Politikwissenschaftlerin Rita Nikolai: "[...] Das Grundgesetz sieht zwar Privatschulfreiheit vor, aber es verbietet eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern. Und hier bieten einige Privatschulen durchaus Anlass zu Kritik.
Inwiefern?
Der Staat ist in der Verantwortung, er kann der Expansion der Privatschulen nicht einfach zuschauen. Er muss sicherstellen, dass keine soziale Distinktion stattfindet, denn das berührt die Frage der Chancengleichheit. Und die ist nicht gewährleistet, wenn Privatschulen ein so hohes Schulgeld fordern, dass viele Eltern es sich nicht leisten können. Es ist gerade sehr spannend, wie der Staat damit umgeht. [...]" (FAZ 31.7.17)
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