"...)Wie schwer uns die Seuche trifft, hängt bei einer unkontrollierten Ausbreitung nur zum Teil davon ab, was die Behörden tun. Entscheidend ist wie schwer wir als Einzelpersonen es dem Virus machen, sich in der Bevölkerung zu verbreiten. Und das heißt vor allem, effektiv zu verhindern, dass wir uns und andere anstecken. Sprich: Der Kampf gegen das Coronavirus steht und fällt mit unserem individuellen Verhalten. Ich habe hier eine Liste von Maßnahmen zusammengetragen, die eine unkontrollierten Coronavirus-Ausbreitung in Deutschland bremsen können.
Hände waschen
Die Schutzwirkung des Händewaschens gegen Atemwegserkrankungen wird oft ein bisschen übertrieben dargestellt, aber andererseits ist es schnell gemacht und allgemein sinnvoll. Also tut es.
Außerdem zeigen diverse Studien, dass Schmierinfektionen unter Umständen einen beträchtlichen Beitrag zur Übertragung von Atemwegsinfektionen leisten. Eine Anleitung zum richtigen Händewaschen findet ihr hier. Für Unterwegs ist ein Desinfektionsmittel sinnvoll. Dass der Erreger über die Luft (genauer gesagt Aerosole und Tröpfchen) übertragen wird, heißt nicht, dass das der wichtigste oder gar einzige Übertragungsweg ist. Anscheinend ist auch bei gängigen Atemwegserkrankungen oft unklar, welche Ansteckungswege welche Rolle spielen.
Mundschutz
Auch ein normaler Mundschutz ist kein Allheilmittel und schützt kaum vor Aerosolen, hat aber dennoch einige Vorteile. Addendum: Darüber gibt es unterschiedliche Ansichten, evtl sind Masken nicht allzu hilfreich. Erstens hilft er immerhin zum Teil, besonders wenn man direkt angehustet wird, und zweitens schützt er andere, wenn ihr selbst krank seid. Ihr seid unter Umständen auch mit milden Symptomen schon ansteckend.[3] Außerdem verhindern die Masken oft, dass ihr euch an den Schleimhäuten rumfingert. Wir fassen uns überraschend regelmäßig unwillkürlich ins Gesicht. Achtet bewusst darauf, es nicht zu tun.
Weniger Körperkontakt
Umarmungen und Hände schütteln sind wichtige Verbreitungswege [...]"
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wenn-das-coronavirus-die-grundrechte-angreift-16654185.html :
"Das Infektionsschutzgesetz, das im Falle des neuen Coronavirus zur Anwendung kommt, ist ein scharfes Schwert. Die Regelung, die 2001 das „Bundes-Seuchengesetz“ ablöste, erlaubt zur Bekämpfung von Epidemien weitreichende Eingriffe in die Grundrechte. Und sie legt fest, dass in Deutschland in erster Linie die Länder und Kommunen für die Beobachtung und Bekämpfung ansteckender Krankheiten verantwortlich sind.
Die im Infektionsschutzgesetz genannte „zuständige Behörde“ für die Eindämmung von Epidemien ist zumeist das örtliche Gesundheitsamt. Es befindet über alle „notwendigen Schutzmaßnahmen“. So kann die Behörde Veranstaltungen und Versammlungen verbieten sowie Gemeinschaftseinrichtungen schließen, etwa Schulen, Kindergärten, Heime, aber auch Badeanstalten.
Auch können die Ämter Menschen verpflichten, an einem Ort zu bleiben oder bestimmte Orte nicht zu betreten. Explizit heißt es in Paragraph 28: „Die Grundrechte der Freiheit der Person … der Versammlungsfreiheit … und der Unverletzlichkeit der Wohnung … werden insoweit eingeschränkt.“
Anordnungen sind kaum aufzuhalten
In Paragraph 30 sind die Quarantänemaßnahmen geregelt, etwa die Möglichkeit, „Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider“ in geeigneten Krankenhäusern „abzusondern“. Kommt ein Betroffener diesen Anordnungen nicht nach, „so ist er zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus … abzusondern“. [...]"
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