"Eigentlich ist der Deutsche Bundestag dazu da, als repräsentatives Organ des Volkes die Regierung zu kontrollieren und zu begleiten, und Gesetze zu verabschieden. Gestern hat er sich mit dem Beschluss zum Holodomor zum Public-Relations-Instrument der Rechten in der Ukraine mit dem Ziel Feindbildaufbau Russland machen lassen. [...] Es ist irre: Der Deutsche Bundestag beschließt die historische Interpretation eines lange zurückliegenden Vorgangs in einem anderen Land, in der Ukraine. Der Bundestag betätigt sich damit als Historiker und macht sich zum Instrument der Propaganda der Ukraine, des Westens und der USA. So weit sind wir schon gekommen. Der Bundestag dient nicht nur der Gesetzgebung in Deutschland, er übernimmt die Public-Relations-Arbeit anderer Staaten. Unfassbar."
Albrecht Müller von den Nachdenkseiten am 1.12.22
Die Formulierungen halte ich durchaus für etwas stark. Denn die Strafbarkeit der Holocaustleugnung , also der Behauptung, es habe in der Nazizeit keinen Völkermord an Juden gegeben, liegt ja durchaus in der Kompetenz des Bundestags. Sinnvoll erschien es auch, als der Bundestag sich 2005 zu der unrühmlichen Rolle des Deutschen Kaiserreiches bekannt hat, "das angesichts der vielfältigen Informationen über die organisierte Vertreibung und Vernichtung von Armeniern nicht einmal versucht hat, die Gräuel zu stoppen" (Wikipedia); denn das Osmanische Reich war damals Kaiserreich verbündet. Aber damals wurde noch ausdrücklich festgehalten, dass natürlich die Einordnung dieses Vorgangs der internationalen Geschichtswissenschaft zukomme und nicht durch Bundestagsbeschluss festgelegt werden könne.
Nach den mir bekannten Meldungen ist eine entsprechende Klarstellung im Zusammenhang mit dem Beschluss zum Holodomor bisher vom Bundestag nicht erfolgt.
Das Unrecht, das gegenwärtig in der Ukraine geschieht, berechtigt m.E. den Bundestag nicht, darüber zu entscheiden, wie die - von Stalin zumindest nicht verhinderte - Hungersnot in der Sowjetunion* und speziell in der Ukraine in den 1930er Jahren einzuordnen ist.
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