Falsches Foto von Andreas L. – Eine Verwechslung und ihre EntstehungCo-Pilot Andreas L. aus Montabaur hat im Pass auch noch einen zweiten Vornamen: Günter. Und das wurde einem Andreas Günter zum Verhängnis. In Medien in aller Welt wurden Fotos gezeigt, die ihn zeigen, und seine Freundin wurde im Restaurant von 20 Journalisten förmlich überfallen….Quelle: Lars Wienand in der Rheinischen Post Online
Stephan Hebel Medien als Voyeure in FR 28.3.15
Wer sich an die Vorgabe des deutschen Pressekodex hielte, Vermutungen „als solche kenntlich zu machen“ und sich an das Rechtsgebot der Unschuldsvermutung bis zur juristischen Klärung zu halten, würde nie und nimmer tun, was jetzt in einer Vielzahl von Medien zu erleben ist. Da wird der wahrscheinliche Verlauf des Unglücks schlicht wie eine Tatsache dargestellt, als wäre alles bewiesen. Und: Von „Bild“ (weniger verwunderlich) bis „Zeit online“ und „faz.net“ (erstaunlich) wird der volle Name des Kopiloten genannt, auch auf Fotos ist der Mann zu erkennen.Der Online-Chef der „FAZ“, Mathias Müller von Blumencron, hat diese Entscheidung mit dem Auftrag der Medien zur Aufklärung begründet. Was er aber unter Aufklärung versteht, das gleicht einer Gebrauchsanweisung für unseriösen Boulevard-Journalismus: „Die Opfer und die Öffentlichkeit haben ein Recht darauf zu erfahren, wer das Unglück ausgelöst hat. Unter welchen Umständen es auch immer geschah. (...) Die Lösung ist nach gegenwärtigem Stand nur in der Person des Kopiloten zu finden. Wir müssen uns mit ihm beschäftigen, wir müssen ihn ansehen, wir dürfen ihn sehen.“Ja, richtig: Opfer und Öffentlichkeit haben ein Recht zu erfahren, was wie geschah. [...] Aber dreimal Nein: Wir müssen ihn dafür nicht sehen! Wir müssen der Familie, schon doppelt getroffen durch den Tod des Sohnes und seine wahrscheinliche Tat, nicht auch noch das dritte Leid zufügen, vor aller Welt der Sensationslust preisgegeben zu werden. Es grenzt an Zynismus, so etwas mit „Aufklärung“ zu begründen.
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