Mittwoch, 8. Mai 2024

Weshalb begünstigen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die AFD zuungunsten einer anderen Partei?

"Warum lädt man also die Linkspartei, nicht aber das BSW ein? Die Erklärung der Öffentlich-Rechtlichen lässt aufhorchen. Man habe die Regeln kurzerhand geändert und lade nun nur die Parteien ein, die „in den Bundestag gewählt“ wurden. Diese Formulierung ist eine klare „Lex Wagenknecht“, die sich ausdrücklich und allein gegen das BSW richtet, da Abgeordnete keiner anderen Partei zwar als Gruppe im Bundestag vertreten sind, aber über die Listen einer anderen Partei gewählt wurden. Man will also das BSW draußen halten. So weit sind die Öffentlich-Rechtlichen nicht einmal bei der AfD gegangen.

Aber es kommt noch schlimmer. Auf Nachfrage erklärten die Verantwortlichen, dass „sie das jetzt immer so handhaben wollen“. Das hieße, sämtliche Debatten im Vorfeld der Europa- und vor allem der Bundestagswahlen im Herbst 2025 und sämtliche sonstige Formate, die wie beispielsweise das Sommerinterview bislang Vertreter aller im Bundestag vertretenen Parteien eingeladen haben, würden künftig unter Ausschluss des BSW stattfinden. Das ist eine gezielte einseitige Benachteiligung einer Partei, die immerhin nicht nur im Bundestag sitzt, sondern laut Umfragen auch sehr wahrscheinlich in den kommenden Bundestag einziehen wird.

[...] Es ist schon im höchsten Maße scheinheilig – während auch und gerade die Öffentlich-Rechtlichen die Umfrageerfolge der AfD als große Bedrohung für die Demokratie bezeichnen, tun sie gleichzeitig mit dem Ausschluss des BSW alles in ihrer Macht Stehende, um der AfD zu mehr Stimmen zu verhelfen. [...]"

(nachdenkseiten.de/  8.5.24)

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