Samstag, 8. Dezember 2018

Gelungene Integration

ist kein Abschiebehindernis.

Wie ist dieser Satz fortzusetzen? Was folgt daraus?

Spurwechsel* ist nicht gewünscht, Integration also nur im Sonderfall.

"Spurwechsel"-Debatte: Beifall für Daniel Günthers Vorstoß in der     Einwanderungspolitik, ZEIT 14.8.18:
Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Günther hatte in der ARD gesagt: "Es ist wichtig, dass Menschen, wenn sie integriert sind, wenn sie eine Ausbildung schon abgeschlossen haben, die Möglichkeit haben, auch auf dem Arbeitsmarkt tätig zu sein, dass wir hier die Möglichkeit finden, einen sogenannten Spurwechsel zu machen, dass dann eben nicht mehr Asylrecht greift, sondern das neue Zuwanderungsgesetz." 
* Kompromiss zu Einwanderungsgesetz, FR 2.10.18


* Unsere Köchin bleibt, ZEIT 18.12.18:
[...] Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sprach sich schon vor längerer Zeit für einen "Spurwechsel" aus: Abgelehnte Asylbewerber sollen legal in Deutschland bleiben dürfen, wenn sie einen Job haben. Sie sollen dann nicht bloß geduldet sein, sondern ein Arbeitsvisum bekommen. In der Union ist der Vorschlag umstritten, Kritiker fürchten die "Pull-Faktoren", den massenhaften Zuzug von Ausländern, die keine Chance auf Asyl haben, in der Hoffnung auf ein Arbeitsvisum aber trotzdem kommen. Im Entwurf für das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz, über den die Bundesregierung in dieser Woche berät, spielt der Spurwechsel keine Rolle mehr.[...]

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