KI Ecosia:
"Zu deiner Frage nach einer bundesweiten Regelung in Deutschland, die eine Kommune verpflichtet, einer anderen Kommune die Kosten zu erstatten, wenn diese einen Obdachlosen in einem Hotel unterbringt, weil die zuständige Kommune dies nicht selbst tut, gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung in den aktuellen Suchergebnissen.
Die Zuständigkeit für die Unterbringung obdachloser Menschen liegt in Deutschland bei den Kommunen, und wie sie dies umsetzen, entscheiden die Gemeinden selbst www.bmwsb.bund.de. Es gibt keine gesetzlich definierten bundesweiten Standards oder Verpflichtungen, dass eine Kommune einer anderen Kommune Kosten für eine solche Unterbringung erstatten muss www.deutscher-verein.de. Die Regelungen können daher je nach Bundesland oder Kommune unterschiedlich ausfallen und sind oft in kommunalen Satzungen oder Landesgesetzen geregelt www.berlin.de www.nussbaum.de.
Fazit: Eine bundesweite Regelung, die eine solche Kostenübernahmepflicht vorsieht, existiert aktuell nicht. Die Praxis kann lokal unterschiedlich gehandhabt werden, aber es gibt keine allgemeingültige gesetzliche Grundlage dafür www.deutscher-verein.de www.bmwsb.bund.de."
In meiner eigenen Kommune wird es nicht so gehandhabt. Die meisten Kommunen könnten eine solche Regelung nicht finanzieren.
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