Dienstag, 11. Juni 2024

Gab es in Deutschland einen ersten Gastarbeiter?

 Zur Geschichte der Anwerbung von Gastarbeitern sind auf gutefrage.net schon viele Fragen gestellt worden, doch als das Abkommen über das Anwerben von italienischen Arbeitskräften für die deutsche Industrie abgeschlossen wurde, dachte man nicht daran, einen von den ersten Tausenden als allerersten auszuzeichnen. Auch hat man die Bezeichnung "Gastarbeiter" nicht für eine einzelne Person erfunden haben.

Doch hat sich auf die Frage schon früh jemand etwas einfallen lassen: "Ein gefangener Römer, den ein germanischer Stamm versklavt hat." [Da es damals noch keine Deutschen gab, konnte das freilich kein Gastarbeiter sein.]

Die Wikipedia zum Vorgang: "Nach einem Anstoß aus Italien, der auf deutscher Seite von Ludwig Erhard und Franz Josef Strauß aufgegriffen und mit Unterstützung durch das Auswärtige Amt weiterentwickelt wurde, unterzeichnete Adenauer am 20. Dezember 1955 in Rom das Anwerbeabkommen mit Italien. In diesem ersten Anwerbeabkommen wurde vereinbart, dass die Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit in Italien gemeinsam mit der italienischen Arbeitsverwaltung Arbeitskräfte auswählen und anwerben solle. In den folgenden Jahren schloss die Bundesregierung von 1960 bis 1968 Anwerbeabkommen mit weiteren Staaten: mit Spanien (1960), Griechenland (1960), der Türkei (1961), Marokko (1963), Südkorea (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968)."

Zum Begriff schreibt die Wikipedia: "Der Begriff des Gastarbeiters tauchte bereits in den letzten Jahren des Zweiten Weltkriegs als Bezeichnung für ausländische Zivilarbeiter auf, welche auf freiwilliger Basis gegen Entlohnung in der NS-Kriegswirtschaft tätig waren. Damals war allerdings noch der Begriff Fremdarbeiter vorherrschend. Abzugrenzen ist dieser Begriff von dem Begriff der NS-Zwangsarbeiter (Kriegsgefangene und Häftlinge in Konzentrationslagern), welche ebenfalls in der NS-Kriegswirtschaft eingesetzt wurden,[3][4] (s. auch: Ostarbeiter)."

Einen ersten Gastarbeiter kann es aber schon deshalb nicht gegeben haben, weil es eine Kontinuität der Beschäftigung ausländischer Arbeiter von der zwangsweisen Arbeit von Fremdarbeitern im Zweiten Weltkrieg bis zum Anwerben von Arbeitern gab.

Wieder die Wikipedia: "Der Begriff des Gastarbeiters tauchte bereits in den letzten Jahren des Zweiten Weltkriegs als Bezeichnung für ausländische Zivilarbeiter auf, welche auf freiwilliger Basis gegen Entlohnung in der NS-Kriegswirtschaft tätig waren. Damals war allerdings noch der Begriff Fremdarbeiter vorherrschend. Abzugrenzen ist dieser Begriff von dem Begriff der NS-Zwangsarbeiter  (Kriegsgefangene und Häftlinge in Konzentrationslagern), welche ebenfalls in der NS-Kriegswirtschaft eingesetzt wurden,[3][4] (s. auch: Ostarbeiter). Trotz Kontinuitäten der Ausländerbeschäftigung[3] wurde der Begriff Gastarbeiter nach 1945 allgemein nicht mehr mit der Zeit des Nationalsozialismus in Verbindung gebracht. Nach Thomas Schiller sollte der Begriff des Gastarbeiters nach dem Zweiten Weltkrieg „den Arbeitsemigranten“ vorbehalten bleiben, die ab dem Jahre 1955 freiwillig in die Bundesrepublik Deutschland kamen.[3]"

Dazu Roberto Sala in: Vom „Fremdarbeiter“ zum „Gastarbeiter“ "[...] für die politischen und wirtschaftlichen Eliten markierte die Präsenz italienischer Staatsangehöriger auf deutschem Gebiet eine wichtige Kontinuitätslinie im Verhältnis zwischen beiden Ländern. Denn der italienische Nationalstaat war das einzige Auswanderungsland, das vor und nach 1945 als „Arbeitskräftereservoir“ für die deutsche Wirtschaft fungierte. Die italienische Arbeitsmigration nach Deutschland wurde zu einem zentralen Objekt politischen und diplomatischen Handelns auf deutscher und italienischer Seite, ein Aspekt, den die Geschichtsschreibung häufig vernachlässigt hat".

Zwar gab es keinen ersten, aber sehr wohl einen millionsten Gastarbeiter, der war dann freilich kein Italiener, sondern Portugiese: Armando Rodrigues de Sá 


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