29.4.21:
"Die Kläger würden durch die Bestimmungen in ihren Freiheitsrechten verletzt, erklärte das Gericht. Die Vorschriften verschöben hohe Lasten für die Minderung der Emissionen unumkehrbar auf die Zeit nach 2030. Um die im Pariser Klimaabkommen festgelegte Begrenzung des Temperaturanstiegs zu erreichen, müssten die dann noch notwendigen Minderungen immer dringender und kurzfristiger erbracht werden."
Berns Ulrich: Die Befreiung der Freiheit ZEIT 30.4.21
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