"[...] Die erstaunlich späten Ermittlungen lassen sich auf eine geänderte Rechtsprechung zurückführen, die sich seit 2011 bei NS-Verfahren durchgesetzt hat. Damals verurteilte das Landgericht München den früheren KZ-Wachmann John Demjanjuk zu einer lebenslangen Haftstrafe, weil er im Vernichtungslager Sobibor eingesetzt war. [...]" Welt, 21.2.21
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