https://lernarchiv.bildung.hessen.de/rundschreiben/news_1683713323_0336838.html
Werner Rügemer:
Am 10.4.2023 veröffentlichte die Berliner Zeitung den Artikel
„Rheinmetall: Wie der Ukraine-Krieg den Rüstungskonzern auf Erfolgskurs bringt“
Untertitel: „Der Rüstungskonzern hat seinen Sitz in Deutschland. Doch viele
Gewinne gehen in die USA. Agnes Strack-Zimmermann hat Verbindungen zum Konzern“
Aber seit dem 11.04. erscheint der Artikel auf der website der Berliner Zeitung um
vier Stellen gekürzt:
- Erstens um den Satz im Untertitel „Agnes Strack-Zimmermann
- zweitens um den ganzen Absatz zur Rüstungslobbyistin Strack-Zimmermann (FDP),
- drittens um den Satz: „2022 wurde Otte der Stellvertreter Strack-Zimmermanns im Verteidigungsausschuss“ – das bezieht sich auf Henning Otte (CDU), Abgeordneter des Wahlkreises Celle, in dem der größte Produktionsstandort von Rheinmetall liegt, in Unterlüß.
- viertens um den Satz: „Wendehälse mit schlechtem Gewissen sind für Richtungswechsel besonders geeignet“ – bezogen auf den neuen Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD).
Den Artikel hatte Chefredakteur Dr. Tomasz Kurianowicz bei mir bestellt. Ich hatte
noch nie in der Berliner Zeitung veröffentlicht und hatte mich auch nicht darum bemüht. Ich hatte dann den Artikel abgeliefert mit dem Zusatz: „Alle Textänderungen sind nur in Absprache mit mir möglich.“ So wurde der Artikel in der von mir verfassten Form zunächst abgedruckt. Aber seit dem Folgetag erscheint er gekürzt, ohne
jegliche Absprache mit mir, und mit der redaktionellen Anmerkung: Die
Ausführungen zu den „losen Verbindungen zwischen Marie-Agnes Strack-Zimmermann und dem Rheinmetall-Konzern“ wurden gelöscht, denn sie seien „irreführend“.
Landgericht Köln: Die Berliner Zeitung muss den Originaltext wiederherstellen
Nachdem ich das einige Tage danach von dritter Seite erfahren hatte, stellte ich
gegen den Berliner Verlag Antrag auf Einstweilige Verfügung. Das Landgericht Köln gab mir mit Beschluss vom 28.4.2023 recht: Der geänderte Artikel darf nicht mehr veröffentlicht werden, die Zeitung muss den Originaltext wiederherstellen. Bei Nichterfüllung wird ein Ordnungsgeld bis 250.000 Euro fällig, notfalls Ordnungshaft
bis zu sechs Monaten. (Landgericht Köln 14 O 144/23)
Zur Begründung heißt es im Gerichtsbeschluss: Es handelt sich um eine „rechtswidrige und erhebliche Änderung“ und eine „schwerwiegende
Beeinträchtigung der Urheberinteressen“.
Zudem, so das Gericht, kann die veränderte Fassung das Ansehen des Autors schädigen, denn das „setzt ihn somit der Kritik aus, etwa weil zu einer bestimmten in diesem Themenbereich profilierten Politikerin einer bestimmten Partei keine Informationen enthalten sind. Damit könnte der vom Autor nicht gewünschte Eindruck entstehen, er sei parteiisch oder er wolle bestimmte Personen schützen.“
Die Zeitung lässt im Unklaren: Wer hat die Zensur veranlasst?
Die Berliner Zeitung teilte meinem Anwalt mit: die Streichungen sind durch eine „Unterlassungsforderung“ bewirkt worden. Die Zeitung teilt allerdings nicht mit, wer
die Unterlassungsforderung gestellt hat. Die geforderten Streichungen
(oder mehr als die geforderten?) hat die Redaktion folgsam sofort vollzogen, auch ohne Rücksprache mit mir.
Nächstliegend kommen als Initiatoren Frau Strack-Zimmermann, der Rheinmetall-Konzern und Herr Pistorius infrage, direkt oder indirekt. Die Genannten haben heutzutage aber auch zahlreiche Mitarbeiter, Mittäter, Sympathisanten, Verteidiger, PR-Agenten, die auch ohne Anweisung oder Hinweis „von oben“ tätig werden (können, wollen, sollen). [...]"
(https://www.nachdenkseiten.de/?p=97220)