https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/gender-pflicht-an-deutschen-hochschulen-wacklige-rechtsgrundlage-17805594.html (FAZ Stand 2022)
Über die Entwicklung der Regelungen im deutschsprachigen Raum seit 2018:
Wikipedia: Geschlechtergerechte Sprache:
- 2018 erlaubt das Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben, die neue Geschlechtsoption „divers“ zu wählen; zusammen mit (intergeschlechtlichen) Personen, deren Geburtsgeschlecht rechtlich „offengelassen“ wurde, gelten Diversgeschlechtliche nach dem deutschen Personenstandsgesetz als weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet, woraus sich auch Konsequenzen für ihre angemessene Benennung und eine gendergerechte Schreibung im Deutschen ergeben.
- 2018 entscheidet der Bundesgerichtshof gegen die Frauenrechtlerin Marlies Krämer, dass der Gebrauch generischer Maskulinformen in der Unternehmenskommunikation mit der Kundschaft nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt.
- 2020 erklärt Sachsens Justizministerium, in zukünftigen Gesetzentwürfen und Rechtsverordnungen keine männlichen Bezeichnungsformen im verallgemeinernden Sinne zu verwenden, sondern geschlechtsneutrale Formulierungen und an passenden Stellen Paarformen.
- 2021 wird in Sachsen und in Schleswig-Holstein verordnet, dass an Schulen zur geschlechtergerechten Schreibung keine Genderzeichen wie der Genderstern verwendet werden dürfen; in Baden-Württemberg und Bremen ist das den Schulen freigestellt.
- 2023 dehnte das sächsische Kultusministerium das Verbot, durch Sonderzeichen zu gendern, auch auf die Kooperationspartner der öffentlichen Schulen aus.[137]
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