Montag, 26. Februar 2018

Begünstigung der Printmedien oder Benachteiligung der Zeitungsausträger?

"Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, CDU und CSU enthält auf Seite 93 folgende Formulierung …
Zur Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haushalte – in Stadt und Land gleichermaßen – wird bei Minijobs von Zeitungszustellerinnen und Zeitungszustellern der Beitrag zur Rentenversicherung, den die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu tragen haben, befristet für die Dauer von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2022, von 15 auf 5 Prozent abgesenkt."
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