Der Einfluss von Volk und Senat auf die Regierungstätigkeit des Kaisers des oströmischen Reiches ging bald zurück. "Es gab aber eine Schranke für die konstitutionelle Autorität des Kaisers. die sich als weit mächtiger erwies als der Senat und die Demen - nämlich das Recht. Der Kaiser war zwar die Quelle allen Rechts, jedoch blieb paradoxerweise das Recht etwas, das über ihm stand."
Steven Runciman: Byzanz, Kindlers Kulturgeschichte Europas Band 8 dtv 1983, S.98)
Die Gesetzessammlungen Justians I. sind bekannt: Codex Iustianus (529), Digesten (533), Institutionen (533) und - weniger bekannt - seine Novellae (534), seine neuen Gesetze.
Dem Laien unvertraut dürfte freilich sein, dass er dabei trotz heftigem Einspruch der Kirche an Ehescheidung und Sklaverei festhielt. "Bemerkenswert ist die Hochachtung, in der die Byzantiner vor der sakrosankten Geltung des römischen Rechts verharrten, so daß sie, obwohl sie sich fanatischer Frömmigkeit hingaben, noch für lange Zeit keine ernsthafte Beeinflussung der römischen Gesetze durch die Ansprüche der römischen Kirche duldeten." (Runciman, S.100).
Erst 741 wich Kaiser Leon III. in seiner Ekloge davon ab, indem er die Grundsätze christlicher Moral einbezog.
Sieh auch: Erziehung und Bildung im Oströmischen Reich
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