Wie Eltern und Schule Potentiale fördern können (2005)
Ist die Bildung noch zu retten? (2009)
Schluss mit Förderwahn und Verwöhnung (2013)
und jetzt:
Warum Deutschland als Bildungsnation gescheitert ist (2017)
Wo ihm zuzustimmen ist: Es mangelt in Deutschland nicht an Reformversuchen an den Bildungsanstalten. Es gibt aber mehr missglückte als geglückte.
Wo ich nicht zustimmen kann, ist die Vorstellung, das läge am deutschen Nationalcharakter.
Vielmehr habe ich den Eindruck gewonnen, dass auch in anderen Ländern das Bildungswesen weit vom Idealzustand entfernt ist.
In asiatischen Ländern, die besonders gut bei Vergleichstests abschneiden, herrscht oft ein ein extremer Leistungsdruck, der geeignet ist, eine vielseitige Ausbildung individueller Fähigkeiten und die Freude an Lernen und Experimentieren zu verhindern.
In Finnland, wo von außen gesehen das perfekte Förderungssystem zu herrschen schien, ist großer Zweifel aufgekommen, ob man auf dem richtigen Wege ist.
Den Stoßseufzer "Warum ständig Reformen, die nichts bringen!" kann ich gut verstehen.
Die Gewissheit, dass er, Josef Kraus, den richtigen Weg kennt, halte ich für fragwürdig.
Wer 2005 mit Förderkonzepten auf den Plan tritt und 2013 den Schluss des Förderwahns fordert, scheint mir nicht glaubwürdiger als die Institutionen, die mit Feuereifer eine Verkürzung der Gymnasialzeit (G8) durchsetzen und sie dann wenige Jahre darauf wieder mit großer Eile zurücknehmen (G9).
Wenn wir schon eine so große Vielfalt von Bildungsangeboten in den verschiedenen Ländern haben, dann sollte vor grundlegenden Umgestaltungen des Systems erst einige Zeit Erfahrungen sammeln.
Das heißt nicht, dass man neue Möglichkeiten, wie sie z.B. digitale Medien und OER bieten, nicht nutzen sollte. Nur sollte man nicht immer versuchsweise alles umstoßen, was sich bisher bereits bewährt hatte.
Freilich: Ganz ohne Reformen kommt ein Bildungssystem gewiss nicht aus.
Was Kraus zitiert:
Nietzsche „Über die Zukunft unserer Bildungsanstalten“ aus
dem Jahre 1872:
„Dem Menschen wird nur so viel
Kultur gestattet, als im Interesse des Erwerbs ist.“
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