Im Deutschen Reich wurde 1880 per Ministererlass eingeführt, dass Lehrerinnen nicht heiraten durften. Bei einer Heirat mussten sie ihre Stellung aufgeben. In der Bundesrepublik Deutschland blieb der Lehrerinnenzölibat in einigen Bundesländern noch bis in die 1950er Jahre bestehen. In Baden-Württemberg wurde er erst 1956 abgeschafft.
Evangelische Pfarrer hatten in in den meisten deutschen Landeskirchen ihre Frau der Kirchenleitung vorzustellen, da die kirchliche Erwartung dahin ging, dass die Pfarrfrau sich erheblich in das Gemeindeleben einbrachte. Etwa seit 2024 eine solche Vorstellung nicht mehr üblich. Die Regelungen unterschieden sich allerdings schon länger in den verschiedenen Landeskirchen, Propsteien und Kirchenkreisen.
Bis 1958 hatte der Ehemann das Recht, den Arbeitsvertrag seiner Frau zu kündigen, denn es galt noch der Grundsatz der Hausfrauenehe.
Bis zum 1. Juli 1977 brauchte die Ehefrau rechtlich gesehen für ihre Berufstätigkeit noch die Zustimmung ihres Mannes. In der Praxis war das aber den meisten Eheleuten schon seit Jahren nicht bewusst. Arbeitgeber fragten im Prinzip auch nie nach dieser Zustimmung.
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