§ 1353
"Eheliche Lebensgemeinschaft
(1) 1Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. 2Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist." (BGB § 1353)
Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (Art. 6 des Grundgesetzes - einfache Erläuterung)
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (Art. 6 des Grundgesetzes - einfache Erläuterung)
Die Ehe, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert ist und wie sie die Mütter und Väter des Grundgesetzes schützen wollten, ist in unserer Gesellschaft schon länger nicht mehr "Normalität". Zwar wird sie gegenwärtig noch von der Mehrheit der Ehepartner gelebt, aber die Pflichten, die einmal aus der Ehe erwuchsen, gelten nicht mehr unverbrüchlich, und andererseits gelten sie mehr und mehr auch für Lebenspartnerschaften, wenn sie nicht eingetragen sind.
Ich kann das hier nicht weiter ausführen.
Einen Punkt möchte ich allerdings kurz ansprechen: Wer im Vertrauen auf den Schutz von Ehe und Familie sich ganz der Versorgung des Ehepartners und der Kinder gewidmet hat, muss inzwischen davon ausgehen, dass er seinerseits ohne Versorgung bleibt, "wenn die Ehe gescheitert ist" und seine Kinder ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben. - Dass dieser "er" meistens eine "sie" ist, gehört trotz fortschreitender Emanzipation allerdings weiterhin zur Normalität.
Die Ehe für alle wurde möglich, nachdem die Ehe, wie ursprünglich in BGB und GG festgelegt, schleichend beseitigt worden war.
Zum Verfahren:
Ergebnis der namentlichen Abstimmung vom 30.6.2017
Zum Verfahren:
Ergebnis der namentlichen Abstimmung vom 30.6.2017
"Zu recht verwies Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) darauf, die Abgeordneten des Bundestages seien bei all ihren Entscheidungen - wie es im Grundgesetz heißt - nur ihrem Gewissen unterworfen. Mit dem Versprechen ihrer Partei- und Fraktionsführungen aber, es werde nicht mit wechselnden Mehrheiten abgestimmt, werden Koalitionsabgeordnete diszipliniert. Sie werden faktisch oft gezwungen, ihre Gewissensentscheidungen an Abmachungen ihrer Führungen auszurichten und sich ihnen zu unterwerfen.
Die Abgeordneten der SPD haben sich jetzt davon befreit und ihre Führung gezwungen, gegen die Vereinbarung „keine wechselnden Mehrheiten“ zu verstoßen. Merkel und Seehofer haben es akzeptiert. Die Abgeordneten der Union werden es nicht vergessen. In der nächsten Wahlperiode könnten sie darauf zurückkommen. Nach den Ereignissen dieses Freitags wird das Regieren schwieriger." (faz.net 30.6.17)
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