Mittwoch, 18. Juli 2018

Ehemaligem Förderschüler steht Schadensersatz zu

"Weil er jahrelang zu Unrecht auf eine Schule für geistige Behinderte gehen musste, steht einem früheren Förderschüler Schadensersatz zu. Das hat das Landgericht Köln entschieden."
(Ehemaliger Förderschüler erhält Schadensersatz SPON 17.7.18)

So sehr man es dem einzelnen Betroffenen gönnt: Wenn jedem, der aufgrund einer Fehlentscheidung von Bildungsinstitutionen der angestrebte Bildungsweg versagt wurde, die Gelegenheit gegeben werden soll, Schadensersatz einzuklagen, stiege der Bedarf an zusätzlichen Richterstellen in astronomische Höhen. 
Der Fall "Nenad M." ist im deutschen Schulsystem mit Sicherheit kein Einzelfall.

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