Das EU-Parlament hat sich auf ein Recht auf Reparatur geeinigt. Reparaturen defekter
Geräte sollen damit verpflichtend angeboten werden und lohnenswerter sein als ein Neukauf.
Was sich für Hersteller und Verbraucherinnen ändert – und wie Sie Ihr Recht geltend machen.
Was ist das Recht auf Reparatur?
Die neue EU-Richtlinie räumt Verbraucherinnen und Verbrauchern das Recht ein, defekte Geräte reparieren zu lassen. Solange ein Produkt reparierbar ist, muss Betroffenen auf Wunsch also eine Reparaturoption vorgelegt werden – über die gesetzliche Garantiezeit hinaus. Hersteller müssen dazu öffentlich Angaben über ihre Reparaturleistungen und -kosten machen sowie ausreichend Ersatzteile bereithalten. Zudem müssen sie Informationen bereitstellen, wenn Verbraucherinnen sich an unabhängige Werkstätten wenden möchten.
Unter die Regelung fallen vor allem schwere Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Tiefkühltruhen, Wasch- und Spülmaschinen, aber auch Staubsauger und Smartphones. Die EU-Kommission behält sich vor, die Liste noch zu erweitern. [...]
Find sehr schön das man jetzt im vorraus einsehen kann was eine Reparatur kostet und vorallem das die Firmen gezwungen werden Infos und Ersatzteile an dritte zu verkaufen. Das schafft mal freien Markt und Wettbewerb in einem Bereich wo er sinnvoll ist und den Menschen zu gute kommt. Wissen wir schon wie die FDP das blockiert?"
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