Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Meinungsfreiheit garantiert, soll also zwar für die AfD, nicht aber für Künstler gelten.
Die AfD in Sachsen-Anhalt will die „Lehrpläne überarbeiten“ damit im Schulunterricht weniger über die Nazi-Zeit geredet wird: „Eine einseitige Konzentration auf zwölf Unglücksjahre unserer Geschichte verstellt den Blick auf Jahrhunderte, in denen eine einzigartige Substanz an Kultur und staatlicher Ordnung aufgebaut wurde.“ (Wahlprogramm Sachsen-Anhalt, S.1)
Was Rechtsradikalismus den Deutschen für Unglück gebracht hat, soll also nicht mehr so oft thematisiert werden. Warum wohl?
“In Deutschland geschürte Ängste vor Treibhausgasen und vor der Kernenergie führten und führen zur einseitigen Bevorzugung der sogenannten Erneuerbaren Energien” (Wahlprogramm BaWü, S. 47)
Deutschland wird seine Selbstverpflichtung auf Reduktion des Kohlendioxidausstoßes nach dem gegenwärtigen Stand kaum noch erfüllen können. Durch Einschränkung des Ausbaus erneuerbarer Energien soll das also ganz unmöglich gemacht werden.
Mehr über die Ziele der AfD:
auf der Informationsseite von Campact.
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