Es soll ja kein Unberechtigter die Segnungen genießen dürfen.
Was im verlinkten Artikel am Beispiel einer selbständigen Künstlerin, die durch das Kontaktverbot "arbeitslos" geworden ist, beschrieben wird, gilt ganz allgemein für potenzielle Hartz-IV-Empfänger.
https://www.sueddeutsche.de/kultur/grundsicherung-fuer-kuenstler-ein-bollwerk-verweigerter-hilfe-1.4856790!amp
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen