Das ist erheblich mehr als schlechter Stil. Mit der AfD zusammenzuarbeiten, um die anderen Parteien zu erpressen unterscheidet unverantwortliche von demokratischen Politikern.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-02/thomas-kemmerich-thueringen-wahl-ministerpraesident-fdp-afd?utm
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-02/gerhart-baum-fdp-thueringen-landtag-wahl-ministerpraesident
https://www.spiegel.de/politik
Wie ein verantwortlicher demokratischer Politiker, der die Geschichte des Endes der Weimarer Republik kennt, dazu kommen kann, mit Nazis zusammenzuarbeiten, ist kaum erklärbar.
Verständlich wird Kemmerichs Verhalten aber, wenn man es als Teil eines Machtspiels begreift:
2017 hat die FDP durch Verweigerung einer Regierungsbeteiligung die SPD - gegen den erklärten Willen der Parteispitze - dazu gebracht, ihre ziemlich selbstmörderische Koalition mit der Union zu verlängern. Jetzt bietet sich eine andere Möglichkeit: Jetzt kann die FDP die Politik blockieren, während sie an der Macht ist, denn gegen den Willen der CDU und der FDP können keine Neuwahlen ausgeschrieben werden. So gibt es eine Möglichkeit, SPD und/oder Grüne dazu zu erpressen, mit CDU und FDP zusammenzuarbeiten. Wenn die Blockade nur lang genug andauert, wird eine der beiden Parteien sich schon auf das Bündnis einlassen. Die SPD wie 2017 aus staatspolitischer Verantwortung, die Grünen, weil sie die Möglichkeit sehen, rascher ihre umweltpolitischen Ziele zu erreichen.
So sehr sich Kemmerich dabei verrechnet haben könnte, es wäre für mich die einzige Erklärung, weshalb er sich auf das Zusammenspiel mit der AfD eingelassen haben könnte.
Dass er dabei die Position der Kanzlerin und der CDU-Vorsitzenden schwächt, wird kein Hauptgrund für sein Handeln sein, aber gewiss nicht etwas, was ihn davon abhalten würde. Zumal es in der Thüringer CDU ja starke Stimmen gibt, die die AfD-kritische Einstellung der Kanzlerin nicht teilen.
Kommentar der FAZ zum Eingreifen der Kanzlerin FAZ 6.2.20
Zur Rolle der FDP SPON 6.2.20
Björn Höcke ist ein Faschist SZ 7.2.20
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