Heiner Geißler: Bundesregierung trägt Schuld am Bahnstreik, Merkur.de 6.5.15
Ich stimme mit Geißler in diesem Fall im einzelnen nicht überein und bin gar nicht glücklich mit dem Ergebnis seiner Schlichtung in Sachen Stuttgart21. Aber dass Vereinigungsfreiheit und Arbeitskämpfe über Artikel 9 des Grundgesetzes ausdrücklich geschützt sind, wird bei der Kritik an den Streiks der GdL viel zu häufig übergangen.
Merke: Auch wenn in diesem Fall Arbeitgeber und Bundesregierung am gleichen Strang ziehen, bleibt das Streikrecht davon unberührt.
Ver.di beschließt unbefristeten Streik in Kitas
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen