Mittwoch, 15. April 2020

Zum Versammlungsrecht während der Corona-Pandemie

"In Bremen fand sogar eine Versammlung ohne Mindestabstand zwischen den Demonstrierenden statt (zu anderen Menschen wurde dieser offenbar eingehalten). Geflüchtete protestierten, weil sie in ihrer Unterkunft, in der sie zwangsweise untergebracht waren, den Mindestabstand aufgrund der Enge der Räume nicht einhalten konnten. Ein Verbot dieser Versammlung aufgrund der Nichteinhaltung von Abstandsregeln wäre absurd gewesen, da es den Menschen gerade darauf ankam, diese in ihrem Alltag einhalten zu können."
https://verfassungsblog.de/versammlungsfreiheit-auch-in-krisenzeiten/  15.4.20

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