Was die ZEIT an Belegen von juristischer Korrespondenz vorgelegt hat, reicht zumindest für den dringenden Verdacht aus, dass die Vertragsgestaltung bei Film- und Fernsehproduktionen Regisseuren routinemäßig die Möglichkeit gibt, Schauspieler und Schauspielerinnen zu nötigen.
Dass Verträge mit Schaupielern in den USA offenbar ähnlich aussehen, gibt keine Rechtfertigung, solche Verhältnisse in Deutschland zu dulden.
Das gilt unabhängig davon, ob irgendeinem Regisseur ein unverjährtes oder verjährtes Verbrechen nachgewiesen werden kann.
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