Bildzeitung vom 26.7.1975
Nach § 58 des Ehegesetzes vom 20.2.1946 fordete die Frau des Inhabers des Kleenex-Taschentuch-Konzerns folgende monatliche Unterhaltungszahlungen ihres Mannes: 210 DM für Zwergpudel, davon 100 DM für Hundespielzeug, 10 000 DM für Gästebewirtung, 6000 für Arzt und Zahnarzt, 4 700 für Lebensmittel, 3850 für Kleider, 1600 für Blumen, 825 für Friseur und Schönheitssalon. Für Freizeitgestaltung u.a. Fallschirmspringen 1160, Tennisstunden 1000, Flugstunden 6000, 220 Schießunterricht. Außerdem das Gehalt für 12 Dienstboten, u.a. den Boy zur Pflege des Swimmingpools und den für den Fahrer, der die Fahrzeuge zum und vom Parkplatz zu fahren hat. Ohne die Gehälter kam sie auf 35 565 DM.
Man stelle sich vor, die Ehefrau von Bill Gates wollte ihren angemessenen Lebensunterhalt so genau auflisten, dass sie einen Anteil von 40% seiner Zinseinnahmen beanspruchen könnte. Bei Kleenex war das noch relativ einfach.
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