Samstag, 4. Oktober 2025

Sklaverei in Afrika

"Die omanischen Araber betrieben über den Indischen Ozean, einen regen Handel mit versklavten Afrikanern. Dieser Handel unterschied sich in mehrfacher Hinsicht von der Besitzsklaverei der atlantischen Welt. Zunächst konnten fast versklavte Afrikaner auf vielfältige Weise eingesetzt werden: sie wurden als einfache Diener beschäftigt, da der Besitz von Hauspersonal, in der arabischen Kultur als Zeichen von Prestige galt; sie leisteten als Dichter, Handwerker, Schriftsteller, Musiker und Handelsgehilfen, einen wichtigen Beitrag im kulturellen Bereich; sie dienten als Matrosen oder Soldaten in der omanischen Armee; oder sie wurden als Perlentaucher im Golf eingesetzt (viele Taucher litten an geplatzten Trommelfell, sowie schweren Haut- und Atemwegserkrankungen). Obwohl manche Sklaven derartige Tätigkeiten ausübten, wurde die überwiegende Mehrheit allerdings in riesigen landwirtschaftlichen Projekten mit dem Dattelpalmenanbau und der Trockenlegung von Salzwiesen eingesetzt, wobei Letzteres eine besonders zermürbende und harte Arbeit war.

Im transatlantischen Handel wurden nur Afrikaner versklavt, die Araber hingegen erhielten Sklaven aus vielen Teilen der Welt, auch aus Europa, wenngleich die Afrikaner den größten Anteil bildeten. In allen wichtigen Städten der arabischen Länder gab es Märkte, die unter strenger, staatlicher Kontrolle betrieben wurden. Der Preis für einen versklavten Menschen richtete sich nach seinem Herkunftsort, seinem Geschlecht, seinem Alter, seiner körperlichen Verfassung und seinen Fähigkeiten.
Im transatlantischen Handel gab es zweimal so viele männliche wie weibliches Sklaven. Sie waren gefragter, weil sie aufgrund ihrer Körperkraft als landwirtschaftliche Arbeitskräfte produkti/ver waren, und wurden vor allem auf Plantagen in der Karibik sowie in Nord -und Südamerika eingesetzt. Im Gegensatz dazu wurden im Handel über den indischen Ozean wie im ostafrikanischen Handel die weiblichen Gefangenen mehr geschätzt, und man nimmt an, dass ihre Zahl, die der männlichen übertraf. Verschleppte afrikanische Frauen mussten als Sexsklavinnen arbeiten oder wurden in das Konkubinatssystem der Adligen aufgenommen. Daher war es nicht ungewöhnlich, dass arabische Prinzen und Kalifen afrikanisches Blut von ihrem Mutter erbten. Wenn ein arabischer Mann mit einer Sklavin Nachwuchs zeugte, wurde dieses Kind frei geboren, und in der Regel wurde auch die Mutter freigelassen, damit sie sich um ihr Kind kümmern konnte. Ein Kind, das ein weißer 'Meister' mit einer versklaven Afrikanerin zeugte, blieb in den Amerikas und der Karibik hingegen gewöhnlich ein versklavter Mensch.
 Afrikanischen Männern war es verboten, sexuelle Beziehungen zu arabische Frauen zu unterhalten. Außerdem wurde ein Teil der verkauften Männer von ihren arabischen Herren kastriert. /  Als Eunuchen hatten sie die Aufgabe, über die Konkubinen zu wachen. Die Kastration war ein grausamer und unmenschlicher Prozess: die meisten jungen Männer überlebten die Tortur nicht.
 Viele Afrikaner setzten sich von Anfang an erbittert zur Wehr. Manchen gelangen sogar bedeutende militärische Siege gegen ihre Unterdrücker. In einem gut dokumentierten und sehr frühen Fall aus dem Jahr 869 erhoben sich Mitglieder von Zwangsarbeitergruppen, die in Mesopotamien, im heutigen Südirak, auf Farmen arbeiteten, gegen ihre arabischen Aufseher. Ihre Arbeits- und Lebensbedingungen waren derart miserabel, dass die Sklaven, die in den Sümpfen Salz abbauten, im 'Aufstand der Zandsch' aufbegehrten. Die Revolte dauerte fast 15 Jahre und forderte Tausende Menschenleben, bevor sie schließlich niedergeschlagen wurde.
Jahrhunderte nach dem Zandsch-Aufstand. widersetzte sich eine Gruppe afrikanischer Frauen ihrer Versklavung. Dies geht aus einem mündlich überlieferten Bericht hervor, auf den bei meinen Gesprächen in Afrika über Sklaverei mehrfach Bezug genommen wurde. Es geht um den transsaharischen Handel nach Nordafrika." (Zeinab Badawi: Eine afrikanische Geschichte Afrikas, S. 229-231)

Mittwoch, 1. Oktober 2025

Arm und Reich

 Reiche machen Deutschland arm

Steuergerechtigkeit — Der Staat weiß nicht, wie viel die Reichsten besitzen. Mindestens 1.400 Milliarden Euro nennen 200 Super­reiche ihr Eigen – Eigentum, das sie laut Grundgesetz verpflichtet. Ein wichtiges Argument, die Vermögenssteuer wieder einzuführen und die Erbschaftssteuer grundlegend zu reformieren

Die reichste Familie in Deutschland ­konnte sich jahrelang verstecken. Seit die Vermögenssteuer 1997 abgeschafft ­wurde, weiß der Staat nicht mehr, was die Begüterten so alles anhäufen. Und weil es den Leuten hinter dem Pharmakonzern Böhringer-Ingelheim nicht ­passte, dass alle Welt von ihren 50 bis 100 Milliarden Euro Kenntnis erhält, unter­sagten sie dem Manager Magazin, sie in der jährlich veröffentlichten „Reichstenliste“ aufzuführen. Mindestens zehn ­weiteren Milliardären ist es ebenso gelungen, unterm Radar der öffentlichen Wahrnehmung zu bleiben.

Damit haben das „Netzwerk Steuergerechtigkeit“ und die Hans Böckler Stiftung jetzt Schluss gemacht. Ihre Recherchen belegen, dass die 200 Superreichen in Deutschland mindestens 1.400 Milliarden Euro ihr Eigen nennen. Damit besitzen sie 500 Milliarden mehr, als das Manager Magazin im November ausgerechnet ­hatte. Diese zusätzlich aufgespürte Summe übersteigt deutlich den gesamten Bundeshaushalt, sie würde ausreichen, das Bürgergeld für 5,5 Millionen Menschen fast 20 Jahre lang zu finanzieren.


Wie die Reichen reich werden

„Böhringer hat sich bisher nicht bei uns gemeldet; offenbar haben sie sich damit abgefunden, dass das nun öffentlich ist“, sagt Christoph Trautvetter, einer der ­Autoren der Studie. Genau wie bei Familie Merck sind Arzneimittel die Basis ihres Riesenvermögens. Schon länger ist bekannt, dass auch die Aldi-Erben und der Lidl-Gründer Dieter Schwarz zur Spitzengruppe zählen. Ihr Erfolgsrezept: Landwirte und Lieferanten drangsalieren, um mit billigen Preisen andere Lebensmittel-Läden vom Markt zu drängen. Autokonzerne sind ebenfalls sehr einträglich: BMW und VW haben Susanne Klatten, die ­Familie Quandt und die Porsche-Nachkommen zu Multimilliardären gemacht.

Um die Spitze des Geldbergs zu erforschen, durchstöberten Trautvetter und sein kleines Team keine Geheimarchive, sondern lasen Geschäftsberichte und kombinierten verschiedene Quellen aus dem Internet. Eine Fleißarbeit – kein ­Hexenwerk. Doch während Armut in Deutschland bestens untersucht ist, gibt es beim Reichtum große Wissenslücken. Kein Lehrstuhl oder staatliches Forschungsinstitut beschäftigt sich systematisch mit dem Thema.

Das schadet der Demokratie und dem Gemeinwohl. „Die Politik agiert im Blindflug. Doch es ist nötig, dass wir offen über Geld und seine Verteilung reden“, sagt Trautvetter. Schließlich steht im Grundgesetz: „Eigentum verpflichtet. Sein ­Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Daraus folgt, dass Leute mit vielen Immobilien, Wertpapieren und dicken Bankkonten nicht für sich in Anspruch nehmen dürfen, dass ihr Reichtum allein sie etwas angeht. „Die Politik muss dafür sorgen, dass Privat­vermögen erfasst wird, damit es politisch diskutierbar wird“, so Trautvetter.

Lobbyisten spielen bei alledem eine ­zentrale Rolle. Klar: Wer viel investieren kann, um die Politik zu beeinflussen, hat bessere Karten. Gerade hat die Bürgerbewegung Finanzwende untersucht, über welches Budget die Interessenvertretungen verfügen, die im Lobbyregister des Deutschen Bundestags registriert sind. Mehr als 150 Millionen Euro im Jahr lassen sich Wirtschaftsverbände und ­Firmen diesen Posten kosten. Allein die Stiftung Familienunternehmen stellt 1,8 Millionen Euro bereit, um Einfluss auf Gesetze und politische Entscheidungen zu nehmen. Dem haben alle zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen lediglich 19 Millionen Euro entgegenzusetzen.

Viel Geld investieren die Superreichen in Grund und Boden. Eine Aldi-Erbin hat beispielsweise riesige Flächen Ackerland gekauft, auch Mietshäuser sind beliebte Anlageobjekte. Weil Boden begrenzt ist, wird er immer teurer – mit fatalen Kosten für diejenigen, die darauf wirtschaften oder wohnen. Die Pacht- und Kaufpreise für landwirtschaftliche Betriebe sind in die Höhe geschnellt, Mieten in Groß­städten explodiert. Weil es zu wenig ­Sozialwohnungen gibt, ist der Staat gezwungen, für Bürgergeld- und Wohngeldempfangende völlig überhöhte Quadratmeterpreise zu übernehmen – zur Freude der Vermieter, die nach einer Studie vom Bündnis Soziales Wohnen auf diese Weise 700 Millionen Euro aus der Staatskasse abgreifen.


Die ärmere Hälfte der Bevölkerung

So erstaunt es nicht, dass der Staat knapsen muss und die Schere zwischen arm und reich auseinandergeht. „Die Vermögensungleichheit in Deutschland (liegt) auch im internationalen Vergleich auf ­einem hohen Niveau“, stellte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung bereits 2020 fest. Den Daten zufolge besitzt die ärmere Hälfte der Bevölkerung in Deutschland zusammengerechnet lediglich 2,8 Prozent des Privatreichtums.

https://www.gutefrage.net/diskussion/was-denkt-ihr-ueber-diesen-artikel-ueber-die-superreichen-deutschlands

Kirchentage 2011 und folgende

Planung für den Kirchentag 2027

 Kirchentag 2023

Kirchentag 2015

Kirchentage auf evangelisch.de

Antisemitismus ohne Begleitmaßnahme zu sanktionieren ist sinnlos

 Im arabischen Raum ist Antisemitismus weit verbreitet. Deshalb haben viele Syrer, die nach Deutschland  fliehen, eine antisemitische Einstellung.

Die deutsche Regierung sagt, dass Antisemitismus nicht geduldet würde.
Es hat aber keinen Sinn, Antisemitismus ohne Begleitmaßnahme zu sanktionieren, man müsste ein Programm zur Überwindung von Antisemitismus bei arabischen Flüchtlingen beginnen.

Eine israelkritische jüdische Journalistin berichtet über ihre Erfahrungen: "Vorurteile sind wie Blindgänger: Sie können wirkungslos bleiben - oder explodieren, wenn man sie nicht entschärft."  
(Alexandra Berlin, ZEIT 18.1.2018, S.54)


Geplante Steuervermeidung durch Familienstiftung

Auf Anfrage teilt mir die KI Gemini mit:

Der verstorbene Unternehmer Heinz Hermann Thiele plante, sein riesiges Vermögen, insbesondere die Mehrheitsbeteiligungen an den Unternehmen Knorr-Bremse und Vossloh, durch die Übertragung in eine Familienstiftung vor der Erbschaftsteuer zu schützen.

Ziel der Stiftung (Steuerliche Vorteile)

  • Betriebsvermögensverschonung: Das deutsche Erbschaftsteuergesetz sieht umfangreiche Steuerbefreiungen (Verschonungsabschläge) für Betriebsvermögen vor, um die Existenz des Unternehmens und Arbeitsplätze zu sichern.

    • Für sehr große Erwerbe (sogenannte Großerwerbe ab 26 Millionen Euro) greift die automatische Verschonung nicht. Hier ist eine zusätzliche Bedürfnisprüfung (§ 28a ErbStG) erforderlich.

  • Strategie: Eine eigens errichtete Familienstiftung, die nur die Unternehmensanteile hält und kein weiteres verwertbares Privatvermögen besitzt, kann diese Bedürfnisprüfung in der Regel erfolgreich absolvieren. Sie kann nachweisen, dass sie nicht in der Lage ist, die Erbschaftsteuer ohne Gefährdung des Betriebs zu zahlen, wodurch die Steuerlast stark reduziert oder sogar auf null gesenkt werden kann.


Das entscheidende Versäumnis: Die Stiftung kam zu spät

Das zentrale Problem war das Timing der rechtlichen Fertigstellung der Stiftung.

  • Todesfall vor Stiftungserrichtung: Als Heinz Hermann Thiele im Februar 2021 verstarb, war die "Heinz Hermann Thiele Familienstiftung" zwar geplant und möglicherweise schon 2018 gegründet, aber sie war noch nicht als rechtsfähige juristische Person anerkannt (fehlende Anerkennung durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde, hier die Bezirksregierung).

  • Steuerliche Konsequenz: Da die Stiftung im Moment des Todes rechtlich noch nicht existierte, konnte sie nicht direkt Erbin der Unternehmensanteile werden. Der Nachlass fiel stattdessen an die Vorerbin, seine Witwe Nadia Thiele, wie es im Testament vorgesehen war.

  • Entfall der Privilegien: Die steuerlichen Privilegien für die Übertragung von Betriebsvermögen auf die Stiftung griffen in diesem entscheidenden Moment nicht, da der Erbfall den Nachlass zunächst auf eine natürliche Person (die Witwe) übertrug. Die Steuer wurde auf diesen Erwerb angewendet.


Interne Streitigkeiten als Verzögerung

Interne Familien- und Erbstreitigkeiten verzögerten oder blockierten die Überführung der Anteile in die Stiftung zusätzlich.

  • Widerstand der Witwe: Nadia Thiele war mit ihrer Rolle als Vorerbin und den Bestimmungen der geplanten Stiftung, insbesondere ihrer Vergütung und Mitbestimmungsrechten, Berichten zufolge nicht einverstanden. Sie klagte unter anderem gegen die Stiftung und den Testamentsvollstrecker.

  • Weitere Klagen: Es gab auch Klagen anderer Familienmitglieder (z. B. auf Widerruf des Pflichtteilsverzichts des Sohnes Henrik Thiele), welche die Nachlassabwicklung und damit die geplante Übertragung in die Stiftung weiter verkomplizierten und in die Länge zogen.

  • Verzögerung der Anerkennung: Die rechtliche Anerkennung der Stiftung durch die Aufsichtsbehörde (die notwendig gewesen wäre, um die Anteile steuerbegünstigt zu übernehmen) wurde mutmaßlich auch durch die anhängigen Erbstreitigkeiten und Klagen verlangsamt.


Ergebnis: Rekord-Erbschaftsteuer

Da die beabsichtigte steueroptimierende Struktur (die Stiftung) nicht rechtzeitig oder korrekt etabliert war und der Nachlass den steuerlichen "Umweg" über die Erbin nehmen musste, wurde die Erbschaft nach den üblichen, sehr hohen Sätzen für Privatvermögen bzw. nicht verschontes Betriebsvermögen besteuert. Dies führte zur Zahlung einer Rekordsumme von rund 4 Milliarden Euro Erbschaftsteuer an den bayerischen Fiskus im Jahr 2024/2025.

Das Vorgehen verdeutlicht, dass selbst bei sorgfältiger Planung eines Großvermögens die fristgerechte und rechtlich korrekte Umsetzung steuerbegünstigender Strukturen (wie einer Stiftung) sowie die familieninterne Einigkeit für den Erfolg entscheidend sind.

Aus der Wikipedia erfahre ich:

"2015 führte Bloomberg Billionaires ihn mit einem Vermögen in Höhe von 11,8 Mrd. US-Dollar auf Platz 94 der weltweit reichsten Menschen.[19] Laut der Milliardärsliste 2015 des Forbes Magazine betrug sein Vermögen in jenem Jahr ca. 6,4 Milliarden US-Dollar. Damit belegte Thiele Platz 220 auf der Forbes-Liste der reichsten Menschen der Welt.[20] Im Mai 2020 führte Bloomberg ihn mit 15,5 Milliarden US-Dollar auf Platz 74.[21] Forbes zählte Thiele zu den 10 reichsten Deutschen:[22] Neben seinen Industriebeteiligungen verfügte er über einen umfassenden Immobilienbesitz, ein Ausbildungszentrum und eine Rinderzucht in Uruguay mit ca. 8.500 Tieren[23] und eine Plantage zum Anbau von Südfrüchten in Südafrika mit rund 600 Angestellten.[24]

Laut Presseberichten wollte Thiele einen Streit um seinen Nachlass vermeiden und arbeitete so bereits zu Lebzeiten daran, seine Vermögenswerte zu verteilen und den Großteil in eine Familienstiftung zu überführen.[25][26][27] Er versäumte jedoch in den Jahren vor seinem Tod eine eindeutige Regelung;[18] was zu Rechtsstreitigkeiten führte: Gegen den von Heinz Hermann Thiele eingesetzten Testamentsvollstrecker, Robin Brühmüller, der in zweiter Generation, nach seinem Vater, Thiele beraten hatte,[23][28] reichte die Witwe Nadia Thiele im Januar 2022 erfolglos einen Entlassungsantrag am Nachlassgericht ein.[18][29][30][31] Auch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I gegen Brühmüller wurden später eingestellt.[32] Nach Presseberichten stand im Mittelpunkt der Auseinandersetzung die Vergütungsforderung des Testamentsvollstreckers, die bei der Erbmasse von rund 15 Milliarden Euro eine Mindestsumme von 250–300 Millionen Euro umfassen würde.[33] Im Dezember 2024 wurden die Rechtsstreitigkeiten beendet und Nadia Thiele zog alle Beschwerden gegen Brühmüller zurück.[34]

Auch der Sohn, Henrik Thiele reichte Klage ein.[35] Er hatte 2017 nach einem Streit mit seinem Vater auf den gesetzlichen Pflichtteil von einem Achtel des vererbten Vermögens verzichtet und wollte diesen Verzicht nun gerichtlich für nichtig erklären lassen. Das Landgericht München wies die Klage ab.[22]

Im April 2023 wurde die Heinz Hermann Thiele Familienstiftung gegründet, Stiftungsvorstand ist Stephan Sturm.[36] Durch die verzögerte Einrichtung der steuermindernden Familienstiftung fiel eine Erbschaftsteuer  in bundesdeutscher Rekordhöhe von 4 Milliarden Euro an.[37]"


Die Methode zur Vermeidung von Erbschaftssteuern in Milliardenhöhe ist offenbar: Man 

beauftragt den Testamentsvollstrecker, die übergangenen Erben mit etwas (also etwa 

100 Millionen €) mehr als als das Pflichtteil beträgt, abzufinden  und vererbt ihm direkt etwas 

(sieh oben) mehr, als ihm für die Abwicklung des Erbes rechtlich zusteht. Dann hat er 

Verhandlungsmasse beim Streit mit den Erben. Schon sind 2 - 3 Milliarden erfolgreich Steuern

 hinterzogen. - Wie klein müssen die Änderungen für die "steuerlichen Privilegien für die 

Übertragung von Betriebsvermögen" sein, damit der Staat seine Verpflichtungen aus dem 

Sozialstaat zureichend wahrnehmen kann?

AGOA - Entwicklungsförderung durch Zollreduktion für Länder des Südens

 "The African Growth and Opportunity Act, or AGOA (Title I, Trade and Development Act of 2000; P.L. 106–200)[2] is a piece of legislation that was approved by the U.S. Congress in May 2000. The stated purpose of this legislation is to assist the economies of sub-Saharan Africa and to improve economic relations between the United States and the region.[3] After completing its initial 15-year period of validity, the AGOA legislation was extended on 29 June 2015 by a further 10 years, to 2025.[4]"

Trump hat entschieden, diese Hilfe für demokratische Länder des globalen Südens zu streicehn

Ob Hilferufe aus Lesotho gehört werden, wo die gesamte Textilbranche gefährdet ist, ist noch unklar.